Daten
Kommune
Kerpen
Größe
32 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Stadtplanung
Az.: 16.1/Ma50.FNP
V 151.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
30.05.2006
Stadtrat
X
17.05.2006
Bemerkungen
20.06.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Steinweg", Stadtteil Kerpen-Buir
hier: Wirksamkeitsbeschluss der 50.Änderung
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Stadt Kerpen
Seite - 2
50. Änderung des Flächennutzungsplanes " Sondergebiet
Steinweg ", Stadtteil Buir
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/ der Rat der Stadt Kerpen beschließt:
•
Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2) auszuräumen.
•
Die Wirksamkeit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Steinweg",
Stadtteil Kerpen-Buir wird beschlossen. Die Begründung sowie der Umweltbericht werden zur
Kenntnis genommen.
Der Wirkungsbereich der 50. Änderung liegt am östlichen Rand des Ortsteils Kerpen-Buir. Die 50.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird begrenzt
•
•
•
•
im Norden durch landwirtschaftliche Nutzungen
im Süden durch die L 276 (Steinweg)
im Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen
und im Westen durch einen Wirtschaftsweg
Die genaue Abgrenzung ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu
entnehmen. Der Änderungsbereich umfasst ca. 1,1 ha.
Begründung:
1.
Ziele der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes
Planungsziel der 50. Änderung des FNP "Sondergebiet Steinweg", Stadtteil Kerpen–Buir ist es, auf
den dargestellten Flächen am östlichen Ortsrand von Buir Sonderbauflächen zu entwickeln, um auf
diese Weise zur Sicherung der Nahversorgung beizutragen. Vorgesehen ist die Errichtung von zwei
Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen Parkplätzen.
2.
Planungsanlass
Der Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen stellt am östlichen Ortsrand von Kerpen–Buir
gewerbliche Bauflächen dar. Entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung sollen auf diesen
Flächen großflächige Einzelhandelseinrichtungen gemäß § 11 (3) Bau NVO errichtet werden. Da es
sich bei der geplanten Größenordnung um großflächige Einzelhandelsnutzungen handelt, wird es
erforderlich, das Gebiet als "Sonstiges Sondergebiet" mit Zweckbestimmung "großflächiger
Einzelhandel" festzusetzen.
3.
Verfahrensstand
•
Aufstellungsbeschluss: 22.02.2005
•
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 14.3. – 29.04.2005
•
Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 14.3. – 28.04.2005
•
Offenlegungsbeschluss: 07.03.2006
•
Öffentliche Auslegung: 27.03.2006 - 28.04.2006
Anlagen
Anlage 1 :
Anlage 1a:
Anlage 2 :
Anlage 3:
Lageplan
FNP - Änderung
Stellungnahmen TÖB
Erläuterungsbericht zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit Teil II Umweltbericht
Für die folgenden Anlagen wird auf die Vorlage zum Offenlegungsbeschluss des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes BU 315 "Sondergebiet Steinweg " verwiesen:
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Entwurf des Bebauungsplanes
Textliche Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht