Daten
Kommune
Kerpen
Größe
81 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Seite 1 von 9
Begründung und Umweltbericht
zum Bebauungsplan – Entwurf
Inhaltsangabe
1.
Vorgaben zur Planaufstellung
1.1 Lage und Größe des Plangebietes
1.2 Bestehende Situation
1.2.1 Siedlungsstruktur
1.2.2 Nutzungsstruktur
1.2.3 Landschaftsstruktur
1.2.4 Verkehrsstruktur
2.
Vorhandenes Planungsrecht
3.
Ziel und Zweck der Planung
3.1 Kinder- und Jugendfreundlichkeit
4.
Erläuterung der Planinhalte
4.1 Art der baulichen Nutzung
4.2 Maß der baulichen Nutzung
4.2.1 Grundflächenzahl (GRZ)
4.2.2 Höhe baulicher Anlagen
4.2.3 Überbaubare Grundstücksfläche und Bauweise
4.3 Anzahl der Wohnungen
5.
Nebenanlagen
6.
Garagen und Stellplätze
7.
Innere Erschließung
8.
Ruhender Verkehr
9.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
9.1 Allgemeine Ziele
9.2 Dachform und Dachgestaltung
9.3 Vorgartenflächen
9.4 Freiflächen (nicht überbaubare Grundstücksflächen)
9.5 Werbeanlagen
10.
Ver.- und Entsorgung
11.
Ökologie und Umweltbelange
12.
Bodenordnung
13.
Kosten und Finanzierung
14.
Strukturdaten
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Begründung und Umweltbericht
zum Bebauungsplan – Entwurf
1.
Vorgaben zur Planaufstellung
1.1 Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet des BP TÜ Nr. 283 A liegt am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Brüggen in
Höhe des Schildgenplatzes/Schildgenstraße.
Das Gebiet wird im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse begrenzt, im Osten durch das Flurstück
94 im Flur 31und im Westen durch die Hausgärten der Brüggenerstraße. Nördlich grenzen die Hausgärten
der Schildgenstraße an das Plangebiet an.
Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1:2500 (Anlage 1) zu
entnehmen.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,37 ha.
1.2 Bestehende Situation
1.2.1
Siedlungsstruktur
Der Ortsteil Brüggen ist durch eine dörfliche Struktur geprägt.
Das direkte Umfeld des Plangebietes stellt eine halboffene, in Teilbereichen auch offene
zweigeschossige Bauweise dar.
1.2.2
Nutzungsstruktur
Entlang der Hauptstraße (Heerstraße) herrscht größtenteils Mischnutzung, entlang den Nebenstraßen
Wohnnutzung vor.
Zurzeit stellt sich die Fläche des Plangebietes als Brachland mit Wiesencharakter dar.
Rund um das Plangebiet grenzen die Privatgärten der Nachbarhäuser an.
1.2.3
Landschaftsstruktur
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortsrand von Brüggen, direkt angrenzend zur freien Landschaft.
Der Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt dieses durch eine Wegeverbindung von der
Schildgenstraße über das Plangebiet zur Mühlengasse hin.
1.2.4
Verkehrsstruktur
Die überörtliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Heerstraße, die Brüggen mit den
anderen Stadtteilen und dem Autobahnanschluss A 61 verbindet.
Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Schildgenstraße.
1.3 Vorhandenes Planungsrecht
Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen im räumlichen Geltungsbereich der 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen. Der FNP weist für dieses Gebiet
Wohnbaufläche aus.
Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. ( vgl.§ 8 (2) BauGB)
2.
Planungsanlass
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan BR Nr. 283 „Schildgenstraße“ ist am 09.03.2004
rechtsverbindlich geworden.
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Da der Vorhabenträger das Vorhaben des Bebauungsplanes BR Nr. 283 nicht umsetzen konnte,
wurde der Durchführungsvertrag nicht wirksam und der Bebauungsplan nichtig.
