Daten
Kommune
Kerpen
Größe
50 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 22.1 / Kindertagesbetreuung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 201.08
Datum :
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
X
Termin
05.06.2008
29.04.2008
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Im Stadtgebiet Kerpen gibt es ein breit gefächertes Angebot für Kinder unter 3 Jahren im Bereich
der privaten Initiativen. Hierzu zählen die Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen, die grundsätzlich
eher der Kontaktpflege und der Vermittlung von Entwicklungsanreizen dienen.
Betreuungsangebote im Rahmen von Vereinbarkeit Familie und Beruf für Kinder unter 3 Jahren
sind vorrangig die Tagespflege im Weiteren die gewerbliche Kinderbetreuung und im Aufbau
Plätze in Kindertageseinrichtungen.
Am 18.10.2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ unterzeichnet. Die Bekanntmachung der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren vom 09.05.2008 erfolgte am
13.05.2008.
Die Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zum 31.12.2013.
Anträge für 2008 und 2009 sind dem Landesjugendamt bis spätestens 29.08.2008 vorzulegen.
1. Darstellung der Angebote für Kinder unter 3 Jahren im Stadtgebiet Kerpen (Anlage1) mit
Differenzierung nach privaten Initiativen und Angeboten nach KiBiz
1.1 Private Intiativen
1.1.1 Eltern-Kind Gruppen
Als Eltern-Kind-oder Krabbelgruppen werden Gruppen bezeichnet, die von Kleinkindern und
Eltern gemeinsam besucht werden. Das angeleitete Gruppenangebot richtet sich an Eltern mit
ihren Kindern im Alter von 0-2 Jahren, seltener bis zu 3 Jahren. Meist sind Familienorientierte
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Bürgerhäuser, Kirchengemeinden, medizinische
Einrichtungen oder Vereine Träger der Eltern-Kind Gruppen. Zum Teil haben die Gruppen
besondere konzeptionelle Schwerpunkte (z. B. Bewegung, Singen, Kreativität, PEKIP etc.).
Eltern-Kind Gruppen sind Angebote der Familienbildung. Die Eltern zahlen in der Regel eine
Kursgebühr. Im Stadtgebiet Kerpen gibt es 16 Eltern-Kind Gruppen. Weil diese nicht
betriebserlaubnispflichtig sind, müssen diese Gruppen nicht dem Fachamt bekannt gegeben
werden, so dass in der Anlage nur die der Stadt Kerpen bekannten Gruppen abgebildet sind.
1.1.2 Spielgruppen
Eine Spielgruppe bietet Kindern ab 2 Jahren bis zum Eintritt in den Kindergarten die Möglichkeit
zum Spielen und Lernen in einer Gruppe von bis zu maximal 12 Kindern. Der Stundenumfang
liegt unter 15 Betreuungsstunden in der Woche. Spielgruppen sind sozialpädagogische
Angebote, die eine Angebotslücke zwischen den Eltern-Kind Gruppen und den Kindergärten
schließt. Die Begegnungsintervalle in der Spielgruppe sind im Gegensatz zum Kindergarten
deutlich kürzer: Meist treffen sich die Gruppen an zwei oder drei Tagen in der Woche für drei
bis maximal vier Stunden. Die Spielgruppe ist grundsätzlich eine feste Gruppe, in der die Kinder
immer wieder auf dieselben Spielpartner treffen. Neben der Möglichkeit des Freispiels findet in
der Spielgruppe ein ritualisierter Ablauf ähnlich wie im Kindergarten statt. Neben dem
gemeinsamen Frühstück und angeleiteten Angeboten im Bereich Bewegung, Kreativität oder
musikalischer Erziehung wird in einem gemeinsamen Stuhlkreis gespielt und gesungen.
Die Beiträge für die Spielgruppen werden von den Eltern bestritten. Die Spielgruppen
unterliegen der Betriebsaufsicht des Landesjugendamtes, weil dort eine Fremdbetreuung von
mehr als 5 Kindern ohne die Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Betriebserlaubnis bezieht sich
auf die Überprüfung der Räumlichkeiten, die Gruppen und Angebotsstruktur wie auch die
fachliche Eignung der Gruppenleiterin. Die Gruppenleiterin wird unterstützt durch eine Helferin,
die keine besondere pädagogische Kenntnis nachweisen muss. Geregelt ist die
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Betriebserlaubnispflicht in § 45 SGB VIII. Im Stadtgebiet Kerpen gibt es 6 Spielgruppen, die von
ca. 64 Kindern besucht werden.
Für zwei dieser Spielgruppen laufen aktuell die Beantragungsverfahren zur Erlangung einer
Betriebserlaubnis. Außerdem werden an jeweils einem Vormittag in der Woche in 2
Waldspielgruppen 30 Kinder im Kindergartenalter betreut.
1.2 Angebote nach KiBiz
1.2.1 Kindertageseinrichtungen
Das Angebot wird als bekannt vorausgesetzt.
