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Beschlussvorlage (Wahl der Jugendschöffen für das Amtsgericht Kerpen und die Jugendkammer beim Landgericht Köln (Wahlperiode 2009-2013) hier: Aufstellung der Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Wahl der Jugendschöffen für das Amtsgericht Kerpen und die Jugendkammer beim Landgericht Köln (Wahlperiode 2009-2013)
hier: Aufstellung der Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss) Beschlussvorlage (Wahl der Jugendschöffen für das Amtsgericht Kerpen und die Jugendkammer beim Landgericht Köln (Wahlperiode 2009-2013)
hier: Aufstellung der Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, TOP Az.: Drs.-Nr.: 115.08 Vormund-/Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss X Termin 05.06.2008 03.03.2008 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Wahl der Jugendschöffen für das Amtsgericht Kerpen und die Jugendkammer beim Landgericht Köln (Wahlperiode 2009-2013) hier: Aufstellung der Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis und beschließt die nachfolgende Vorschlagsliste (mit insgesamt 24 Frauen und 18 Männern) für die Wahl der Jugendschöffen beim Amtsgericht Kerpen und bei der Jugendkammer des Landgerichtes Köln für die Wahlperiode 2009 bis 2013. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Gemäß den gemeinsamen Runderlassen des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27.08.1998 in der Fassung vom 20.09.2007 hat der Jugendhilfeausschuss die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen zu erstellen. Für den Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses Kerpen hat der Präsident des Landgerichtes Köln mit Verfügung vom 13.12.2007 die Anzahl der benötigten Jugendschöffen wie folgt festgesetzt: Jugendschöffengericht/Amtsgericht Kerpen: Jugendkammer beim Landgericht Köln: 5 Jugendhauptschöffen ( 2 weiblich, 3 männlich) 10 Jugendhilfsschöffen ( 5 weiblich, 5 männlich) 2 Jugendhauptschöffen ( 1 weiblich, 1 männlich) In die Vorschlagsliste soll mindestens die doppelte Zahl der benötigten Schöffinnen/Schöffen aufgenommen werden (Männer und Frauen in gleicher Anzahl), mithin für das - Jugendschöffengericht/Amtsgericht Kerpen 10 Jugendhauptschöffen ( 4 weibl., 6 männl.) 20 Jugendhilfsschöffen (10 weibl., 10 männl.) - die Jugendkammer des Landgerichtes Köln: 4 Jugendhauptschöffen ( 2 weibl., 2 männl.) Die vorgeschlagenen Frauen und Männer sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein (maximal 69 Jahre) und seit mindestens 1 Jahr in Kerpen wohnen. Die weiteren persönlichen Voraussetzungen für das Amt des Jugendschöffen sind dem beigefügten Auszug aus den o.g. gemeinsamen Runderlassen v. 27.08.1998, in der Fassung v. 20.09.2007, zu entnehmen (siehe Markierungen an den Textseiten). Personen, die bereits 8 Jahre in der Strafrechtspflege tätig sind/waren, sollen nicht mehr benannt werden (Ziff. 1.3 Rd.Erlass v. 17.08.1998) Die Personenangaben der Vorschlagsliste müssen folgende Informationen enthalten: - Familienname (ggf. Geburtsname) und Vorname - Geburtstag und Geburtsort (mit Angabe des Kreises) - Beruf (bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des Tätigkeitsbereiches) - vollständige Anschrift Die Verwaltung schlägt vor, die zu benennenden 34 Personen nach folgendem Verteilerschlüssel zu ermitteln: Fraktionen: Verbände: Verwaltung: 22 10 2 Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich (§§ 36, 77 GVG). Nach entsprechender Beschlussfassung wird die Vorschlagsliste von der Verwaltung verfahrensgerecht öffentlich ausgelegt und anschließend dem Amtsgericht Kerpen termingerecht übergeben. Beschlussvorlage 115.08 Seite 2