Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
16 kB
Datum
17.08.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim) Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim) Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: Straßenrecht Az.: 15.2/ke 15.2 / Beitragswesen u. TOP Drs.-Nr.: 21.06 Datum : Beratungsfolge Bau- und Feuerschutzausschuss X Termin 17.08.2006 26.07.2006 Bemerkungen Beschluss: neue Vorlage für Stadtrat am 05.09.06 : Drs.-Nr. 62.06 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Bau- und Feuerschutzausschusses die beigefügte Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim abzuschließen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 21.06 Seite 2 Begründung: Aufgrund des Neubaus der B 264n / B 477n, Ortsumgehung Blatzheim, wurde der Abschnitt der ehemaligen B 477 zwischen Dürener Straße und dem Kreisverkehrsplatz B 264n / B 477 / B 477n zum 01.01.2003 zur Gemeindestraße umgestuft. Im dazugehörigen Planfeststellungsverfahren wurde vorgesehen, dass die alte B 477 zwischen dem Ortsausgang Blatzheim und dem Katharinenhof auf eine Fahrbahnbreite von 3,50 m einschließlich der Seitenstreifen und Bankette zurückgebaut wird. Die übrige Fahrbahn sollte komplett rekultiviert werden. Die Beteiligten sind jedoch überein gekommen, dass auch der Bereich vom Kreisverkehrsplatz bis zum Katharinenhof, bzw. alte Zufahrt Firma Nowotnik auf eine Fahrbahnbreite von 3,50 m zurückgebaut und als Wirtschaftsweg genutzt werden soll . Die Bauarbeiten wurden durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt und fertiggestellt, so dass die Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen werden kann. Beschlussvorlage 21.06 Seite 3