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Beschlussvorlage (Begründung mit Umweltbericht)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
81 kB
Datum
05.09.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

Seite 1 von 9 Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan – Entwurf Inhaltsangabe 1. Vorgaben zur Planaufstellung 1.1 Lage und Größe des Plangebietes 1.2 Bestehende Situation 1.2.1 Siedlungsstruktur 1.2.2 Nutzungsstruktur 1.2.3 Landschaftsstruktur 1.2.4 Verkehrsstruktur 2. Vorhandenes Planungsrecht 3. Ziel und Zweck der Planung 3.1 Kinder- und Jugendfreundlichkeit 4. Erläuterung der Planinhalte 4.1 Art der baulichen Nutzung 4.2 Maß der baulichen Nutzung 4.2.1 Grundflächenzahl (GRZ) 4.2.2 Höhe baulicher Anlagen 4.2.3 Überbaubare Grundstücksfläche und Bauweise 4.3 Anzahl der Wohnungen 5. Nebenanlagen 6. Garagen und Stellplätze 7. Innere Erschließung 8. Ruhender Verkehr 9. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 9.1 Allgemeine Ziele 9.2 Dachform und Dachgestaltung 9.3 Vorgartenflächen 9.4 Freiflächen (nicht überbaubare Grundstücksflächen) 9.5 Werbeanlagen 10. Ver.- und Entsorgung 11. Ökologie und Umweltbelange 12. Bodenordnung 13. Kosten und Finanzierung 14. Strukturdaten Seite 2 von 9 Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan – Entwurf 1. Vorgaben zur Planaufstellung 1.1 Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet des BP TÜ Nr. 283 A liegt am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Brüggen in Höhe des Schildgenplatzes/Schildgenstraße. Das Gebiet wird im Süden durch die Hausgärten der Mühlengasse begrenzt, im Osten durch das Flurstück 94 im Flur 31und im Westen durch die Hausgärten der Brüggenerstraße. Nördlich grenzen die Hausgärten der Schildgenstraße an das Plangebiet an. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1:2500 (Anlage 1) zu entnehmen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,37 ha. 1.2 Bestehende Situation 1.2.1 Siedlungsstruktur Der Ortsteil Brüggen ist durch eine dörfliche Struktur geprägt. Das direkte Umfeld des Plangebietes stellt eine halboffene, in Teilbereichen auch offene zweigeschossige Bauweise dar. 1.2.2 Nutzungsstruktur Entlang der Hauptstraße (Heerstraße) herrscht größtenteils Mischnutzung, entlang den Nebenstraßen Wohnnutzung vor. Zurzeit stellt sich die Fläche des Plangebietes als Brachland mit Wiesencharakter dar. Rund um das Plangebiet grenzen die Privatgärten der Nachbarhäuser an. 1.2.3 Landschaftsstruktur Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortsrand von Brüggen, direkt angrenzend zur freien Landschaft. Der Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt dieses durch eine Wegeverbindung von der Schildgenstraße über das Plangebiet zur Mühlengasse hin. 1.2.4 Verkehrsstruktur Die überörtliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Heerstraße, die Brüggen mit den anderen Stadtteilen und dem Autobahnanschluss A 61 verbindet. Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Schildgenstraße. 1.3 Vorhandenes Planungsrecht Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen im räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen. Der FNP weist für dieses Gebiet Wohnbaufläche aus. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. ( vgl.§ 8 (2) BauGB) 2. Planungsanlass Der vorhabenbezogene Bebauungsplan BR Nr. 283 „Schildgenstraße“ ist am 09.03.2004 rechtsverbindlich geworden. Seite 3 von 9 Da der Vorhabenträger das Vorhaben des Bebauungsplanes BR Nr. 283 nicht umsetzen konnte, wurde der Durchführungsvertrag nicht wirksam und der Bebauungsplan nichtig. Da es sich hier um eine exponierte Lage am südöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Brüggen handelt, will die Stadt Kerpen als Eigentümer nun selbst diese Fläche entwickeln mit dem Ziel ein individuelles Bauen für Kerpener Bürger zu ermöglichen. 3. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Planung ist die derzeit brachliegende und ungenutzte Fläche zwischen der Schildgenstraße und der Mühlengasse einer Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern zuzuführen. Es soll Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern geschaffen werden, die sich harmonisch in die dörflichen Strukturen von Brüggen einfügen. 3.1 Kinder- und Jugendfreundlichkeit Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Kerpen vom 25.02.2003 ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen eine Spielplatzfläche von 11 m² pro Wohneinheit nachzuweisen. Im Einzugsgebiet des Plangebietes liegen zwei Kinderspielplätze (Zieselmaarstraße und Raphaelschule). Nach Absprache mit dem zuständigen Fachamt reichen diese Einrichtungen für das Plangebiet aus. 4. Erläuterung der Planinhalte 4.1 Art der baulichen Nutzung Es wird ein reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Die nach § 3 (3) BauNVO im WR ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden ausgeschlossen, weil der Schutz des Wohnens Vorrang genießt. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird insbesondere durch die Festsetzungen der Grundflächenzahl (GRZ), der Höhe baulicher Anlagen, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Bauweise bestimmt. 4.2.1 Grundflächenzahl (GRZ) Die Festsetzung der GRZ von 0,3 sichert eine geringe Dichte für den geplanten Blockinnenbereich, der eine aufgelockerte Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus vorsieht. 4.2.2 Höhe baulicher Anlagen Die Höhe aller baulichen Anlagen wird durch eine zwingende Traufhöhe und eine maximale Firsthöhe festgelegt. Die Traufhöhe wird auf 4,50 m, die Firsthöhe auf 8,00 m festgesetzt. Diese Festsetzungen ermöglichen eine kosten –und flächensparende eingeschossige Bebauung mit Satteldächern, wobei die Höhenmaße genügend Gestaltungsspielraum (Erdgeschossfußbodenhöhe, Drempel) lassen. Die Traufhöhe ist das Maß vom Bezugspunkt bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut. Ziel der zwingenden Festsetzung der Traufhöhe ist es, eine eindeutig ablesbare, durchlaufend gestaltete und “ruhige“ Straßeneinfassung ohne Versprünge in der Höhe zu erhalten. Die Festsetzung der maximalen Firsthöhe eröffnet den zukünftigen Bauherren genügend Spielraum für eine individuelle Gestaltung der Gebäudehöhe, der Dachneigungen und der Nutzung des Dachraumes. Gleichzeitig verhindert sie zu steile Dachneigungen und damit das nicht beabsichtigte Heraustreten einzelner Gebäude aus dem Siedlungszusammenhang. 4.2.3 Überbaubare Grundstücksfläche und Bauweise Die überbaubaren Flächen werden ausschließlich mit Baugrenzen umfasst, um den individuellen Spielraum für eine Bebauung nicht einzuengen. Aus städtebaulichen Gründen wird eine offene Bauweise festgesetzt, um eine aufgelockerte Bebauung in Form von Einzelhäusern und einem Doppelhaus zu erzielen. 4.3 Anzahl der Wohnungen Im Gegensatz zu dem stärker verdichteten Blockrandbereich ist für den Blockinnenbereich eine aufgelockerte Einfamilienhausbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern geplant. Seite 4 von 9 Um dieser Forderung in dem B-Plangebiet „Schildgenstraße“ gerecht zu werden, wird die Zahl der Wohneinheit/Gebäude auf eine beschränkt. 