Daten
Kommune
Kerpen
Größe
571 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Stadtplanung
Az.:
V 073.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Stadtrat
X
Termin
28.03.2006
03.04.2006
Bemerkungen
02.05.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan HO 183/2.Änderung "Am Wahlenpfad", Stadtteil Horrem
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
siehe Seite 2
Begründung:
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen
beschließt:
•
die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad “ , im Stadtteil
Horrem gem. § 2 (1) BauGB.
Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes
HO 183 " Am Wahlenpfad ". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem
östlich der Hauptstraße. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem
Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L 163) einschließlich des
Kreisverkehrsplatzes im südlichen Bereich und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4
begrenzt. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 zu entnehmen.
Begründung:
Ziele des Bebauungsplanes
Die das Plangebiet des Bebauungsplanes HO 183 kreuzende 110 kV – Hochspannungsleitung wird nach
Aussagen des Netzbetreibers im Sommer 2006 demontiert. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt in
dem Trassenbereich der Leitung eine Bauverbotszone und Einschränkungen für Anpflanzungen fest. Durch
die 2.Änderung wird der betreffende Bereich überplant, die überbaubaren Flächen und Festsetzungen zu
Anpflanzungen entsprechend angepasst.
Weiterhin werden in weiteren Teilbereichen des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 geringfügige
Änderungen von Bauflächen, sowie Änderungen des Textteiles zum Bebauungsplan vorgenommen. Die
Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad " werden in der 2. Änderung
übernommen.
Anlagen
1.
2.
Lageplan
Erläuterungen zur Planaufstellung
Anlage 1 – Übersichtsplan
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Anlage 2
I
Erläuterungen zur Planaufstellung
RECHTSGRUNDLAGEN
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141,
1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)
II
GELTUNGSBEREICH UND PLANUNGSRECHT
1.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO
183 " Am Wahlenpfad ". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem östlich
der Hauptstraße. Den Kern des Plangebietes bildet eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche
zwischen der östlichen Randbebauung der Hauptstraße sowie dem ehemaligen Grubenrand des
aufgegebenen und inzwischen verfüllten Tagebaues Frechen. Das Plangebiet wird im Osten und
Südosten von der Hangkante und einem Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der
Hauptstraße (L 163) einschließlich eines neu anzulegenden Kreisverkehrsplatzes im südlichen
Bereich und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4 begrenzt. Die Abgrenzung ist dem
Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 zu entnehmen.
2.
Geltendes Planungsrecht
Der Bebauungsplan HO 183 " Am Wahlenpfad " wurde vom Rat der Stadt Kerpen am 11.05.2004
als Satzung beschlossen. Mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses am 03.11.2004 wurde der
Bebauungsplan rechtskräftig. Zielsetzung des Bebauungsplanes HO 183 "Am Wahlenpfad" ist, die
planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines Wohngebietes mit unterschiedlichen
Hausformen vom Geschosswohnungsbau bis hin zum freistehenden Einfamilienwohnhaus in ein bis
dreigeschossiger Bauweise zu schaffen. Der Rat der Stadt Kerpen hat am 13.12.05 die Aufstellung
der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 beschlossen. Ziel und Zweck der 1. Änderung ist,
durch Festlegung der Geländeoberfläche einheitliche Regelungen zur Höhenentwicklung von
Gebäuden und Freiflächen zu schaffen, sowie durch differenzierte Festsetzungen zu Einfriedungen unter Wahrung gestalterischer Gesichtspunkte - ein größtmögliches Maß an Privatsphäre in den
privaten Gärten zu schaffen. Weiterhin wurden innerhalb eines Baufensters geringfügige
Überschreitungen der festgesetzten überbaubaren Fläche planungsrechtlich ermöglicht. Die Inhalte
der 1. Änderung fließen in die 2. Änderung des Bebauungsplanes ein.
III
PLANUNGSANLASS/ZIELE UND ZWECKE DER 2.ÄNDERUNG
1.
Planungsanlass
Mit Schreiben der RWE Transportnetz Strom vom 17.11.2005 wurde die Stadt Kerpen darüber
informiert, dass die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad"
befindliche 110-kV- Hochspannungsleitung demontiert werden soll. Auf Nachfrage gab die RWE
Transportnetz an, dass mit der Demontage im April 2006 begonnen werden soll und die Bauzeit ca.
2 Monate beträgt.
2.
Ziele und Zwecke der Planänderung
Die Trasse der 110 kV- Leitung durchschneidet den westlichen Teil des Bebauungsplanes in nord –
südlicher Richtung und läuft im Norden des Gebietes parallel zur BAB 4. Im rechtskräftigen
Bebauungsplan ist die Leitung mit einem beidseitigen Schutzstreifen von je 20m dargestellt.
Innerhalb des Schutzstreifens ist eine Bebauung ausgeschlossen, ferner sind Anpflanzungen nur bis
zu einer begrenzten Höhe zulässig.
Aufgrund der geplanten Demontage ergibt sich ein Planerfordernis, die zukünftig obsoleten Bau –
und Pflanzverbote im Bereich der Leitungstrasse bzw. des Schutzstreifens durch eine Planänderung
aufzuheben. Weiterhin werden in weiteren Teilbereichen des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO
183 geringfügige Änderungen von Bauflächen, sowie Änderungen des Textteiles zum
Bebauungsplan vorgenommen. Die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 " Am
Wahlenpfad " werden in der 2. Änderung übernommen.
Beschlußvorlage V 073.06
Seite 4
IV
UMWELTBELANGE
Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes HO 183 werden im Bereich der zukünftig entfallenden
Hochspannungsleitung und des diese umgebenden Schutzstreifens bestehende Bauflächen
erweitert, bzw. zusätzliche Bauflächen ausgewiesen.
Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen des Landschaftspflegerischen
Begleitplanes erfasst, bewertet und durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
kompensiert.
Kerpen, März 2006
K.H. Mayer
(Amtsleiter)
Beschlußvorlage V 073.06
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