Da es sich hier um eine exponierte Lage am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Brüggen
handelt, will die Stadt Kerpen als Eigentümer nun selbst diese Fläche entwickeln mit dem Ziel ein
individuelles Bauen für Kerpener Bürger zu ermöglichen.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist die derzeit brachliegende und ungenutzte Fläche zwischen der
Schildgenstraße und der Mühlengasse einer Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern zuzuführen.
Es soll Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern geschaffen werden, die sich harmonisch in die
dörflichen Strukturen von Brüggen einfügen.
3.1 Kinder- und Jugendfreundlichkeit
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom 25.02.2003 ist bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen eine Spielplatzfläche von 11 m² pro Wohneinheit nachzuweisen.
Im Einzugsgebiet des Plangebietes liegen zwei Kinderspielplätze (Zieselmaarstraße und Raphaelschule).
Nach Absprache mit dem zuständigen Fachamt reichen diese Einrichtungen für das Plangebiet aus.
4.
Erläuterung der Planinhalte
4.1 Art der baulichen Nutzung
Es wird ein reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Die nach § 3 (3) BauNVO im WR ausnahmsweise
zulässigen Nutzungen werden ausgeschlossen, weil der Schutz des Wohnens Vorrang genießt.
4.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird insbesondere durch die Festsetzungen der Grundflächenzahl (GRZ),
der Höhe baulicher Anlagen, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Bauweise bestimmt.
4.2.1
Grundflächenzahl (GRZ)
Die Festsetzung der GRZ von 0,3 sichert eine geringe Dichte für den geplanten Blockinnenbereich, der
eine aufgelockerte Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus vorsieht.
4.2.2
Höhe baulicher Anlagen
Die Höhe aller baulichen Anlagen wird durch eine zwingende Traufhöhe und eine maximale Firsthöhe
festgelegt. Die Traufhöhe wird auf 4,50 m, die Firsthöhe auf 8,00 m festgesetzt. Diese Festsetzungen
ermöglichen eine kosten –und flächensparende eingeschossige Bebauung mit Satteldächern, wobei die
Höhenmaße genügend Gestaltungsspielraum (Erdgeschossfußbodenhöhe, Drempel) lassen.
Die Traufhöhe ist das Maß vom Bezugspunkt bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut.
Ziel der zwingenden Festsetzung der Traufhöhe ist es, eine eindeutig ablesbare, durchlaufend gestaltete
und “ruhige“ Straßeneinfassung ohne Versprünge in der Höhe zu erhalten.
Die Festsetzung der maximalen Firsthöhe eröffnet den zukünftigen Bauherren genügend Spielraum für
eine individuelle Gestaltung der Gebäudehöhe, der Dachneigungen und der Nutzung des Dachraumes.
Gleichzeitig verhindert sie zu steile Dachneigungen und damit das nicht beabsichtigte Heraustreten
einzelner Gebäude aus dem Siedlungszusammenhang.
4.2.3
Überbaubare Grundstücksfläche und Bauweise
Die überbaubaren Flächen werden ausschließlich mit Baugrenzen umfasst, um den individuellen Spielraum
für eine Bebauung nicht einzuengen.
Aus städtebaulichen Gründen wird eine offene Bauweise festgesetzt, um eine aufgelockerte Bebauung in
Form von Einzelhäusern und einem Doppelhaus zu erzielen.
4.3
Anzahl der Wohnungen
Im Gegensatz zu dem stärker verdichteten Blockrandbereich ist für den Blockinnenbereich eine
aufgelockerte Einfamilienhausbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern geplant.
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Um dieser Forderung in dem B-Plangebiet „Schildgenstraße“ gerecht zu werden, wird die Zahl der
Wohneinheit/Gebäude auf eine beschränkt.
5.
Nebenanlagen
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind in den Vorgärten ausgeschlossen, um einen durchgrünten
Vorbereich zu erhalten.
Um eine allzu große bauliche Verdichtung im Bereich der Gartenflächen zu verhindern, wird die Größe der
Nebenanlagen im Bezug auf die Quadratmeterzahl und Kubatur begrenzt.
6.
Garagen und Stellplätze
Im Bebauungsplan wird die Lage und Größe der Garagen genau definiert. Hierdurch wird die
Wohnruhe in den hinteren Gartenbereiche geschützt.