5. Nebenanlagen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind in den Vorgärten ausgeschlossen, um einen durchgrünten Vorbereich zu erhalten. Um eine allzu große bauliche Verdichtung im Bereich der Gartenflächen zu verhindern, wird die Größe der Nebenanlagen im Bezug auf die Quadratmeterzahl und Kubatur begrenzt. 6. Garagen und Stellplätze Im Bebauungsplan wird die Lage und Größe der Garagen genau definiert. Hierdurch wird die Wohnruhe in den hinteren Gartenbereiche geschützt. Durch den Mindestabstand der Garagen von 6 m von der Straßenbegrenzungslinie wird der zweite Stellplatz auf dem privaten Grundstück gesichert. 7. Innere Erschließung Die Erschließung ist als verkehrsberuhigte Multifunktionsfläche geplant. Die Wohnstraße wird an die Schildgenstraße in Höhe des Schildgenplatzes angebunden. Am Ende der Wohnstraße ist eine Wendemöglichkeit vorgesehen. Außerdem wird die Wegeverbindung zwischen der Schildgenstraße und der Mühlengasse planungsrechtlich gesichert. 8. Ruhender Verkehr Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Pkw`s pro Wohneinheit werden in neu zu planenden Wohngebieten 3 Stellplätze pro Wohneinheit nachgewiesen. Im Plangebiet Burgackerstraße sind 2 Stellplätze auf dem privaten Grundstück und 6 zusätzliche öffentliche Besucherstellplätze im Straßenraum geplant. 9. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 9.1 Allgemeine Ziele Aufgabe der Bauleitplanung ist nach § 1 (5) BauGB neben der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung insbesondere auch die Erhaltung, Erneuerung und die Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes. Ziel des Bebauungsplanes ist u.a. die Entwicklung einer qualitätsvollen Ergänzung des Blockinnenbereiches zum bestehenden Blockrandbereich, wobei sich der Innenbereich den vorhandenen Blockrandgegebenheiten unterordnen und somit keine eigene Identität entwickeln soll. Die gem. § 9 (4) BauGB in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan übernommenen bauordnungsrechtlichen Vorschriften sollen zu einem ausgewogenen Straßen- und Ortsbild führen. Dieses hängt in hohem Maße von der Gestaltung der Gebäude, sowie der Neben- und Werbeanlagen sowie der Freiflächen ab. Die Festsetzungen zur Gebäudehöhe, Dachform und Gestaltung von Dachaufbauten bzw. Dacheinschnitten definieren einen Gestaltungsrahmen, der eine homogene Grundstruktur der Bebauung festlegt. 9.2 Dachform und Dachgestaltung Die Festsetzungen zur Dachform und Gestaltung der Dachaufbauten bzw. Dacheinschnitten definieren einen Gestaltungsrahmen, der eine homogene Grundstruktur der Bebauung sicherstellt, im Einzelfall aber Gestaltungsspielraum belässt. Die Festsetzung der Dachform und der Farbtöne für die Dacheindeckung orientiert sich an der vorhandenen Blockrandbebauung. Hochglänzende und engobierte Dacheindeckungen sind unzulässig, da reflektierte Sonnenstrahlen Störungen auf die benachbarte Bebauung hervorrufen können. Seite 5 von 9 Zur Stärkung des dörflichen kleinstrukturierten Neubaubereichs werden Festsetzungen zu den Dachaufbauten getroffen. Zur Vermeidung von Gaubenbändern und einem damit verbundenen höheren Gesamteindruck der Gebäude werden Festsetzungen zur Länge und Höhe der Dachaufbauten und zu den Abständen untereinander getroffen. 9.3 Vorgartenfläche Der eingeschränkte Gestaltungsrahmen innerhalb der „Vorgartenfläche“ soll den Charakter des Straßenraumes und des Ortsbildes mitprägen und die Durchgängigkeit sowie die gestalterische Verbindung zwischen den einzelnen Baugrundstücken herstellen. Die Vorgartenbereiche werden damit zu einem „halböffentlichen Raum“, welcher den hier angestrebten dörflichen Charakter stützt. 