Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO hier: Gentechnikfreie Zone im Stadtgebiet Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO
hier: Gentechnikfreie Zone im Stadtgebiet Kerpen) Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO
hier: Gentechnikfreie Zone im Stadtgebiet Kerpen)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/Hö TOP Drs.-Nr.: 33.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.08.2006 Umweltausschuss X 10.08.2006 Bemerkungen 15.11.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO hier: Gentechnikfreie Zone im Stadtgebiet Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Anregung gem. § 24 GO an den Umweltausschuss. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Mit Schreiben von Herrn Gilsdorf, Eingang: 07.06.2006, wurde darum gebeten, mit der Landwirtschaftskammer die Bildung einer „gentechnikfreien Zone“ für die Region Kerpen zu verhandeln. Im Rahmen des Vollzugs zum Gentechnikgesetz ist das Staatliche Umweltamt zuständige Kontrollund Überwachungsbehörde. Diese wurde mit Schriftsatz vom 27.06.2006 um Stellung-nahme gebeten. Es erging folgende Antwort: „Ziel des europäischen und des deutschen Gentechnikrechts ist die Sicherstellung einer Koexistenz konventioneller, ökologischer und gentechnischer Landwirtschaftsformen. Damit besteht für den Landwirt grundsätzlich die Wahlfreiheit, ob er gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut oder nicht. Im Bundesgebiet haben sich allerdings in verschiedenen „gentechnikfreien Regionen“ Landwirte durch freiwillige Selbstverpflichtung festgelegt, keine gentechnisch veränderten Pflanzen anzubauen. Tatsächlich handelt es sich dabei lediglich um Selbstverpflichtungen der Verfügungsberechtigten für die entsprechenden landwirtschaftlichen Flächen. Es bestehen daher für die Stadt Kerpen keine rechtlichen Möglichkeiten, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf dem Stadtgebiet durch Gründung einer „gentechnikfreien Region“ zu untersagen. Allenfalls wäre eine Selbstverpflichtung für solche Flächen möglich, die im Besitz der Stadt sind. Ich gehe ferner davon aus, dass die Landwirtschaftskammer im Sinne der o. g. Koexistenz die Bildung einer „gentechnikfreien Region“ nicht unterstützen wird. Selbstverständlich steht es Ihnen aber frei, sich an die Kammer zu wenden.“ Beschlussvorlage 33.06 Seite 2