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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen für kulturelle Zwecke hier: Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur auf Gebührenbefreiung für soziale und caritative Veranstaltungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen für kulturelle Zwecke   
hier: Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur auf Gebührenbefreiung für 
        soziale und caritative Veranstaltungen) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen für kulturelle Zwecke   
hier: Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur auf Gebührenbefreiung für 
        soziale und caritative Veranstaltungen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: 10.2 Az.: 10.2 Ef/Pi V 127.06 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 25.04.2006 Stadtrat X 05.04.2006 Bemerkungen 02.05.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen für kulturelle Zwecke hier: Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur auf Gebührenbefreiung für soziale und caritative Veranstaltungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen, aus den in der Vorlage dargestellten Gründen es bei der jetzigen Gebührenregelung zu belassen und keine Ausnahmen zuzulassen Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes mussten alle Einnahmen und Ausgaben der gesamten Verwaltung einer kritischen Bewertung unterzogen werden. Dies bedeutete, dass auch im Kultur- und Sportbereich sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabesituation völlig überdacht und neue Wege gesucht werden mussten. Demzufolge schlug die Verwaltung u.a. vor, die Nutzungsgebühren für die Festhallen und Mehrzweckhallen neu festzulegen bzw. zu erhöhen. Dabei wurden von der Verwaltung verschiedene Alternativen berechnet. Die einfachste, ohne erheblichen Verwaltungsaufwand und auch für alle nachvollziehbar gerechteste Gebührenberechnung ist nach Auffassung der Verwaltung der Faktor jährliche Kosten der Einrichtung/die Anzahl der Jahresstunden, Kosten pro Stunde. Danach sollte ein Stundensatz in Höhe von 10,50 € für die Jahn- und Erfthalle und 6,50 € für die Mehrzweckhallen erhoben werden. Darüber hinaus eine Tagespauschale für die Nutzung ab 10 Stunden. Diese sollte für die Jahn- und Erfthalle 100,00 € und für die Mehrzweckhallen 65,00 € betragen. In diesem Zusammenhang wurde auch von der Verwaltung vorgeschlagen, dass grundsätzlich jede Veranstaltung in den Fest- und Mehrzweckhallen auch für Vereine kostenpflichtig sein soll. Hiervon ausgenommen sollen nur reine Jugendveranstaltungen sein. Bekanntlich wurde die Thematik vor den Beratungen in den städtischen Gremien mit den betroffenen Sport- und Kulturvereinen erörtert. Als Ergebnis blieb dabei festzuhalten, dass die Vereine weitgehend für diese Änderungen Verständnis aufbrachten. Daraufhin beschloss der Rat der Stadt Kerpen die Umsetzung der neuen Gebührenregelung. Diese trat bekanntermaßen zum 01.10.2005 in Kraft. Nachdem nunmehr die neue Gebührenregelung eingeführt wurde, werden der Verwaltung gelegentlich Anträge auf eine Gebührenbefreiung vorgelegt, so z.B. für Veranstaltungen, die einem caritativen oder wohltätigen Zweck dienen. Diese Anträge wurden bisher abgelehnt, weil nach der neuen Gebührenordnung keinerlei Spielräume (bis auf den für die reinen Jugendveranstaltungen) mehr für eine Gebührenbefreiung bestehen. Darüber hinaus ist grundsätzlich jeder Präzedenzfall zu vermeiden. Auch ist in der Regel die zu zahlende Hallenbenutzungsgebühr durch eine geringe Erhöhung des Eintrittspreises zu kompensieren, so dass der Reinerlös der Wohltätigkeitsveranstaltung nicht geschmälert wird. Bei einem professionellen Catering für die Veranstaltung sollte die doch immer noch geringe Hallenbenutzungsgebühr (in der Regel 100 Euro) dem Caterer auferlegt werden, der ja durch den Verkauf seiner Speisen und Getränke der Einzige ist, der an der Veranstaltung verdient. Diese Verfahrensweise wird von der Verwaltung bei eigenen Veranstaltungen so praktiziert und ist bisher problemlos verlaufen. Einer der Kernpunkte der Gebührenänderung sollte von Anfang an der Wegfall von Ausnahmeregelungen sein. Hierdurch wird gleichermaßen von allen Veranstaltern und Besuchern ein Solidarbeitrag erbracht. Die Verwaltung hat daher vorgeschlagen, es bei der jetzigen Gebührenordnung zu belassen. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur hat in seiner Sitzung am 04.04.2006 (Beschlussentwurf ist beigefügt) entgegen der Verwaltungsauffassung dem Rat der Stadt Kerpen empfohlen, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen für kulturelle Zwecke dahingehend zu ändern, dass die Stadt Kerpen keine Gebühren für die Benutzung der kulturellen Einrichtungen erheben soll, wenn die Veranstaltung nachweislich ausschließlich caritativen Zwecken dient oder speziell für behinderte Mitmenschen veranstaltet wird. Für den Fall, dass der Rat der Stadt Kerpen entgegen der Auffassung der Verwaltung der Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur folgt, wird im Entwurf die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen für kulturelle Zwecke beigefügt.