Daten
Kommune
Kerpen
Größe
33 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Stadtplanung
Az.: 16./MaFNP51.Ä
V 149.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
30.05.2006
Stadtrat
X
15.05.2006
Bemerkungen
20.06.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
51. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Stadt Kerpen
Seite - 2
51. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“,
Kerpen-Buir
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen
beschließt :
-
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den
Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4) auszuräumen,
die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für
Pferde gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen
Begründung:
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Das ca. 2,0 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche
St. Michael. Es umfasst die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der
Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6).
-
im Norden und Osten schließen sich ausgedehnte Parkanlagen an,
im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt,
westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen
Weg“ an (Einfamilienhäuser).
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2500 zu entnehmen (Anlage 1)
Ziel und Zweck der FNP- Änderung
Die Vorhabenträgerin, Frau Regina Lappe, beabsichtigt, den vorhandenen landwirtschaftlichen
Betrieb „Anstelburg“ in Kerpen-Buir in eine Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde mit
angegliederter Pensionstierhaltung umzunutzen. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des
rechtskräftigen
Bebauungsplanes
Nr.
6
und
den
Darstellungen
des
wirksamen
Flächennutzungsplanes. Dieser soll daher im Parallelverfahren geändert werden. Mit der Aufstellung
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan BU 317 werden folgende Ziele verfolgt:
-
Errichtung einer Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde mit angegliederter
Pensionstierhaltung,
Erhalt, Umnutzung und Weiterentwicklung einer ortsbildprägenden Hofanlage unter Wahrung
einer im weitesten Sinne „landwirtschaftlichen“ Nutzung,
Ergänzung der Freizeitangebote und Verbesserung der tiermedizinischen Versorgung im
Stadtgebiet Kerpen.
Zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplanes
Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung.
Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung)
dargestellten:
-
„Flächen für die Landwirtschaft“ zu ändern in
„Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“.
Beschlussvorlage V 149.06
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Stadt Kerpen
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51. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“,
Kerpen-Buir
Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 05.12.2005 bestätigt, dass aus landesplanerischer
Sicht keine Bedenken gegen die Planung bestehen (Anpassungsbestätigung gemäß § 32
Landesplanungsgesetz NW).
Verfahrensstand
-
Aufstellungsbeschluss: 28.06.2005
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 12.09.2005 – 14.10.2005
frühzeitige Beteiligung der Behörden: 29.07.2005 – 31.08.2005
Anlagen
1a
1b
Lageplan, Zukünftige Darstellung des FNP
Zusammenfassung der Begründung
Für die folgenden Anlagen wird auf die Vorlage zum Offenlagebeschluss des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan BU 317 „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“ verwiesen
2.
3.
4.
5.
6.
Planverkleinerung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BU 317
Stellungnahmen TÖB
Stellungnahmen Bürger
Textliche Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage V 149.06
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