Daten
Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
30.05.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Verkehrsplanung
Az.: en
V 150.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
30.05.2006
11.05.2006
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einsatz und Betrieb der städtischen Geschwindigkeitsmessanlage
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Mit dieser Vorlage reagiert die Verwaltung auf die sich mehrenden Nachfragen zu
Einsatzzeitpunkten der Geschwindigkeitsmessanlage. Dabei kommen die Nachfragen sowohl aus
der Bürgerschaft als auch aus dem politischen Raum.
Die Verwaltung führt mit einem automatischen Radarmessgerät Geschwindigkeitsmessungen im
Stadtgebiet durch. Ziel der Messungen sind zunächst objektive Erkenntnisse über das tatsächliche
Geschwindigkeitsniveau an definierten Querschnitten (so genannte verdeckte Messungen).
Weiterhin wird das Gerät auch als so genannter „Geschwindigkeitswächter“ benutzt, um den
Verkehrsteilnehmer über seine aktuelle Geschwindigkeit zu informieren und so Einfluss auf das
Geschwindigkeitsniveau zu nehmen (so genannte offene Messungen).
Diese Messungen werden seit mehr als 5 Jahren durchgeführt, wobei bislang rund 50
Straßenabschnitte gemessen wurden.
Die Ergebnisse führten einerseits dazu Maßnahmen zur Beeinflussung des
Geschwindigkeitsniveaus durchzuführen oder auch als nicht erforderlich zu erkennen.
Mittlerweile ergibt sich aus der sehr großen Nachfrage nach weiteren Messstellen eine überlange
Warteliste. Zunächst hat die Verwaltung Aussagen über den möglichen Messzeitpunkt
durchgeführt, wurde aber immer wieder durch unterschiedliche Umstände von der Realität
überholt. So werden zum Beispiel Messungen während bestimmter Zeiten (Ferien) oder
Witterungslagen (Schnee und Eis) mit dem Hinweis auf eine objektive Grundlage angezweifelt.
Darüber hinaus führten technische Probleme (Defekt am Gerät, Lieferzeit Ersatzteile), Sabotage
(Diebstahl von Anlagenteilen), personelle Engpässe bei den Elektrikern (diese stellen die Anlage
auf und besorgen die Energieversorgung), Anfragen von Gerichten und die Erstellung von
Grundlagen für aktuelle Planungen immer wieder zu Zeitverschiebungen der geplanten
Einsatzzeitpunkte. Wegen der hohen Nachfrage werden derzeit ausschließlich verdeckte
Messungen durchgeführt, die ursprünglich angedachte Beeinflussung von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern kann nicht durchgeführt werden.
Bei aktuell 35 noch zu messenden Straßenabschnitten sieht sich die Verwaltung außerstande
konkrete zeitliche Zusagen über den denkbaren Einsatz des Messgerätes an bestimmten Stellen
zu treffen.
Hierzu bittet die Verwaltung um Verständnis und Geduld.
Die Verwaltung weist ergänzend darauf hin, dass die Durchführung von verdeckten
Geschwindigkeitsmessungen zur Schaffung objektiver Datengrundlagen durch externe
Unternehmen durchgeführt werden kann.
Extern durchgeführte Messungen erfordern Mittel in Höhe von rd. 350 € pro Messung (Querschnitt,
2 Richtungen, 14 Tage) ohne Auswertung.
Beschlussvorlage V 150.06
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