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Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
33 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplanes 
"Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir  
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplanes 
"Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir  
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplanes 
"Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir  
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: Stadtplanung Az.: 16./MaFNP51.Ä V 149.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 30.05.2006 Stadtrat X 15.05.2006 Bemerkungen 20.06.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 51. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Stadt Kerpen Seite - 2 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“, Kerpen-Buir Beschlussvorschläge: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt : - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4) auszuräumen, die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen Begründung: Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das ca. 2,0 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche St. Michael. Es umfasst die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6). - im Norden und Osten schließen sich ausgedehnte Parkanlagen an, im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt, westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser). Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2500 zu entnehmen (Anlage 1) Ziel und Zweck der FNP- Änderung Die Vorhabenträgerin, Frau Regina Lappe, beabsichtigt, den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb „Anstelburg“ in Kerpen-Buir in eine Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde mit angegliederter Pensionstierhaltung umzunutzen. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 und den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Dieser soll daher im Parallelverfahren geändert werden. Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan BU 317 werden folgende Ziele verfolgt: - Errichtung einer Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde mit angegliederter Pensionstierhaltung, Erhalt, Umnutzung und Weiterentwicklung einer ortsbildprägenden Hofanlage unter Wahrung einer im weitesten Sinne „landwirtschaftlichen“ Nutzung, Ergänzung der Freizeitangebote und Verbesserung der tiermedizinischen Versorgung im Stadtgebiet Kerpen. Zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplanes Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellten: - „Flächen für die Landwirtschaft“ zu ändern in „Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“. Beschlussvorlage V 149.06 Seite 2 Stadt Kerpen Seite - 3 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“, Kerpen-Buir Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 05.12.2005 bestätigt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die Planung bestehen (Anpassungsbestätigung gemäß § 32 Landesplanungsgesetz NW). Verfahrensstand - Aufstellungsbeschluss: 28.06.2005 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 12.09.2005 – 14.10.2005 frühzeitige Beteiligung der Behörden: 29.07.2005 – 31.08.2005 Anlagen 1a 1b Lageplan, Zukünftige Darstellung des FNP Zusammenfassung der Begründung Für die folgenden Anlagen wird auf die Vorlage zum Offenlagebeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan BU 317 „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“ verwiesen 2. 3. 4. 5. 6. Planverkleinerung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BU 317 Stellungnahmen TÖB Stellungnahmen Bürger Textliche Festsetzungen Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage V 149.06 Seite 3