Durch den Mindestabstand der Garagen von 6 m von der Straßenbegrenzungslinie wird der zweite
Stellplatz auf dem privaten Grundstück gesichert.
7.
Innere Erschließung
Die Erschließung ist als verkehrsberuhigte Multifunktionsfläche geplant. Die Wohnstraße wird an die
Schildgenstraße in Höhe des Schildgenplatzes angebunden. Am Ende der Wohnstraße ist eine
Wendemöglichkeit vorgesehen. Außerdem wird die Wegeverbindung zwischen der Schildgenstraße und
der Mühlengasse planungsrechtlich gesichert.
8.
Ruhender Verkehr
Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Pkw`s pro Wohneinheit werden in neu zu planenden
Wohngebieten 3 Stellplätze pro Wohneinheit nachgewiesen.
Im Plangebiet Burgackerstraße sind 2 Stellplätze auf dem privaten Grundstück und 6 zusätzliche
öffentliche Besucherstellplätze im Straßenraum geplant.
9.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
9.1
Allgemeine Ziele
Aufgabe der Bauleitplanung ist nach § 1 (5) BauGB neben der nachhaltigen städtebaulichen
Entwicklung insbesondere auch die Erhaltung, Erneuerung und die Fortentwicklung vorhandener
Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes.
Ziel des Bebauungsplanes ist u.a. die Entwicklung einer qualitätsvollen Ergänzung des
Blockinnenbereiches zum bestehenden Blockrandbereich, wobei sich der Innenbereich den
vorhandenen Blockrandgegebenheiten unterordnen und somit keine eigene Identität entwickeln soll.
Die gem. § 9 (4) BauGB in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan übernommenen
bauordnungsrechtlichen Vorschriften sollen zu einem ausgewogenen Straßen- und Ortsbild führen.
Dieses hängt in hohem Maße von der Gestaltung der Gebäude, sowie der Neben- und
Werbeanlagen sowie der Freiflächen ab.
Die Festsetzungen zur Gebäudehöhe, Dachform und Gestaltung von Dachaufbauten bzw.
Dacheinschnitten definieren einen Gestaltungsrahmen, der eine homogene Grundstruktur der
Bebauung festlegt.
9.2
Dachform und Dachgestaltung
Die Festsetzungen zur Dachform und Gestaltung der Dachaufbauten bzw. Dacheinschnitten
definieren einen Gestaltungsrahmen, der eine homogene Grundstruktur der Bebauung sicherstellt,
im Einzelfall aber Gestaltungsspielraum belässt.
Die Festsetzung der Dachform und der Farbtöne für die Dacheindeckung orientiert sich an der
vorhandenen Blockrandbebauung. Hochglänzende und engobierte Dacheindeckungen sind
unzulässig, da reflektierte Sonnenstrahlen Störungen auf die benachbarte Bebauung hervorrufen
können.
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Zur Stärkung des dörflichen kleinstrukturierten Neubaubereichs werden Festsetzungen zu den
Dachaufbauten getroffen. Zur Vermeidung von Gaubenbändern und einem damit verbundenen
höheren Gesamteindruck der Gebäude werden Festsetzungen zur Länge und Höhe der
Dachaufbauten und zu den Abständen untereinander getroffen.
9.3
Vorgartenfläche
Der eingeschränkte Gestaltungsrahmen innerhalb der „Vorgartenfläche“ soll den Charakter des
Straßenraumes und des Ortsbildes mitprägen und die Durchgängigkeit sowie die gestalterische
Verbindung zwischen den einzelnen Baugrundstücken herstellen. Die Vorgartenbereiche werden
damit zu einem „halböffentlichen Raum“, welcher den hier angestrebten dörflichen Charakter stützt.
9.4
Freiflächen (nicht überbaubare Grundstücksflächen)
Die Vorschriften zur Gestaltung der Freiflächen zielen ab auf die Nutzung des grünen
Gestaltungspotentials innerhalb des Baugebietes sowie der Vermeidung eines übermäßigen Grades
der Bodenversiegelung, entsprechend der Grünkonzeption des Bebauungsplanes. Hiermit wird der
Charakter eines Wohngebietes unterstützt.
