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Beschlussvorlage (Stellungnahmen TöB / Beteiligung der Bürger)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
17 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Stellungnahmen TöB / Beteiligung der Bürger Anlage 3 Seite 1 von 4 Beteiligung der Behörden - Träger öffentlicher Belange T 1 DB Services Immobilien GmbH/29.05.2006 Kurzinhalt: Keine Anregungen und Bedenken. Abwägungsvorschlag: Entfällt T 2 Bezirksregierung Düsseldorf-Luftfahrt/29.05.2006 Kurzinhalt: Belange der zivilen Luftfahrt werden durch das Planvorhaben nicht berührt. Abwägungsvorschlag: Entfällt T 3 Landwirtschaftskammer NW/30.05.2006 Kurzinhalt: Keine Bedenken Abwägungsvorschlag: Entfällt T 4 Neuapostolische Kirche//31.05.2006 Kurzinhalt: Keine Bedenken Abwägungsvorschlag: Entfällt T 5 Infracor/30.05.2006 Kurzinhalt: Keine Bedenken Abwägungsvorschlag: Entfällt T 6 IHK Köln/29.05.2006 Kurzinhalt: Es werden keine Anregungen zum B-Plan sowie zum Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgebracht. Abwägungsvorschlag: Entfällt T 7 Deutsche Telekom AG, T-Com/31.05.2006 Kurzinhalt: Zur fernmeldetechnischen Versorgung des Planbereiches ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationanlagen/-linien erforderlich. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen unter Berücksichtigung einer sinnvollen Koordination mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leistungsträger bittet die T-Com, dass Beginn und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen im Planbereich der Deutschen Telekom AG, T-Com, TI NL West, PTI 22, Postfach 101042, 50450 Köln, so früh wie möglich mitgeteilt werden. Stellungnahmen TöB / Beteiligung der Bürger Seite 2 von 4 Abwägungsvorschlag: Ein entsprechender Hinweis ist in den textlichen Festsetzungen unter „Hinweise“ erfolgt. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes wird die Stadt Kerpen Abstimmungsgespräche mit dem Versorgungsträger führen. T 8 Landesbetrieb Wald und Holz NRW/26.06.2006 Kurzinhalt: Waldfläche im Sinne des Bundeswaldgesetzes in Verbindung mit dem Landesforstgesetz NW ist nicht betroffen. Abwägungsvorschlag: Entfällt T 9 RWE Power AG/26.06.2006 Kurzinhalt: Belange der Gesellschaft sind nicht betroffen Abwägungsvorschlag: Entfällt T 10 Rhein-Erft-Kreis/27.06.2006 Kurzinhalt: 1. Das Plangebiet liegt in der zukünftigen Wasserschutzzone III A. 2. Niederschlagswasser sind vor Ort zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig. Die Untere Wasserbehörde ist gegebenenfalls zu beteiligen. 3. Ausweislich der Karte der schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes NW befinden sich im Plangebiet Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft. Es sind daher Vermeidungsmaßnahmen bei der Umsetzung der Planung zu beachten. Abwägungsvorschlag: Zu 1. Ein entsprechender Hinweis ist in den textlichen Festsetzungen erfolgt. Zu 2. Aufgrund der hydrologischen Gegebenheiten (Prüfung im B-Planverfahren zum BP BR 283) ist eine Versickerung im Plangebiet stark erschwert bis unmöglich. Gemäß Prüfung wird das Niederschlagswasser der vorhandenen Mischkanalisation zugeführt. Zu 3. Ein entsprechender Hinweis ist in den textlichen Festsetzungen erfolgt. T 11 Bergamt Düren/12.06.2006 Kurzinhalt: Das Plangebiet liegt im Bereich braunkohlenbergbaubedingter großflächiger Grundwasserbeeinflussung. Abwägungsvorschlag: Ein entsprechender Hinweis ist in den textlichen Festsetzungen erfolgt. T 12 Amt für Agrarordnung/22.06.2006 Kurzinhalt: Keine Bedenken Abwägungsvorschlag: Entfällt T 13 Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege/20.06.2006 Kurzinhalt: Es ist keine Aussage zu Konflikten zwischen Planung und den Belangen des Bodendenkmalschutzes möglich, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt wurde; daher stehen derzeit auch keine für die Abwägung verwertbaren Grundlagen und für den Umweltbericht eindeutige Aussagen zur Verfügung. Stellungnahmen TöB / Beteiligung der Bürger Seite 3 von 4 Verweis auf die §§ 15 und 16 DSchG NW mit der Bitte, sicherzustellen, dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzlichen Vorschriften hingewiesen wird. