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Beschlussvorlage (Teileinziehung der öffentlichen Straße zwischen der Ortslage Blatzheim und dem Kreisverkehrsplatz B 477neu / B 477alt)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Teileinziehung der öffentlichen Straße zwischen der Ortslage Blatzheim und dem Kreisverkehrsplatz B 477neu / B 477alt) Beschlussvorlage (Teileinziehung der öffentlichen Straße zwischen der Ortslage Blatzheim und dem Kreisverkehrsplatz B 477neu / B 477alt) Beschlussvorlage (Teileinziehung der öffentlichen Straße zwischen der Ortslage Blatzheim und dem Kreisverkehrsplatz B 477neu / B 477alt)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: Straßenrecht Az.: 15.2-ke 15.2 / Beitragswesen u. TOP Drs.-Nr.: 30.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 22.08.2006 31.07.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Teileinziehung der öffentlichen Straße zwischen der Ortslage Blatzheim und dem Kreisverkehrsplatz B 477neu / B 477alt X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr stimmt der Teileinziehung der öffentlichen Straße zwischen der Ortslage Blatzheim und dem Kreisverkehrsplatz B 477neu / B 477alt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen zu. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 30.06 Seite 2 Begründung: Aufgrund des Neubaus der B 264n / B 477n wurde der Abschnitt der ehemaligen B 477 zwischen Dürener Straße und dem Kreisverkehrsplatz B 264n / B 477 / B 477n zum 01.01.2003 zur Gemeindestraße umgestuft. Im dazu gehörigen Planfeststellungsverfahren wurde vorgesehen, die alte B 477 zwischen dem Katharinenhof und dem Dürener Straße (Ortseingang Blatzheim) auf eine Fahrbahnbreite von 3,50 m, mit einigen Ausweichflächen, zurückzubauen und die übrige Fahrbahn zu rekultivieren. Der Weg soll als Wirtschaftsweg, der auch von Radfahrern genutzt werden kann zur Verfügung stehen. Im gegenseitigen Einverständnis aller Beteiligten wurde vereinbart, dass der Bereich vom Kreisverkehrsplatz bis zum Katharinenhof mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 bis 7,00 m bestehen bleibt. Dieser Teil wird u.a. für Park- und Lagermöglichkeiten des Katharinenhofs zur Verfügung stehen. Auch dieser Abschnitt wird als Wirtschaftsweg, der auch von Radfahrern genutzt werden kann, beschildert und markiert. Die Straße hat durch die o.g. Maßnahme an Verkehrsbedeutung für den allgemeinen Verkehr verloren. Mit der Teileinziehung erlischt der Gemeingebrauch auf bestimmte Benutzungsarten. Hier wird er auf die Nutzung für den landwirtschaftlichen Verkehr und Radverkehr beschränkt. Die Absicht der Teileinziehung gemäß § 7 Abs. 4 StrWG wurde am 31.01.2006 öffentlich bekannt gemacht, um innerhalb von 3 Monaten Gelegenheit zu Einwendungen gegen dieses Vorhaben zu geben. Es wurden keine Einwendungen erhoben. Die Teileinziehung kann somit öffentlich bekannt gemacht werden. Beschlussvorlage 30.06 Seite 3