Daten
Kommune
Kerpen
Größe
17 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung:
Straßenrecht
Az.: 15.2/ke
15.2
/
Beitragswesen
u.
TOP
Drs.-Nr.: 62.06
Datum :
Beratungsfolge
Bau- und Feuerschutzausschuss
Termin
28.09.2006
Stadtrat
X
14.09.2006
Bemerkungen
31.10.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über
die Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B
477alt und der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU
Blatzheim
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Bau- und Feuerschutzausschusses die
beigefügte Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die
Übernahme von abgestuften Teilen der B 477 zwischen Kreisverkehrsplatz B 477neu/B 477alt und
der Ortslage Blatzheim im Zuge der Neubaumaßnahme B 264n und B 477n OU Blatzheim
abzuschließen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:
Verwaltungsvereinbarung B 477 – Ortslage Blatzheim
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
---
ca. 700,00 €
ca. 700,00 €
ca. 700,00 €
ca. 700,00 €
s.o.
s.o.
s.o.
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
---
s.o.
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 62.06
Seite 2
Begründung:
Aufgrund des Neubaus der B 264n / B 477n, Ortsumgehung Blatzheim, wurde der Abschnitt der
ehemaligen B 477 zwischen Dürener Straße und dem Kreisverkehrsplatz B 264n / B 477 / B 477n
zum 01.01.2003 zur Gemeindestraße umgestuft.
Im dazugehörigen Planfeststellungsverfahren wurde vorgesehen, dass die alte B 477 zwischen
dem Ortsausgang Blatzheim und dem Katharinenhof auf eine Fahrbahnbreite von 3,50 m
einschließlich der Seitenstreifen und Bankette zurückgebaut wird. Diese Verbindung von
Ortsausgang Blatzheim bis zum Katharinenhof wurde als kombinierter Rad-/Wirtschaftsweg
ausgewiesen.
Da der Katharinenhof als nicht ausschließlich landwirtschaftlicher Betrieb gilt, ist eine Erschließung
über einen Wirtschaftsweg nicht zulässig. Daher sind die Beteiligten (Landesbetrieb Straßenbau
NRW / Stadt Kerpen) überein gekommen, dass die zur Erschließung des Hofes erforderliche
Verbindung zwischen Katharinenhof und Kreisel B 264n / B 477/ B 477n als Gemeindestraße in
der vorhandenen baulichen Anlage erhalten bleiben soll.
Die Bauarbeiten wurden durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt und
fertiggestellt, so dass die Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen werden kann.
Am 27.09.2006 findet ein gemeinsamer Ortstermin der Verwaltung mit Vertretern der
verschiedenen Fraktionen statt. Hier wird nochmals der Inhalt der Verwaltungsvereinbarung, die
evtl. Notwendigkeit der Erhaltung des vorhandenen Querschnitts in dem o.g. Teilstück und die
erforderliche Beschilderung und Markierung dieses Teilstücks erörtert. Über die Ergebnisse
berichtet die Verwaltung im Bau- und Feuerschutzausschuss.
Beschlussvorlage 62.06
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