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Beschlussvorlage (Einsatz und Betrieb der städtischen Geschwindigkeitsmessanlage)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
30.05.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Einsatz und Betrieb der städtischen Geschwindigkeitsmessanlage) Beschlussvorlage (Einsatz und Betrieb der städtischen Geschwindigkeitsmessanlage)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: Verkehrsplanung Az.: en V 150.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 30.05.2006 11.05.2006 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Einsatz und Betrieb der städtischen Geschwindigkeitsmessanlage X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Mit dieser Vorlage reagiert die Verwaltung auf die sich mehrenden Nachfragen zu Einsatzzeitpunkten der Geschwindigkeitsmessanlage. Dabei kommen die Nachfragen sowohl aus der Bürgerschaft als auch aus dem politischen Raum. Die Verwaltung führt mit einem automatischen Radarmessgerät Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet durch. Ziel der Messungen sind zunächst objektive Erkenntnisse über das tatsächliche Geschwindigkeitsniveau an definierten Querschnitten (so genannte verdeckte Messungen). Weiterhin wird das Gerät auch als so genannter „Geschwindigkeitswächter“ benutzt, um den Verkehrsteilnehmer über seine aktuelle Geschwindigkeit zu informieren und so Einfluss auf das Geschwindigkeitsniveau zu nehmen (so genannte offene Messungen). Diese Messungen werden seit mehr als 5 Jahren durchgeführt, wobei bislang rund 50 Straßenabschnitte gemessen wurden. Die Ergebnisse führten einerseits dazu Maßnahmen zur Beeinflussung des Geschwindigkeitsniveaus durchzuführen oder auch als nicht erforderlich zu erkennen. Mittlerweile ergibt sich aus der sehr großen Nachfrage nach weiteren Messstellen eine überlange Warteliste. Zunächst hat die Verwaltung Aussagen über den möglichen Messzeitpunkt durchgeführt, wurde aber immer wieder durch unterschiedliche Umstände von der Realität überholt. So werden zum Beispiel Messungen während bestimmter Zeiten (Ferien) oder Witterungslagen (Schnee und Eis) mit dem Hinweis auf eine objektive Grundlage angezweifelt. Darüber hinaus führten technische Probleme (Defekt am Gerät, Lieferzeit Ersatzteile), Sabotage (Diebstahl von Anlagenteilen), personelle Engpässe bei den Elektrikern (diese stellen die Anlage auf und besorgen die Energieversorgung), Anfragen von Gerichten und die Erstellung von Grundlagen für aktuelle Planungen immer wieder zu Zeitverschiebungen der geplanten Einsatzzeitpunkte. Wegen der hohen Nachfrage werden derzeit ausschließlich verdeckte Messungen durchgeführt, die ursprünglich angedachte Beeinflussung von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern kann nicht durchgeführt werden. Bei aktuell 35 noch zu messenden Straßenabschnitten sieht sich die Verwaltung außerstande konkrete zeitliche Zusagen über den denkbaren Einsatz des Messgerätes an bestimmten Stellen zu treffen. Hierzu bittet die Verwaltung um Verständnis und Geduld. Die Verwaltung weist ergänzend darauf hin, dass die Durchführung von verdeckten Geschwindigkeitsmessungen zur Schaffung objektiver Datengrundlagen durch externe Unternehmen durchgeführt werden kann. Extern durchgeführte Messungen erfordern Mittel in Höhe von rd. 350 € pro Messung (Querschnitt, 2 Richtungen, 14 Tage) ohne Auswertung. Beschlussvorlage V 150.06 Seite 2