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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 183/2.Änderung "Am Wahlenpfad", Stadtteil Horrem hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
571 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 183/2.Änderung "Am Wahlenpfad", Stadtteil Horrem  hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 183/2.Änderung "Am Wahlenpfad", Stadtteil Horrem  hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 183/2.Änderung "Am Wahlenpfad", Stadtteil Horrem  hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 183/2.Änderung "Am Wahlenpfad", Stadtteil Horrem  hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 183/2.Änderung "Am Wahlenpfad", Stadtteil Horrem  hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: Stadtplanung Az.: V 073.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Stadtrat X Termin 28.03.2006 03.04.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan HO 183/2.Änderung "Am Wahlenpfad", Stadtteil Horrem hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: siehe Seite 2 Begründung: Beschlussvorschläge: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: • die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad “ , im Stadtteil Horrem gem. § 2 (1) BauGB. Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem östlich der Hauptstraße. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L 163) einschließlich des Kreisverkehrsplatzes im südlichen Bereich und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4 begrenzt. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 zu entnehmen. Begründung: Ziele des Bebauungsplanes Die das Plangebiet des Bebauungsplanes HO 183 kreuzende 110 kV – Hochspannungsleitung wird nach Aussagen des Netzbetreibers im Sommer 2006 demontiert. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt in dem Trassenbereich der Leitung eine Bauverbotszone und Einschränkungen für Anpflanzungen fest. Durch die 2.Änderung wird der betreffende Bereich überplant, die überbaubaren Flächen und Festsetzungen zu Anpflanzungen entsprechend angepasst. Weiterhin werden in weiteren Teilbereichen des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 geringfügige Änderungen von Bauflächen, sowie Änderungen des Textteiles zum Bebauungsplan vorgenommen. Die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad " werden in der 2. Änderung übernommen. Anlagen 1. 2. Lageplan Erläuterungen zur Planaufstellung Anlage 1 – Übersichtsplan Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Anlage 2 I Erläuterungen zur Planaufstellung RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818) II GELTUNGSBEREICH UND PLANUNGSRECHT 1. Räumlicher Geltungsbereich Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem östlich der Hauptstraße. Den Kern des Plangebietes bildet eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen der östlichen Randbebauung der Hauptstraße sowie dem ehemaligen Grubenrand des aufgegebenen und inzwischen verfüllten Tagebaues Frechen. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L 163) einschließlich eines neu anzulegenden Kreisverkehrsplatzes im südlichen Bereich und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4 begrenzt. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 zu entnehmen. 2. Geltendes Planungsrecht Der Bebauungsplan HO 183 " Am Wahlenpfad " wurde vom Rat der Stadt Kerpen am 11.05.2004 als Satzung beschlossen. Mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses am 03.11.2004 wurde der Bebauungsplan rechtskräftig. Zielsetzung des Bebauungsplanes HO 183 "Am Wahlenpfad" ist, die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines Wohngebietes mit unterschiedlichen Hausformen vom Geschosswohnungsbau bis hin zum freistehenden Einfamilienwohnhaus in ein bis dreigeschossiger Bauweise zu schaffen. Der Rat der Stadt Kerpen hat am 13.12.05 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 beschlossen. Ziel und Zweck der 1. Änderung ist, durch Festlegung der Geländeoberfläche einheitliche Regelungen zur Höhenentwicklung von Gebäuden und Freiflächen zu schaffen, sowie durch differenzierte Festsetzungen zu Einfriedungen unter Wahrung gestalterischer Gesichtspunkte - ein größtmögliches Maß an Privatsphäre in den privaten Gärten zu schaffen. Weiterhin wurden innerhalb eines Baufensters geringfügige Überschreitungen der festgesetzten überbaubaren Fläche planungsrechtlich ermöglicht. Die Inhalte der 1. Änderung fließen in die 2. Änderung des Bebauungsplanes ein. III PLANUNGSANLASS/ZIELE UND ZWECKE DER 2.ÄNDERUNG 1. Planungsanlass Mit Schreiben der RWE Transportnetz Strom vom 17.11.2005 wurde die Stadt Kerpen darüber informiert, dass die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad" befindliche 110-kV- Hochspannungsleitung demontiert werden soll. Auf Nachfrage gab die RWE Transportnetz an, dass mit der Demontage im April 2006 begonnen werden soll und die Bauzeit ca. 2 Monate beträgt. 2. Ziele und Zwecke der Planänderung Die Trasse der 110 kV- Leitung durchschneidet den westlichen Teil des Bebauungsplanes in nord – südlicher Richtung und läuft im Norden des Gebietes parallel zur BAB 4. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist die Leitung mit einem beidseitigen Schutzstreifen von je 20m dargestellt. Innerhalb des Schutzstreifens ist eine Bebauung ausgeschlossen, ferner sind Anpflanzungen nur bis zu einer begrenzten Höhe zulässig. Aufgrund der geplanten Demontage ergibt sich ein Planerfordernis, die zukünftig obsoleten Bau – und Pflanzverbote im Bereich der Leitungstrasse bzw. des Schutzstreifens durch eine Planänderung aufzuheben. Weiterhin werden in weiteren Teilbereichen des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 geringfügige Änderungen von Bauflächen, sowie Änderungen des Textteiles zum Bebauungsplan vorgenommen. Die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad " werden in der 2. Änderung übernommen. Beschlußvorlage V 073.06 Seite 4 IV UMWELTBELANGE Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 werden im Bereich der zukünftig entfallenden Hochspannungsleitung und des diese umgebenden Schutzstreifens bestehende Bauflächen erweitert, bzw. zusätzliche Bauflächen ausgewiesen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes erfasst, bewertet und durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Kerpen, März 2006 K.H. Mayer (Amtsleiter) Beschlußvorlage V 073.06 Seite 5