Daten
Kommune
Kerpen
Größe
33 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Stadtplanung
Az.: MA/BP231A/4
V 146.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
30.05.2006
Stadtrat
X
10.05.2006
Bemerkungen
20.06.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 231 A/4. Änderung " Hahner Äcker Ost ", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Stadt Kerpen
4.Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost ",
Stadtteil Sindorf
Seite 2
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Stadt Kerpen beschließt:
•
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 3 und 3a) auszuräumen
•
Die 4.Änderung des Bebauungsplanes "Hahner Äcker Ost", Stadtteil Sindorf gem. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen.
Der Änderungsbereich erstreckt sich über den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes SI 231 A. Der Planbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker
Ost " liegt am südwestlichen Rand des Stadtteiles Sindorf in der Gemarkung Kerpen und wird wie folgt
begrenzt:
•
•
•
•
im Süden durch die BAB 4
im Westen durch die Visteonstraße
im Norden durch den Europaring und
im Osten durch die Erfttalstraße L 122
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab
1:1000 zu entnehmen.
Begründung:
1. Ziele der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Planungsziel der Bebauungsplanänderung ist es, den auf den Grundlagen des Bebauungsplanes SI 231 A
„Hahner Äcker Ost“ entstandenen Gewerbe – und Technologiepark östlich der Visteonstraße mit teilweise
geänderten planerischen Zielsetzungen weiter zu entwickeln.
2. Planungsanlass
Die Planänderung bezieht sich auf den seit dem 15.4.1993 rechtsverbindlichen Bebauungsplan SI 231 A "
Hahner Äcker Ost " im Stadtteil Sindorf. Der Bebauungsplan 231 A setzt als Art der baulichen Nutzung "
Gewerbliche Bauflächen " fest. Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Grundflächenzahl (GRZ), die
Geschossflächenzahl (GFZ) und die Zahl der Vollgeschosse definiert. Die Zahl der Vollgeschosse ist im
Bebauungsplan mit II (Mindestwert) bis IV (Höchstwert) festgesetzt. Die Festsetzung der mindestens
zweigeschossigen Bauweise hat wiederholt die Ansiedlung von Gewerbetrieben, die für ihren Betrieb eine
eingeschossige Halle benötigen, verhindert. Die im Plangebiet vorhandenen Hallengebäude, die nur in
Teilbereichen zweigeschossig sind, konnten nur über Dispens zugelassen werden. Um zukünftig die
Ansiedlung von Unternehmen, die auf ein Hallengebäude angewiesen sind, zu ermöglichen, soll der
Bebauungsplan SI 231 A entsprechend geändert werden. Durch die Festsetzung einer Mindesthöhe, die sich
an der Höhe eines 2geschossigen gewerblichen Gebäudes orientiert, wird das städtebauliche Konzept der
ursprünglichen Planung fortgeführt. Im Zusammenhang mit den unveränderten Festsetzungen zu öffentlichen
und privaten Grünflächen wird somit die planerische Intention, einen hochwertigen Gewerbepark zu schaffen,
weiterhin verfolgt.
3.
•
•
•
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: 28.06.2005
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 20.07. – 02.09.2005
frühzeitige Beteiligung der Behörden: 04.07.2005 – 05.08.2005
Anlagen
1.
Lageplan
2.
Planverkleinerung
3.
Stellungnahmen TöB
3a.
Stellungnahmen Bürger
4.
Textliche Festsetzungen
5.
Begründung mit Umweltbericht