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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 231 A/4. Änderung " Hahner Äcker Ost ", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
33 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 231 A/4. Änderung " Hahner Äcker Ost ", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 231 A/4. Änderung " Hahner Äcker Ost ", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: Stadtplanung Az.: MA/BP231A/4 V 146.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 30.05.2006 Stadtrat X 10.05.2006 Bemerkungen 20.06.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan SI 231 A/4. Änderung " Hahner Äcker Ost ", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Stadt Kerpen 4.Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost ", Stadtteil Sindorf Seite 2 Beschlussvorschläge: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt: • die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 3a) auszuräumen • Die 4.Änderung des Bebauungsplanes "Hahner Äcker Ost", Stadtteil Sindorf gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Änderungsbereich erstreckt sich über den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 231 A. Der Planbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost " liegt am südwestlichen Rand des Stadtteiles Sindorf in der Gemarkung Kerpen und wird wie folgt begrenzt: • • • • im Süden durch die BAB 4 im Westen durch die Visteonstraße im Norden durch den Europaring und im Osten durch die Erfttalstraße L 122 Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1:1000 zu entnehmen. Begründung: 1. Ziele der 4. Änderung des Bebauungsplanes Planungsziel der Bebauungsplanänderung ist es, den auf den Grundlagen des Bebauungsplanes SI 231 A „Hahner Äcker Ost“ entstandenen Gewerbe – und Technologiepark östlich der Visteonstraße mit teilweise geänderten planerischen Zielsetzungen weiter zu entwickeln. 2. Planungsanlass Die Planänderung bezieht sich auf den seit dem 15.4.1993 rechtsverbindlichen Bebauungsplan SI 231 A " Hahner Äcker Ost " im Stadtteil Sindorf. Der Bebauungsplan 231 A setzt als Art der baulichen Nutzung " Gewerbliche Bauflächen " fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Zahl der Vollgeschosse definiert. Die Zahl der Vollgeschosse ist im Bebauungsplan mit II (Mindestwert) bis IV (Höchstwert) festgesetzt. Die Festsetzung der mindestens zweigeschossigen Bauweise hat wiederholt die Ansiedlung von Gewerbetrieben, die für ihren Betrieb eine eingeschossige Halle benötigen, verhindert. Die im Plangebiet vorhandenen Hallengebäude, die nur in Teilbereichen zweigeschossig sind, konnten nur über Dispens zugelassen werden. Um zukünftig die Ansiedlung von Unternehmen, die auf ein Hallengebäude angewiesen sind, zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan SI 231 A entsprechend geändert werden. Durch die Festsetzung einer Mindesthöhe, die sich an der Höhe eines 2geschossigen gewerblichen Gebäudes orientiert, wird das städtebauliche Konzept der ursprünglichen Planung fortgeführt. Im Zusammenhang mit den unveränderten Festsetzungen zu öffentlichen und privaten Grünflächen wird somit die planerische Intention, einen hochwertigen Gewerbepark zu schaffen, weiterhin verfolgt. 3. • • • Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: 28.06.2005 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 20.07. – 02.09.2005 frühzeitige Beteiligung der Behörden: 04.07.2005 – 05.08.2005 Anlagen 1. Lageplan 2. Planverkleinerung 3. Stellungnahmen TöB 3a. Stellungnahmen Bürger 4. Textliche Festsetzungen 5. Begründung mit Umweltbericht