9.5
Werbeanlagen
Die Vorschriften zur Gestaltung von Werbeanlagen sollen sicherstellen, dass der Charakter des
Wohngebietes nicht beeinträchtigt wird.
10.
Ver.- und Entsorgung
Die Versorgung des Plangebietes erfolgt über die vorhandenen Leitungstrassen in der Schildgenstraße.
Die Entsorgung erfolgt über die vorhandene Mischwasserkanalisation in der Schildgenstraße.
11.
Ökologie und Umweltbelange
Zum Bebauungsplan ist ein landschaftpflegerischer Fachbeitrag erstellt worden. Die Bilanzierung ergibt ein
Kompensationsdefizit von 11.160 Wertpunkten. Da die durch die Planung ausgelösten Eingriffe in Natur
und Landschaft innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nur zum Teil ausgeglichen werden
können, sind weitere Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes erforderlich.
Die Kompensation erfolgt extern auf der städtischen "Ökopool-Fläche", Flur 4, Flurstück 636 in der
Gemarkung Mödrath. Die Wertsteigerung dieser Fläche beträgt gemäß der zuvor angewandten Methodik 4
Wertpunkte je m². Daraus ergibt sich flächenmäßig ein Kompensationsbedarf von 2.790 m². Der Wert von
11.160 Punkten wird vom Ökokonto abgebucht.
Für die Belange des Umweltschutzes ist gem. § 2 (4) BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
eine Umweltprüfung durchgeführt worden, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen
ermittelt worden sind und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.
12.
Bodenordnung
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Kerpen.
Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird die Stadt die Grundstücke parzellieren lassen und
selbst vermarkten.
13.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche, der Herstellung der Ausgleichsflächen und der
Ver- und Entsorgungsleitungen werden frühzeitig im Haushalt angemeldet.
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14.
Strukturdaten
PLANGEBIETSGRÖSSE
3683,0 m²
=
100 %
Überbaute Fläche Wohngebäude
766,0 m²
=
21,0 %
Private Stellflächen incl. Nebenflächen
233,7 m²
=
6,5 %
BAULAND INSGESAMT
999,7 m²
=
27,5%
Öffentliche Verkehrsfläche (Planung)
852,2 m²
=
23,0 %
Private Grünflächen
1743,3 m²
=
47,0 %
Öffentliche Stellplätze
87,4 m²
=
2,5 %
Anzahl der öffentlichen Stellplätze
6 Stk.
Anzahl der Gebäude
6 Stk.
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 283 A „ Wohnbebauung Schildgenstraße“ im
Stadtteil Kerpen - Brüggen
Einleitung:
Der Umweltbericht als zentraler Bestandteil der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar.
Die umweltrelevanten Gutachten sind im Umweltbericht einzuarbeiten.
Der Umweltbericht stellt in Kurzform die Belange des Umweltschutzes gemäß §1Abs.6 Nr. 7 BauGB dar. Im
Rahmen der Umweltprüfung werden die jeweiligen relevanten Schutzgüter erfasst und die Auswirkung, die der
Bauleitplan auf die Umwelt hat, auf ihre Erheblichkeit bewertet.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Neuaufstellung des nichtigen Bebauungsplanes Nr. 283 im Stadtteil
Kerpen - Brüggen.
Da es sich bei dieser Bewertung lediglich um eine kleine Fläche im baulichen Innenbereich ohne bisher
erkennbare besondere ökologische Anforderungen handelt, wird für die nachfolgende Betrachtung die vereinfachte
Darstellung des Umweltberichtes in Form einer Checkliste der zu prüfenden Umweltbelange gemäß §1Abs.6 Nr. 7
unter Darstellung aller erforderlichen Angaben gewählt.
