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Kommune
Kerpen
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Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Stadtplanung
Az.: 16.1/sc
V 131.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
27.04.2006
14.03.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erweiterung des REWE Marktes am Türnicher Marktplatz
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr begrüßt das Vorhaben. Dem Antragsteller wird ein
weiterer Teil des Marktplatzes zur Errichtung der notwendigen Stellplätze zur Verfügung gestellt,
sofern das Konzept die Zustimmung des Ausschusses findet.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Der Verwaltung liegt eine Absichtserklärung vor, dass der Betreiber der Rewe Filiale am Türnicher
Marktplatz seine vorhandene Filiale mit derzeit 740m² Verkaufsfläche auf 1.600 m² Verkaufsfläche
erweitern will. Seitens der REWE-group scheint die Filiale in der derzeitigen Form nicht mehr
zeitgemäß und wäre nur durch eine Erweiterung überlebensfähig.
Das Vorhaben wird wie folgt beschrieben:
-
-
Erweiterung/ Neubau der Rewe Filiale auf ca. 1.600m² Verkaufsfläche im Erdgeschoß
Im 1. OG und dem Dachgeschoß sollen Wohnungen realisiert werden, das Vorhaben wird
der vorhandenen Bebauung angepasst
Der Betreiber steht derzeit in Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern der
Gebäude Am Markt 6 und 7, so dass zur Realisierung des Vorhabens etwa 2.300m²
Bruttogrundstücksfläche zur Verfügung stünden.
die vorhandene Bausubstanz soll ganz oder teilweise ersetzt werden
Zur Realisierung des Vorhabens müssten auf Basis der Verwaltungsvorschrift zur
Landesbauordnung mindestens 54 Stellplätze für den SB Markt und weitere 8-10 Stellplätze für die
Wohnnutzung nachgewiesen werden. Mit den derzeit vorhandenen Stellplätzen wäre das
Vorhaben nicht genehmigungsfähig. Der Antragsteller fragt an, ob auf dem Marktplatz weitere 32
Stellplätze realisiert werden können. Die Pflege dieser Fläche würde durch den Vorhabenträger
übernommen. Der Wochenmarkt sollte in seiner Nutzung nicht beeinträchtigt werden.
Ein Nachweis der fehlenden Stellplätze (ca. 800-900m²) auf dem eigenen Grundstück ist bei einer
Nettoverkaufsfläche von 1.600m² nicht möglich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Rewe Markt am Türnicher Marktplatz ist der einzige noch verbliebene Vollsortimenter für die
Versorgung der Ortsteile Türnich, Balkhausen und Brüggen. Bereits im Arbeitskreis „Einzelhandel“
wurde auf die folgend beschriebene Situation hingewiesen:
In den Stadtteilen Türnich, Balkhausen und Brüggen finden sich zwei, zukünftig drei Discounter
(Lidl, Plus) und ein Vollsortimenter (Rewe). Das Vollsortiment wird ausschließlich durch den
verbliebenen Rewe Markt abgedeckt. Rein rechnerisch ergibt sich zurzeit ein Fehlbedarf von 1.200
m² Verkaufsfläche im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel. 75% der Einwohner liegen im
fußläufigen Einzugsbereich eines Discounters. Nur etwa 25% der Bürgerinnen und Bürger können
auf das Warenangebot eines Vollversorgers zurückgreifen.
Der Arbeitskreis kam in seiner Sitzung am 8.9.2005 zu folgendem Ergebnis:
Im Bereich der drei Ortsteile ist die Ansiedlung eines weiteren Discounters nicht gewünscht. Der
Rewe Markt am Türnicher Marktplatz soll gesichert werden, um die Nahversorgung mit
einem Vollsortiment zu gewährleisten. Der ehemalige Edekamarkt in Brüggen soll zu einem
kleinen Nahversorgungszentrum entwickelt werden. Die Ansiedlung eines Vollversorgers im
ehemaligen Plusmarkt (Maximilianstraße) soll weiterverfolgt werden.
Durch die Erweiterung des Rewe Marktes würde den Forderungen des Arbeitskreises
entsprochen.
Die Inanspruchnahme weiterer Teile des Marktplatzes als Stellplatzfläche ist städtebaulich zwar
nicht wünschenswert, würde aber den Fortbestand des einzig noch verbliebenen Vollsortimenters
gewährleisten. Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorhabenträger weitere Flächen auf dem
Marktplatz zur Verfügung zu stellen, sofern das Konzept und die Landsbauordnung dieses
erfordern. Zur Vermeidung von Dauerparkern, insbesondere im südlichen Bereich des Platzes
(Sparkasse) sollte eine Parkscheibenregelung zur Anwendung kommen.
Weiteres Vorgehen:
Der Antragsteller wird gebeten ein städtebaulich-architektonisches Konzept zu erarbeiten, welches
dem Ausschuss vorgestellt wird.
Hinweis:
Da der Umbau des Marktplatzes zu Beginn der 90-er Jahre mit Stadterneuerungsmitteln
bezuschusst wurde, ist zunächst eine Abstimmung mit dem Fördergeber notwendig, um eine
eventuelle Rückzahlung von Fördergeldern innerhalb der Zweckbindungsfrist von 25 Jahren zu
vermeiden.
2.300 m²
Erweiterungsfläche