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Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
17 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim) Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim) Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: Straßenrecht Az.: 15.2/ke 15.2 / Beitragswesen u. TOP Drs.-Nr.: 62.06 Datum : Beratungsfolge Bau- und Feuerschutzausschuss Termin 28.09.2006 Stadtrat X 14.09.2006 Bemerkungen 31.10.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Bau- und Feuerschutzausschusses die beigefügte Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim abzuschließen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: Verwaltungsvereinbarung B 477 – Ortslage Blatzheim ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr --- ca. 700,00 € ca. 700,00 € ca. 700,00 € ca. 700,00 € s.o. s.o. s.o. Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten --- s.o. gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 62.06 Seite 2 Begründung: Aufgrund des Neubaus der B 264n / B 477n, Ortsumgehung Blatzheim, wurde der Abschnitt der ehemaligen B 477 zwischen Dürener Straße und dem Kreisverkehrsplatz B 264n / B 477 / B 477n zum 01.01.2003 zur Gemeindestraße umgestuft. Im dazugehörigen Planfeststellungsverfahren wurde vorgesehen, dass die alte B 477 zwischen dem Ortsausgang Blatzheim und dem Katharinenhof auf eine Fahrbahnbreite von 3,50 m einschließlich der Seitenstreifen und Bankette zurückgebaut wird. Diese Verbindung von Ortsausgang Blatzheim bis zum Katharinenhof wurde als kombinierter Rad-/Wirtschaftsweg ausgewiesen. Da der Katharinenhof als nicht ausschließlich landwirtschaftlicher Betrieb gilt, ist eine Erschließung über einen Wirtschaftsweg nicht zulässig. Daher sind die Beteiligten (Landesbetrieb Straßenbau NRW / Stadt Kerpen) überein gekommen, dass die zur Erschließung des Hofes erforderliche Verbindung zwischen Katharinenhof und Kreisel B 264n / B 477/ B 477n als Gemeindestraße in der vorhandenen baulichen Anlage erhalten bleiben soll. Die Bauarbeiten wurden durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt und fertiggestellt, so dass die Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen werden kann. Am 27.09.2006 findet ein gemeinsamer Ortstermin der Verwaltung mit Vertretern der verschiedenen Fraktionen statt. Hier wird nochmals der Inhalt der Verwaltungsvereinbarung, die evtl. Notwendigkeit der Erhaltung des vorhandenen Querschnitts in dem o.g. Teilstück und die erforderliche Beschilderung und Markierung dieses Teilstücks erörtert. Über die Ergebnisse berichtet die Verwaltung im Bau- und Feuerschutzausschuss. Beschlussvorlage 62.06 Seite 3