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befund ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rhein. Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnhofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.02405/9039-0, Fax.02425/9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Abwägungsvorschlag: Ein entsprechender Hinweis wird in die textlichen Festsetzungen des B-Planes unter „Hinweise“ aufgenommen. T 14 Bezirksregierung Düsseldorf/20.06.2006 Kurzinhalt: Es bestehen Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern / Kampfmitteln. Im unmittelbaren Bereich jedoch befinden sich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln, daher bestehen keine Bedenken gegen die geplante Maßnahme. Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann nicht gewährt werden. Daher sind bei Kampfmittelfunden während der Erd- / Bauarbeiten die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen. Abwägungsvorschlag: Ein entsprechender Hinweis wird in die textlichen Festsetzungen des B-Planes unter „Hinweise“ aufgenommen. T 15 Staatliches Umweltamt Köln/20.06.2006 Kurzinhalt: Keine Bedenken Abwägungsvorschlag: Entfällt T 16 Wehrbereichsverwaltung West/13.06.2006 Kurzinhalt: Grundsätzlich keine Bedenken. Aufgrund der Lage des Plangebietes ist mit Lärm- und Abgas-Emissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen. Spätere Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr werden wegen dieses frühzeitigen Hinweises nicht anerkannt. Abwägungsvorschlag: Ein entsprechender Hinweis wird in die textlichen Festsetzungen des B-Planes unter „Hinweise“ aufgenommen. T 17 Landesbetrieb Straßenbau NW/06.06.2006 Kurzinhalt: Keine Bedenken Abwägungsvorschlag: Entfällt T 18 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH/12.06.2006 Kurzinhalt: Im Planbereich verlaufen keine RWE-Hochspannungsleitungen. Planungen diesbezüglich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Abwägungsvorschlag: Entfällt Stellungnahmen TöB / Beteiligung der Bürger Seite 4 von 4 T 19 Erftverband/21.06.2006 Kurzinhalt: 1. Keine Bedenken, wenn Folgendes bei der Detailplanung berücksichtigt wird: Das von der Planung betroffene Gebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III A des Wasserwerkes Dirmerzheim. 2. Zur Verringerung eines starken Oberflächenabflusses sollte im Bebauungsplan der Hinweis auf eine gebäudebezogene Sammlung des anfallenden Niederschlagswassers zur Bewässerung der Außenflächen aufgenommen werden. Abwägungsvorschlag: Zu 1. Ein entsprechender Hinweis wird in die textlichen Festsetzungen des B-Planes unter „Hinweise“ aufgenommen. Zu 2. Eine entsprechende Empfehlung zur Sammlung des Niederschlagswassers ist in den textlichen Festsetzungen erfolgt. T 20 RWE Rhein-Ruhr Netzservice/07.06.2006 Kurzinhalt: Durch das Plangebiet werden Leitungen der Gesellschaft berührt. Es wird darum gebeten, die Lage der Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen sollten auch rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtigt werden. Bei Leistungserhöhungen ist. U.U. die Anpassung der Netze des RWE erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit RWE stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, ist RWE rechtzeitig einzubinden, damit bei der Netzauslegung dem Bedarf entsprechend berücksichtigt werden kann. U.U. wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Bei der Planung von Bepflanzungszonen ist darauf zu achten, dass die Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an die Versorgungsleitungen des RWE, ist die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Notwendig werdende Schutzmaßnahmen sind mit RWE abzustimmen. Abwägungsvorschlag: Ein entsprechender Hinweis ist in den textlichen Festsetzungen unter „Hinweise“ erfolgt. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes wird die Stadt Kerpen Abstimmungsgespräche mit dem Versorgungsträger führen. Anlage 4 Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit liegen nicht vor.