Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 313 "Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
33 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 313 "Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim   
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 313 "Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim   
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan MA 313 "Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim   
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 33 kB

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: Stadtplanung Az.: 16.1/MaBP313 V 153.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 30.05.2006 Stadtrat X 18.05.2006 Bemerkungen 20.06.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan MA 313 "Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Maßnahme entstehen x keine Folgekosten. jährlich Folgekosten von € Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Stadt Kerpen Seite - 2 Bebauungsplan MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ Kerpen-Manheim Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt : - - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4) auszuräumen, den Bebauungsplan MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das ca. 8,8 ha große Plangebiet befindet sich ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim, überwiegend auf dem Gelände der etwa 35 ha großen Mülldeponie Haus Forst. - im Norden schließen sich Deponieflächen an, im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und von Wald umgeben. Unmittelbar südlich liegt das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst, westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftliche Flächen sowie das Kalksandsteinwerk Manheim und die Siedlung Haus Forst. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplanentwurf (Planverkleinerung, Anlage 2) zu entnehmen. Veränderung des Geltungsbereiches Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um ca. 2,3 ha vergrößert. Neu hinzugekommen sind die Flächen des bestehenden Kleinanlieferplatzes und die private Verbindungsstraße zwischen Kleinanlieferplatz und Abfallbehandlungsanlage. Die neu hinzugekommenen Flächen befinden sich innerhalb des Betriebsgeländes der Deponie Haus Forst. In diesem Bereich werden lediglich vorhandene Anlagen planungsrechtlich gesichert. Überleitung in das BauGB 2004 Gemäß § 244 Abs. 2 BauGB wird die Offenlegung nach den Vorschriften des BauGB 2004 durchgeführt, da abzusehen ist, dass das Verfahren nicht vor dem 20.07.2006 abgeschlossen werden kann (Stichtag der Überleitungsvorschrift). Für den Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht angefertigt. Begründung: Die Remondis GmbH Rheinland beabsichtigt, die vorhandene Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage (WSAA) am Standort Haus Forst zu modernisieren und zu erweitern. Das Vorhaben widerspricht z. Zt. den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.1 der Gemeinde Manheim (2. Änderung, Blatt II Gemeindegebiet) aus dem Jahre 1973, der für diesen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Fläche für Abgrabungen“ festsetzt. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für das Projekt geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet ermöglicht werden. Stadt Kerpen Seite - 3 Bebauungsplan MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ Kerpen-Manheim Die wesentlichen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes: - planungsrechtliche Sicherung des Betriebes (Abfallbehandlungsanlage und Kleinanlieferplatz), Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage (Anpassung an den Stand der Technik, Verringerung der betrieblichen Emissionen), Anpassung des Betriebskonzepts an veränderte Umweltrahmenbedingungen (Deponierecht, TA Siedlungsabfall, 30. BImSchV), langfristige Sicherung der öffentlichen Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis. Verfahrensstand - Aufstellungsbeschluss: 29.06.2004 frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: 03.11.2004 – 03.12.2004 frühzeitige Bürgerbeteiligung: 15.11.2004 – 17.12.2004 Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Übersichtsplan (Maßstab ca. 1 : 8000) Entwurf des Bebauungsplanes, Planverkleinerung (Maßstab ca. 1 : 4000) Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange Anregungen der Bürger Textliche Festsetzungen Begründung mit Umweltbericht