Räumliche und inhaltliche Abgrenzung:
Der Bebauungsplan Nr. 283 liegt am südwestlichen Ortsrand vom Stadtteil Kerpen-Brüggen und wird begrenzt:
•
•
•
•
nordwestlich durch die Hausgärten der Brüggener Straße
südlichwestlich durch die Hausgärten der Mühlengasse
südöstlich durch den Fußweg entlang der Plangebietsgrenze parallel zur Flur 31,
nordöstlich durch die Hausgärten der Schildgenstraße
Flurstück 94 und
Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Größe von 3683m².
Inhalt und Ziel:
Ziel und Inhalt der Planung ist die derzeit brachliegende und ungenutzte Fläche zwischen der Schildgenstraße und
der Mühlengasse einer Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern zuzuführen.
Es soll Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern geschaffen werden, die sich harmonisch in die dörflichen
Strukturen von Brüggen einfügen.
Beschreibung/Bewertung der Schutzgüter sowie deren Umweltauswirkungen:
Nr.
Schutzgut
1
2
Mensch/Lärm
Mensch/Erholung
3
Mensch/Emissionen
4
Flora
Fauna
Beschreibung des
Bestands
-------------Entsprechend der Analyse
der Freiraumversorgung ist
das Gelände von der
LÖPF
als
wohnungsbezogener
Grünraum eingestuft
Über den Fahrzeugverkehr
hinaus sind keine
Emissionen bekannt
Es
liegt
eine
Extensivrasenfläche(≥80%)
vor, die im NW durch eine
Baumgruppe sowie im SW
Auswirkungen durch die
Planung
---------------Freifläche geht verloren,
jedoch
steht
in
unmittelbarer Umgebung
(ca.150m) der Bereich
der Erftaue als Erlebnis-/
und
Grünraum
zur
Verfügung
keine
Grad der
Erheblichkeit
------gering
Vegetationsbestand geht
verloren.
Durch eine GRZ von 0,3
bleiben Freiflächen als
mittel
Nicht
erheblich
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5
Boden/-schutz, Altlasten
und Bodenbelastung
6
Wasser
durch eine Strauchgruppe
unterbrochen wird.
Hinweise auf geschützte
Arten sind nicht bekannt.
Trittschäden liegen vor.
Es
liegt
eine
oberflächennahe
„Verlehmung“ der Kiese
und Sande unter einer
Mutterbodenschicht
von
0,3-0,5m vor.
Das Plangebiet liegt in der
zukünftigen
Wasserschutzzone IIIA des
geplanten
Wasserschutzgebietes
Erftstadt-Dirmerzheim.
Das
Grundwasser
ist
infolge
der
bergbaubedingten
Sümpfungsmaßnahmen
stark abgesenkt.
Auf
Grund
der
hydrogeologischen
Gegeben-heiten steht kein
ausreichend durchlässiger
Baugrund zur Verfügung.
7
Klima/Luft
Durch den vorhandenen
Vegetationsbestand ist das
Mikro-Klima weitestgehend
ausgeglichen
8
Landschaft/Landschaftsbild
Leicht von Ost nach West
geneigte Hanglage
9
Natur/ biologische Vielfalt
10
Schutzgut Kultur-/sonstige
Sachgüter
Wechselwirkungen
zwischen den
Schutzgütern
11
Auf den
landschaftspflegerischen
Fachbeitrag wird
verwiesen
--------------------Wechselbeziehung
zwischen
den
Schutzgütern 5 u.6, da
eine Versickerung von
Gartenland
erhalten;
eine
Neuansiedelung
nutzungsspezifischer
Arten ist möglich
Durch die öffentlichen
Verkehrsflächen,
Stellplätze sowie
Gebäude und
Nebenanlagen wird ein
Versiegelungsgrad von
bis zu 70% erreicht
keine
mittel bis
hoch
Nicht
erheblich
keine
Es wird auf eine
Versickerung von
Niederschlagswasser in
den Untergrund
verzichtet. Das
Niederschlagswasser
wird der Kanalisation
zugeführt.
Kleinklimatische
Beeinträchtigungen
durch
einen
Versiegelungsgrad von
70% (Erwärmung von
versiegelten
Flächen).Einwirkungen
auf Klima/Luft sind in
Kenntnis
der
Gegebenheiten
(Einzelhausbebauung)
sowie
der
geringen
Flächengröße
nicht
anzunehmen.
keine
Eingriff liegt vor, der
entsprechend der
vorgenommenen
Bilanzierung extern
ausgeglichen wird.