9.4 Freiflächen (nicht überbaubare Grundstücksflächen) Die Vorschriften zur Gestaltung der Freiflächen zielen ab auf die Nutzung des grünen Gestaltungspotentials innerhalb des Baugebietes sowie der Vermeidung eines übermäßigen Grades der Bodenversiegelung, entsprechend der Grünkonzeption des Bebauungsplanes. Hiermit wird der Charakter eines Wohngebietes unterstützt. 9.5 Werbeanlagen Die Vorschriften zur Gestaltung von Werbeanlagen sollen sicherstellen, dass der Charakter des Wohngebietes nicht beeinträchtigt wird. 10. Ver.- und Entsorgung Die Versorgung des Plangebietes erfolgt über die vorhandenen Leitungstrassen in der Schildgenstraße. Die Entsorgung erfolgt über die vorhandene Mischwasserkanalisation in der Schildgenstraße. 11. Ökologie und Umweltbelange Zum Bebauungsplan ist ein landschaftpflegerischer Fachbeitrag erstellt worden. Die Bilanzierung ergibt ein Kompensationsdefizit von 11.160 Wertpunkten. Da die durch die Planung ausgelösten Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nur zum Teil ausgeglichen werden können, sind weitere Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes erforderlich. Die Kompensation erfolgt extern auf der städtischen "Ökopool-Fläche", Flur 4, Flurstück 636 in der Gemarkung Mödrath. Die Wertsteigerung dieser Fläche beträgt gemäß der zuvor angewandten Methodik 4 Wertpunkte je m². Daraus ergibt sich flächenmäßig ein Kompensationsbedarf von 2.790 m². Der Wert von 11.160 Punkten wird vom Ökokonto abgebucht. Für die Belange des Umweltschutzes ist gem. § 2 (4) BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt worden, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt worden sind und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. 12. Bodenordnung Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Kerpen. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird die Stadt die Grundstücke parzellieren lassen und selbst vermarkten. 13. Kosten und Finanzierung Die Kosten für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche, der Herstellung der Ausgleichsflächen und der Ver- und Entsorgungsleitungen werden frühzeitig im Haushalt angemeldet. Seite 6 von 9 14. Strukturdaten PLANGEBIETSGRÖSSE 3683,0 m² = 100 % Überbaute Fläche Wohngebäude 766,0 m² = 21,0 % Private Stellflächen incl. Nebenflächen 233,7 m² = 6,5 % BAULAND INSGESAMT 999,7 m² = 27,5% Öffentliche Verkehrsfläche (Planung) 852,2 m² = 23,0 % Private Grünflächen 1743,3 m² = 47,0 % Öffentliche Stellplätze 87,4 m² = 2,5 % Anzahl der öffentlichen Stellplätze 6 Stk. Anzahl der Gebäude 6 Stk. Seite 7 von 9 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 283 A „ Wohnbebauung Schildgenstraße“ im Stadtteil Kerpen - Brüggen Einleitung: Der Umweltbericht als zentraler Bestandteil der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar. Die umweltrelevanten Gutachten sind im Umweltbericht einzuarbeiten. Der Umweltbericht stellt in Kurzform die Belange des Umweltschutzes gemäß §1Abs.6 Nr. 7 BauGB dar. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die jeweiligen relevanten Schutzgüter erfasst und die Auswirkung, die der Bauleitplan auf die Umwelt hat, auf ihre Erheblichkeit bewertet. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Neuaufstellung des nichtigen Bebauungsplanes Nr. 283 im Stadtteil Kerpen - Brüggen. Da es sich bei dieser Bewertung lediglich um eine kleine Fläche im baulichen Innenbereich ohne bisher erkennbare besondere ökologische Anforderungen handelt, wird für die nachfolgende Betrachtung die vereinfachte Darstellung des Umweltberichtes in Form einer Checkliste der zu prüfenden Umweltbelange gemäß §1Abs.6 Nr. 7 unter Darstellung aller erforderlichen Angaben gewählt. Räumliche und inhaltliche Abgrenzung: Der Bebauungsplan Nr. 283 liegt am südwestlichen Ortsrand vom Stadtteil Kerpen-Brüggen und wird begrenzt: • • • • nordwestlich durch die Hausgärten der Brüggener Straße südlichwestlich durch die Hausgärten der Mühlengasse südöstlich durch den Fußweg entlang der Plangebietsgrenze parallel zur Flur 31, nordöstlich durch die Hausgärten der Schildgenstraße Flurstück 94 und Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Größe von 3683m². Inhalt und Ziel: Ziel und Inhalt der Planung ist die derzeit brachliegende und ungenutzte Fläche zwischen der Schildgenstraße und der Mühlengasse einer Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern zuzuführen. Es soll Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern geschaffen werden, die sich harmonisch in die dörflichen Strukturen von Brüggen einfügen. Beschreibung/Bewertung der Schutzgüter sowie deren Umweltauswirkungen: Nr. Schutzgut 1 2 Mensch/Lärm Mensch/Erholung 3 Mensch/Emissionen 4 Flora Fauna Beschreibung des Bestands -------------Entsprechend der Analyse der Freiraumversorgung ist das Gelände von der LÖPF als wohnungsbezogener Grünraum eingestuft Über den Fahrzeugverkehr hinaus sind keine Emissionen bekannt Es liegt eine Extensivrasenfläche(≥80%) vor, die im NW durch eine Baumgruppe sowie im SW Auswirkungen durch die Planung ---------------Freifläche geht verloren, jedoch steht in unmittelbarer Umgebung (ca.150m) der Bereich der Erftaue als Erlebnis-/ und Grünraum zur Verfügung keine Grad der Erheblichkeit ------gering Vegetationsbestand geht verloren. Durch eine GRZ von 0,3 bleiben Freiflächen als mittel Nicht erheblich Seite 8 von 9 5 Boden/-schutz, Altlasten und Bodenbelastung 6 Wasser durch eine Strauchgruppe unterbrochen wird. Hinweise auf geschützte Arten sind nicht bekannt. Trittschäden liegen vor. Es liegt eine oberflächennahe „Verlehmung“ der Kiese und Sande unter einer Mutterbodenschicht von 0,3-0,5m vor. Das Plangebiet liegt in der zukünftigen Wasserschutzzone IIIA des geplanten Wasserschutzgebietes Erftstadt-Dirmerzheim. Das Grundwasser ist infolge der bergbaubedingten Sümpfungsmaßnahmen stark abgesenkt. Auf Grund der hydrogeologischen Gegeben-heiten steht kein ausreichend durchlässiger Baugrund zur Verfügung. 7 Klima/Luft Durch den vorhandenen Vegetationsbestand ist das Mikro-Klima weitestgehend ausgeglichen 8 Landschaft/Landschaftsbild Leicht von Ost nach West geneigte Hanglage 9 Natur/ biologische Vielfalt 10 Schutzgut Kultur-/sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 11 Auf den landschaftspflegerischen Fachbeitrag wird verwiesen --------------------Wechselbeziehung zwischen den Schutzgütern 5 u.6, da eine Versickerung von Gartenland erhalten; eine Neuansiedelung nutzungsspezifischer Arten ist möglich Durch die öffentlichen Verkehrsflächen, Stellplätze sowie Gebäude und Nebenanlagen wird ein Versiegelungsgrad von bis zu 70% erreicht keine mittel bis hoch Nicht erheblich keine Es wird auf eine Versickerung von Niederschlagswasser in den Untergrund verzichtet. Das Niederschlagswasser wird der Kanalisation zugeführt. Kleinklimatische Beeinträchtigungen durch einen Versiegelungsgrad von 70% (Erwärmung von versiegelten Flächen).Einwirkungen auf Klima/Luft sind in Kenntnis der Gegebenheiten (Einzelhausbebauung) sowie der geringen Flächengröße nicht anzunehmen. keine Eingriff liegt vor, der entsprechend der vorgenommenen Bilanzierung extern ausgeglichen wird. --------------------Eine weitere Verschlechterung der ungünstigen Wechselwirkungen liegt Nicht erheblich Nicht erheblich Nicht erheblich ---------Nicht erheblich Seite 9 von 9 Niederschlagswasser auf Grund der vorhandenen Bodenschichten nur bedingt möglich erscheint nicht vor. Angewandte Untersuchungsmethoden: Zur Bewertung der Umweltauswirkungen wurde der stadtökologische Fachbeitrag (aufgestellt von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten -LÖPF- des Landes NW 2005) herangezogen. Des Weiteren liegt der „Geotechnische Bericht“ der GfBM Gesellschaft für Baumangement mbH sowie der landschaftspflegerische Fachbeitrag (aufgestellt durch das Amt 16.1 der Stadt Kerpen) diesem Bericht zugrunde. Die Grundwassergleichen-Pläne können beim Erftverband eingesehen werden. Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes: Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Verwaltungsvorschriften, technische Anleitungen zugrunde gelegt, die für dieses Bauleitplanverfahren maßgeblich sind. Prognose bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung: Im Stadtökologischen Fachbeitrag (Stand 2005) ist die Planfläche als Siedlungserweiterungsfläche bereits kenntlich gemacht. Es handelt sich um einen wohnungsbezogenen Grünraum, der verloren geht. Dies spiegelt sich auch anhand der tabellarischen Bewertung wieder. Die Beeinträchtigungen für Mensch/Flora/Fauna sind auf Grund der Kleinräumigkeit (3683m²), die durch die unmittelbare Nähe zur Erftaue ausgeglichen wird, jedoch zu vernachlässigen. Durch die beabsichtigten Erschließungen ist trotz einer festgesetzten GRZ von 0,3 die Beeinträchtigung für den Bodenschutz als mittel bis hoch zu werten. Bedingt durch die im Umfeld vorhandene dörfliche Struktur, ist jedoch nach Durchführung der Planung mit keinen sich auf das Umfeld auswirkenden negativen Folgeerscheinungen zu rechnen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten: Eine Prüfung von Alternativen besteht nicht, da der Bauleitplan die Ziele und den Schutzzweck von FFH-Gebieten /Vogelschutzgebieten nicht berührt. Anderweitige Planungsalternativen kamen nicht in betracht, da es sich hier um eine Fläche handelt, die nach sorgfältiger Prüfung im Rahmen der Wohnbedarfsentwicklung als Wohnbaufläche mit 1.Priorität vom Rat der Stadt Kerpen am 28.06.2005 beschlossen wurde. Des Weiteren liegen die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich der 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen, der für dieses Gebiet Wohnbaufläche vorsieht. Geplantes Monitoring: Da keine erheblichen Umweltauswirkungen vorliegen, begrenzt sich die Überwachung auf die Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben, die der landschaftspflegerischen Fachbeitrag festsetzt. Zusammenfassung: Es handelt sich beim Bebauungsplan Nr. 283 A „Schildgenstraße im Stadtteil Kerpen - Brüggen um eine bisher als überwiegend Extensivrasengrünland genutzte Fläche mit einer Gesamtgröße von 3683m². Die Fläche ist nicht als ökologisch wertvoll einzustufen. Bedingt durch die Nähe zum Außenbereich, hier: „Erlebnisraum Erftaue“ ist der Grad der Erheblichkeit insgesamt als mittel bis gering einzustufen. Der Fläche ist somit auf Grund der durchgeführten Wohnbedarfsentwicklung als Wohnbaufläche der Vorrang einzuräumen. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen sind im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag dargestellt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt. Kerpen, im Juli 2006 Dieter Held Stv. Amtsleiter