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Beschlussvorlage (Umgestaltung der Erfttalstraße (L122) im Bereich des Autobahnkreuzes Kerpen und des Kreisverkehrs zum Europarc Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Umgestaltung der Erfttalstraße (L122) im Bereich des Autobahnkreuzes Kerpen und des Kreisverkehrs zum Europarc Sindorf) Beschlussvorlage (Umgestaltung der Erfttalstraße (L122) im Bereich des Autobahnkreuzes Kerpen und des Kreisverkehrs zum Europarc Sindorf) Beschlussvorlage (Umgestaltung der Erfttalstraße (L122) im Bereich des Autobahnkreuzes Kerpen und des Kreisverkehrs zum Europarc Sindorf)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Az.: en TOP Drs.-Nr.: 18.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 22.08.2006 08.08.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umgestaltung der Erfttalstraße (L122) im Bereich des Autobahnkreuzes Kerpen und des Kreisverkehrs zum Europarc Sindorf X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 18.06 Seite 2 Begründung: Das Land Nordrhein-Westfalen hat bei der IGVP NRW (Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW) als Einzelmaßnahme den Ausbau der L 122 zwischen der AS Kerpen und dem Sindorfer Südkreisel mit aufgenommen und entsprechende Haushaltsmittel (3.1 mio €) in die mittelfristige Finanzplanung (bis 2015) eingestellt. Die Berücksichtigung der Maßnahme im IGVP NRW ist auf die gemeinsame Initiative des Landesbetriebes Straßen NRW, Niederlassung Euskirchen und der Kerpener Verwaltung zurück zu führen. Bereits die aktuelle Verkehrsbelastung des angesprochenen Bereiches der L 122 führt zu Hauptverkehrszeiten zu gefährlichen Rückstauerscheinungen bis auf die Verteilerfahrbahn der A 4 im Autobahnkreuz Kerpen. Die zu erwartende allgemeine Verkehrsentwicklung bis zu Jahr 2015 wird weitere Steigerungen der Verkehrsbelastungen auf der L 122 nach sich ziehen und konkrete verkehrsintensive Bauvorhaben im Sindorfer Gewerbegebiet (gutachterlich untersucht wurde dabei ein großes Einkaufszentrum im Europarc, die angedachte Skihalle wurde verkehrlich noch nicht untersucht) lassen sich nur über die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur realisieren. Ein erster intensiver Austausch von Überlegungen der Kerpener Verwaltung zur Umsetzung der Maßnahme aus der IGVP NRW mit dem Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Euskirchen ist erst für einen Zeitpunkt kurz nach Redaktionsschluss dieser Vorlage vereinbart, die Verwaltung berichtet im Ausschuss über die Ergebnisse des ersten Gespräches. Darüber hinaus ist beabsichtigt, das aus zwei Teilen bestehende Konzept 1. Direktrampe von der Verteilerfahrbahn der A 4 zur L 122 Richtung Norden 2. Abfahrt von L 122 aus Richtung Süden in den Europarc und Auffahrt aus dem Europarc in Richtung Süden zur verkehrlichen Ertüchtigung zu erläutern. Beschlussvorlage 18.06 Seite 3