Daten
Kommune
Kerpen
Größe
15 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Az.: en
TOP
Drs.-Nr.: 18.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
22.08.2006
08.08.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umgestaltung der Erfttalstraße (L122) im Bereich des Autobahnkreuzes Kerpen und des
Kreisverkehrs zum Europarc Sindorf
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 18.06
Seite 2
Begründung:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat bei der IGVP NRW (Integrierte Gesamtverkehrsplanung NRW)
als Einzelmaßnahme den Ausbau der L 122 zwischen der AS Kerpen und dem Sindorfer
Südkreisel mit aufgenommen und entsprechende Haushaltsmittel (3.1 mio €) in die mittelfristige
Finanzplanung (bis 2015) eingestellt.
Die Berücksichtigung der Maßnahme im IGVP NRW ist auf die gemeinsame Initiative des
Landesbetriebes Straßen NRW, Niederlassung Euskirchen und der Kerpener Verwaltung zurück
zu führen. Bereits die aktuelle Verkehrsbelastung des angesprochenen Bereiches der L 122 führt
zu Hauptverkehrszeiten zu gefährlichen Rückstauerscheinungen bis auf die Verteilerfahrbahn der
A 4 im Autobahnkreuz Kerpen.
Die zu erwartende allgemeine Verkehrsentwicklung bis zu Jahr 2015 wird weitere Steigerungen
der Verkehrsbelastungen auf der L 122 nach sich ziehen und konkrete verkehrsintensive
Bauvorhaben im Sindorfer Gewerbegebiet (gutachterlich untersucht wurde dabei ein großes
Einkaufszentrum im Europarc, die angedachte Skihalle wurde verkehrlich noch nicht untersucht)
lassen sich nur über die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur realisieren.
Ein erster intensiver Austausch von Überlegungen der Kerpener Verwaltung zur Umsetzung der
Maßnahme aus der IGVP NRW mit dem Landesbetrieb Straßen NRW, Niederlassung Euskirchen
ist erst für einen Zeitpunkt kurz nach Redaktionsschluss dieser Vorlage vereinbart, die Verwaltung
berichtet im Ausschuss über die Ergebnisse des ersten Gespräches. Darüber hinaus ist
beabsichtigt, das aus zwei Teilen bestehende Konzept
1.
Direktrampe von der Verteilerfahrbahn der A 4 zur L 122 Richtung Norden
2.
Abfahrt von L 122 aus Richtung Süden in den Europarc und Auffahrt aus
dem Europarc in Richtung Süden
zur verkehrlichen Ertüchtigung zu erläutern.
Beschlussvorlage 18.06
Seite 3