Daten
Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung,
TOP
Az.:
Drs.-Nr.: 115.08
Vormund-/Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Datum :
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
X
Termin
05.06.2008
03.03.2008
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Wahl der Jugendschöffen für das Amtsgericht Kerpen und die Jugendkammer beim
Landgericht Köln (Wahlperiode 2009-2013)
hier: Aufstellung der Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis und beschließt die
nachfolgende Vorschlagsliste (mit insgesamt 24 Frauen und 18 Männern) für die Wahl der
Jugendschöffen beim Amtsgericht Kerpen und bei der Jugendkammer des Landgerichtes Köln für
die Wahlperiode 2009 bis 2013.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Gemäß den gemeinsamen Runderlassen des Ministeriums für Inneres und Justiz und des
Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27.08.1998 in der Fassung vom
20.09.2007 hat der Jugendhilfeausschuss die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen zu
erstellen.
Für den Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses Kerpen hat der Präsident des Landgerichtes Köln mit Verfügung vom 13.12.2007 die Anzahl der benötigten Jugendschöffen wie folgt
festgesetzt:
Jugendschöffengericht/Amtsgericht Kerpen:
Jugendkammer beim Landgericht Köln:
5 Jugendhauptschöffen ( 2 weiblich, 3 männlich)
10 Jugendhilfsschöffen ( 5 weiblich, 5 männlich)
2 Jugendhauptschöffen ( 1 weiblich, 1 männlich)
In die Vorschlagsliste soll mindestens die doppelte Zahl der benötigten Schöffinnen/Schöffen
aufgenommen werden (Männer und Frauen in gleicher Anzahl), mithin für das
- Jugendschöffengericht/Amtsgericht Kerpen 10 Jugendhauptschöffen ( 4 weibl., 6 männl.)
20 Jugendhilfsschöffen (10 weibl., 10 männl.)
- die Jugendkammer des Landgerichtes Köln: 4 Jugendhauptschöffen ( 2 weibl., 2 männl.)
Die vorgeschlagenen Frauen und Männer sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung
erfahren sein. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 25 Jahre alt
sein (maximal 69 Jahre) und seit mindestens 1 Jahr in Kerpen wohnen.
Die weiteren persönlichen Voraussetzungen für das Amt des Jugendschöffen sind dem beigefügten Auszug aus den o.g. gemeinsamen Runderlassen v. 27.08.1998, in der Fassung v. 20.09.2007,
zu entnehmen (siehe Markierungen an den Textseiten).
Personen, die bereits 8 Jahre in der Strafrechtspflege tätig sind/waren, sollen nicht mehr benannt
werden (Ziff. 1.3 Rd.Erlass v. 17.08.1998)
Die Personenangaben der Vorschlagsliste müssen folgende Informationen enthalten:
- Familienname (ggf. Geburtsname) und Vorname
- Geburtstag und Geburtsort (mit Angabe des Kreises)
- Beruf (bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des
Tätigkeitsbereiches)
- vollständige Anschrift
Die Verwaltung schlägt vor, die zu benennenden 34 Personen nach folgendem Verteilerschlüssel
zu ermitteln:
Fraktionen:
Verbände:
Verwaltung:
22
10
2
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich (§§ 36, 77 GVG).
Nach entsprechender Beschlussfassung wird die Vorschlagsliste von der Verwaltung verfahrensgerecht öffentlich ausgelegt und anschließend dem Amtsgericht Kerpen termingerecht übergeben.
Beschlussvorlage 115.08
Seite 2