--------------------Eine
weitere
Verschlechterung
der
ungünstigen
Wechselwirkungen liegt
Nicht
erheblich
Nicht
erheblich
Nicht
erheblich
---------Nicht
erheblich
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Niederschlagswasser auf
Grund der vorhandenen
Bodenschichten
nur
bedingt möglich erscheint
nicht vor.
Angewandte Untersuchungsmethoden:
Zur Bewertung der Umweltauswirkungen wurde der stadtökologische Fachbeitrag (aufgestellt von der
Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten -LÖPF- des Landes NW 2005) herangezogen.
Des Weiteren liegt der „Geotechnische Bericht“ der GfBM Gesellschaft für Baumangement mbH sowie der
landschaftspflegerische Fachbeitrag (aufgestellt durch das Amt 16.1 der Stadt Kerpen) diesem Bericht zugrunde.
Die Grundwassergleichen-Pläne können beim Erftverband eingesehen werden.
Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes:
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse,
Verwaltungsvorschriften, technische Anleitungen zugrunde gelegt, die für dieses Bauleitplanverfahren maßgeblich
sind.
Prognose bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung:
Im Stadtökologischen Fachbeitrag (Stand 2005) ist die Planfläche als Siedlungserweiterungsfläche bereits
kenntlich gemacht. Es handelt sich um einen wohnungsbezogenen Grünraum, der verloren geht. Dies spiegelt sich
auch anhand der tabellarischen Bewertung wieder. Die Beeinträchtigungen für Mensch/Flora/Fauna sind auf Grund
der Kleinräumigkeit (3683m²), die durch die unmittelbare Nähe zur Erftaue ausgeglichen wird, jedoch zu
vernachlässigen.
Durch die beabsichtigten Erschließungen ist trotz einer festgesetzten GRZ von 0,3 die Beeinträchtigung für den
Bodenschutz als mittel bis hoch zu werten. Bedingt durch die im Umfeld vorhandene dörfliche Struktur, ist jedoch
nach Durchführung der Planung mit keinen sich auf das Umfeld auswirkenden negativen Folgeerscheinungen zu
rechnen.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten:
Eine Prüfung von Alternativen besteht nicht, da der Bauleitplan die Ziele und den Schutzzweck von FFH-Gebieten
/Vogelschutzgebieten nicht berührt.
Anderweitige Planungsalternativen kamen nicht in betracht, da es sich hier um eine Fläche handelt, die nach
sorgfältiger Prüfung im Rahmen der Wohnbedarfsentwicklung als Wohnbaufläche mit 1.Priorität vom Rat der Stadt
Kerpen am 28.06.2005 beschlossen wurde.
Des Weiteren liegen die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich der 1.Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen, der für dieses Gebiet Wohnbaufläche vorsieht.
Geplantes Monitoring:
Da keine erheblichen Umweltauswirkungen vorliegen, begrenzt sich die Überwachung auf die Einhaltung und
Umsetzung der Vorgaben, die der landschaftspflegerischen Fachbeitrag festsetzt.
Zusammenfassung:
Es handelt sich beim Bebauungsplan Nr. 283 A „Schildgenstraße im Stadtteil Kerpen - Brüggen um eine bisher als
überwiegend Extensivrasengrünland genutzte Fläche mit einer Gesamtgröße von 3683m². Die Fläche ist nicht als
ökologisch wertvoll einzustufen. Bedingt durch die Nähe zum Außenbereich, hier: „Erlebnisraum Erftaue“ ist der
Grad der Erheblichkeit insgesamt als mittel bis gering einzustufen. Der Fläche ist somit auf Grund der
durchgeführten Wohnbedarfsentwicklung als Wohnbaufläche der Vorrang einzuräumen.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen sind im
Landschaftspflegerischen Fachbeitrag dargestellt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt.
Kerpen, im Juli 2006
Dieter Held
Stv. Amtsleiter