Daten
Kommune
Kerpen
Größe
33 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Stadtplanung
Az.: 16.1/MaBP313
V 153.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
30.05.2006
Stadtrat
X
18.05.2006
Bemerkungen
20.06.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan MA 313 "Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Stadt Kerpen
Seite - 2
Bebauungsplan MA 313
„Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“
Kerpen-Manheim
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen
beschließt :
-
-
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den
Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4) auszuräumen,
den Bebauungsplan MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Das ca. 8,8 ha große Plangebiet befindet sich ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim, überwiegend
auf dem Gelände der etwa 35 ha großen Mülldeponie Haus Forst.
-
im Norden schließen sich Deponieflächen an,
im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und von Wald umgeben.
Unmittelbar südlich liegt das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst,
westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftliche Flächen sowie das Kalksandsteinwerk
Manheim und die Siedlung Haus Forst.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplanentwurf
(Planverkleinerung, Anlage 2) zu entnehmen.
Veränderung des Geltungsbereiches
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um ca. 2,3 ha
vergrößert. Neu hinzugekommen sind die Flächen des bestehenden Kleinanlieferplatzes und die private
Verbindungsstraße zwischen Kleinanlieferplatz und Abfallbehandlungsanlage. Die neu hinzugekommenen
Flächen befinden sich innerhalb des Betriebsgeländes der Deponie Haus Forst. In diesem Bereich werden
lediglich vorhandene Anlagen planungsrechtlich gesichert.
Überleitung in das BauGB 2004
Gemäß § 244 Abs. 2 BauGB wird die Offenlegung nach den Vorschriften des BauGB 2004 durchgeführt, da
abzusehen ist, dass das Verfahren nicht vor dem 20.07.2006 abgeschlossen werden kann (Stichtag der
Überleitungsvorschrift). Für den Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht angefertigt.
Begründung:
Die Remondis GmbH Rheinland beabsichtigt, die vorhandene Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage
(WSAA) am Standort Haus Forst zu modernisieren und zu erweitern. Das Vorhaben widerspricht z. Zt. den
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.1 der Gemeinde Manheim (2. Änderung, Blatt II
Gemeindegebiet) aus dem Jahre 1973, der für diesen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Fläche
für Abgrabungen“ festsetzt.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für das Projekt
geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet ermöglicht werden.
Stadt Kerpen
Seite - 3
Bebauungsplan MA 313
„Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“
Kerpen-Manheim
Die wesentlichen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes:
-
planungsrechtliche Sicherung des Betriebes (Abfallbehandlungsanlage und Kleinanlieferplatz),
Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage
(Anpassung an den Stand der Technik, Verringerung der betrieblichen Emissionen),
Anpassung des Betriebskonzepts an veränderte Umweltrahmenbedingungen (Deponierecht, TA
Siedlungsabfall, 30. BImSchV),
langfristige Sicherung der öffentlichen Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis.
Verfahrensstand
-
Aufstellungsbeschluss: 29.06.2004
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 03.11.2004 – 03.12.2004
frühzeitige Bürgerbeteiligung: 15.11.2004 – 17.12.2004
Anlagen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Übersichtsplan (Maßstab ca. 1 : 8000)
Entwurf des Bebauungsplanes, Planverkleinerung (Maßstab ca. 1 : 4000)
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Anregungen der Bürger
Textliche Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht