Daten
Kommune
Kerpen
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Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: 10.2
Az.: 10.2 Ef/Pi
V 127.06
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
25.04.2006
Stadtrat
X
05.04.2006
Bemerkungen
02.05.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von
Einrichtungen der Stadt Kerpen für kulturelle Zwecke
hier: Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur auf Gebührenbefreiung für
soziale und caritative Veranstaltungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen, aus den in der Vorlage dargestellten Gründen
es bei der jetzigen Gebührenregelung zu belassen und keine Ausnahmen zuzulassen
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes mussten alle Einnahmen und Ausgaben der
gesamten Verwaltung einer kritischen Bewertung unterzogen werden. Dies bedeutete, dass auch
im Kultur- und Sportbereich sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabesituation völlig überdacht
und neue Wege gesucht werden mussten.
Demzufolge schlug die Verwaltung u.a. vor, die Nutzungsgebühren für die Festhallen und
Mehrzweckhallen neu festzulegen bzw. zu erhöhen. Dabei wurden von der Verwaltung
verschiedene Alternativen berechnet. Die einfachste, ohne erheblichen Verwaltungsaufwand und
auch für alle nachvollziehbar gerechteste Gebührenberechnung ist nach Auffassung der
Verwaltung der Faktor jährliche Kosten der Einrichtung/die Anzahl der Jahresstunden, Kosten pro
Stunde. Danach sollte ein Stundensatz in Höhe von 10,50 € für die Jahn- und Erfthalle und 6,50 €
für die Mehrzweckhallen erhoben werden. Darüber hinaus eine Tagespauschale für die Nutzung
ab 10 Stunden. Diese sollte für die Jahn- und Erfthalle 100,00 € und für die Mehrzweckhallen
65,00 € betragen.
In diesem Zusammenhang wurde auch von der Verwaltung vorgeschlagen, dass grundsätzlich
jede Veranstaltung in den Fest- und Mehrzweckhallen auch für Vereine kostenpflichtig sein soll.
Hiervon ausgenommen sollen nur reine Jugendveranstaltungen sein.
Bekanntlich wurde die Thematik vor den Beratungen in den städtischen Gremien mit den
betroffenen Sport- und Kulturvereinen erörtert. Als Ergebnis blieb dabei festzuhalten, dass die
Vereine weitgehend für diese Änderungen Verständnis aufbrachten. Daraufhin beschloss der Rat
der Stadt Kerpen die Umsetzung der neuen Gebührenregelung. Diese trat bekanntermaßen zum
01.10.2005 in Kraft.
Nachdem nunmehr die neue Gebührenregelung eingeführt wurde, werden der Verwaltung
gelegentlich Anträge auf eine Gebührenbefreiung vorgelegt, so z.B. für Veranstaltungen, die einem
caritativen oder wohltätigen Zweck dienen.
Diese Anträge wurden bisher abgelehnt, weil nach der neuen Gebührenordnung keinerlei
Spielräume (bis auf den für die reinen Jugendveranstaltungen) mehr für eine Gebührenbefreiung
bestehen. Darüber hinaus ist grundsätzlich jeder Präzedenzfall zu vermeiden. Auch ist in der
Regel die zu zahlende Hallenbenutzungsgebühr durch eine geringe Erhöhung des Eintrittspreises
zu kompensieren, so dass der Reinerlös der Wohltätigkeitsveranstaltung nicht geschmälert wird.
Bei einem professionellen Catering für die Veranstaltung sollte die doch immer noch geringe
Hallenbenutzungsgebühr (in der Regel 100 Euro) dem Caterer auferlegt werden, der ja durch den
Verkauf seiner Speisen und Getränke der Einzige ist, der an der Veranstaltung verdient.
Diese Verfahrensweise wird von der Verwaltung bei eigenen Veranstaltungen so praktiziert und ist
bisher problemlos verlaufen.
Einer der Kernpunkte der Gebührenänderung sollte von Anfang an der Wegfall von
Ausnahmeregelungen sein. Hierdurch wird gleichermaßen von allen Veranstaltern und Besuchern
ein Solidarbeitrag erbracht.
Die Verwaltung hat daher vorgeschlagen, es bei der jetzigen Gebührenordnung zu belassen.
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur hat in seiner Sitzung am 04.04.2006
(Beschlussentwurf ist beigefügt) entgegen der Verwaltungsauffassung dem Rat der Stadt Kerpen
empfohlen, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der
Stadt Kerpen für kulturelle Zwecke dahingehend zu ändern, dass die Stadt Kerpen keine
Gebühren für die Benutzung der kulturellen Einrichtungen erheben soll, wenn die Veranstaltung
nachweislich ausschließlich caritativen Zwecken dient oder speziell für behinderte Mitmenschen
veranstaltet wird.
Für den Fall, dass der Rat der Stadt Kerpen entgegen der Auffassung der Verwaltung der
Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur folgt, wird im Entwurf die 1. Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen
der Stadt Kerpen für kulturelle Zwecke beigefügt.