Daten
Kommune
Kerpen
Größe
10 kB
Datum
30.05.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Verkehrsplanung
Az.: en
V 152.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
30.05.2006
11.05.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sperrung der Ortsdurchfahrten für den LKW-Durchgangsverkehr (Maut-Ausweichverkehr)
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Mit Wirkung vom 3. Januar 2006 besteht auf der Grundlage einer Änderung der
Straßenverkehrsordnung für Verkehrsbehörden die Möglichkeit ein Verkehrsverbot für den
Durchgangsverkehr mit Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t
auszusprechen. Neben einer Reihe von Ausnahmen (u.a. Anliegerverkehr, Güterkraftverkehr), für
die das Durchfahrtverbot nicht gilt ist nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um
Mautausweichverkehre handelt, die mit dem Durchfahrtverbot auf mautpflichtige Strecken
zurückgedrängt werden sollen.
Zum Verständnis der Zusammenhänge und der für Sperrungen erforderlichen Voraussetzungen ist
die entsprechende Verordnung zur Änderung der StVO als Anlage 1 beigefügt.
Die Stadt Kerpen hat in Absprache mit dem Rhein-Erft-Kreis den zuständigen Landesbetrieb
Straßen NRW in Euskirchen gebeten, nach Vorliegen der Ergebnisse aus der
Bundesverkehrswegezählung 2005 einen Vergleich mit den Ergebnissen aus der
Bundesverkehrswegezählung 2000 durchzuführen.
Falls auf bestimmten Straßenabschnitten auffällige Steigerungen im LKW-Verkehr (größer 12 t)
erkannt werden ist dies ein erster Hinweis auf mautverdrängte Verkehre, und würde dann der
Bezirksregierung gemeldet.
Die Ergebnisse der vergleichenden Betrachtung werden dem Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr unaufgefordert bekannt
Beschlussvorlage V 152.06
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