1.2.2 Privatgewerbliche Kindertagesbetreuung
Die privat gewerbliche Kindertagesbetreuung ist ebenfalls betriebserlaubnispflichtig. Die
Vorgaben zur Altersstruktur der Kinder in der Gruppe und zur Anzahl der Betreuungsplätze
macht das Landesjugendamt. Grundsätzlich ist die Anzahl der Betreuungsplätze geringer, je
jünger die zu betreuenden Kinder sind. Die Betreuungszeit umfasst mindestens 15 bis maximal
45 Betreuungsstunden in der Woche. Geleitet wird jede Gruppe von einer sozialpädagogischen
Fachkraft gemeinsam mit einer Zweitkraft, welche künftig ebenfalls über eine
sozialpädagogische Ausbildung verfügen muss. Die Anforderungen an die Spiel- und
Schlafräume, das Außengelände, die Sanitärräume und die Küche sind ähnlich der einer
Kindertageseinrichtung. Die Bildungsziele entsprechen den Bildungsansprüchen, welche im
Kinderbildungsgesetz verankert sind und sollen altersentsprechend umgesetzt werden. Im
Stadtgebiet Kerpen gibt es mit „Judit´s Schneckenhäuschen“ im Stadtteil Türnich eine privat
gewerbliche Kindertageseinrichtung, die bis zu 20 Betreuungsplätze in zwei Gruppen für Kinder
im Alter von 0,5 – 4 Jahren in Vollzeitform anbietet. Die Förderung der Kinder in der privat
gewerblichen Kindertageseinrichtung erfolgt analog der Förderung von Kindern in
Kindertagespflege. Die Eltern zahlen zusätzlich an das Schneckenhäuschen ein Essensgeld
und einen Aufschlag zum Betreuungsentgelt.
1.2.3 Kindertagespflege
Kindertagespflege wird von qualifizierten Tagespflegepersonen mit gültiger Pflegeerlaubnis im
Stadtgebiet Kerpen bisher nur in überprüften Privathaushalten angeboten. Kindertagespflege
könnte jedoch auch in anderen geeigneten Räumen stattfinden.
Das Bildungs- und Betreuungsangebot der Kindertagespflege ist auf einen Zeitraum ausgelegt,
der länger als drei Monate andauert und in welchen der Betreuungsumfang in der Regel über
15 Wochen stunden liegt. Eine Unterschreitung kann sich Rahmen der ergänzenden
Tagespflege zu einem anderen Betreuungsangebot ergeben. Die Kindertagespflege hat einen
eigenen Bildungsauftrag analog der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen. Für
Kinder, deren Eltern eine Berufstätigkeit ausüben, eine Schulausbildung oder Berufsausbildung
sowie ein Studium oder einen Integrationskurs absolvieren, ist eine Förderung und Vermittlung
der Kindertagespflege durch die Stadt Kerpen möglich. Dasselbe gilt für Kinder, die zur
Sicherstellung des Kindeswohls durch die Kindertagespflege betreut werden.
Von den Eltern der Kinder wird ein Elternbeitrag entsprechend des Familienjahreseinkommens
und des benötigten Betreuungsumfangs erhoben.
Aus dem Stadtgebiet Kerpen werden 68 Kinder in Kindertagespflege (bei Tagesmüttern) durch
die Stadt Kerpen gefördert. Hinzu kommen 10 durch die Stadt Kerpen geförderte Kinder,
welche die privat gewerbliche Kindertageseinrichtung besuchen. 58 der Kinder sind unter drei
Jahren alt. 17 Kinder werden ergänzend zu anderen Bertreuungsformen wie Kindertagesstätte
und offene Ganztagsschule in Kindertagespflege betreut. Aktuell bieten 39
Tagespflegepersonen ca. 141 Betreuungsplätze an.
2. Fördermöglichkeiten gemäß der Richtliche über die Gewährung von Zuwendungen für
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Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von
Plätzen für Kinder unter 3 Jahren vom 09.05.2008.
2.1. Private Initiativen
2.1.1 Eltern-Kind-Gruppen und 2.1.2 Spielgruppen
Bei Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen handelt es sich um private Initiativen.
Diese Gruppenformen erfüllen nicht die Voraussetzung einer privat-gewerblichen
Kindertageseinrichtung und können somit keine Zuschüsse des Landes gemäß der
vorgenannten Richtlinie zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren erhalten.
Sofern eine Finanzierung dieser Initiativen gewünscht ist, kann diese nur durch freiwillige
Leistungen der örtlichen Jugendhilfe erfolgen.
2.2. Angebote nach KiBiz
2.2.1 Kindertageseinrichtungen und 2.2.2 privatgewerbliche Einrichtungen
Im Gegensatz zu Kindertageseinrichtungen erhalten privatgewerbliche Einrichtungen keine
Förderung durch das KiBiz, können aber gemäß der vorgenannten Richtlinie wie
Kindertageseinrichtungen investive Maßnahmen für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen incl.
Einrichtung , ohne Grundstücks- und Erschließungsausgaben , von geeigneten Räumen aller
Arten die der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren dienen,
beantragen.
Gefördert werden können auch Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie die
Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks ( z.B. Umbau und/oder Umgestaltung des
Außengeländes für Lehr-, Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke sowie Spielzeug )
Förderumfang
Die Förderung von Kindertageseinrichtungen und privatgewerblicher Betreuung erfolgt bis
zu 90 % der anerkannten Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf folgende Höchstbeträge pro Platz begrenzt:
- bei Neubaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung sowie der Herrichtung und Ausstattung des
Grundstücks:
20.000,- €
- bei Aus- und Umbaumaßnahmen sowie die Herrichtung und Ausstattung des
Grundstücks:
8.500,- €
- bei Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie der Herrichtung und
Ausstattung des Grundstücks:
3.500,- €
2.2.3 Kindertagespflege
Nach dem KiBiz wird die Tagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt mit einem jährlichen
Zuschuss in Höhe von 725,-€ gefördert, soweit dieses Kind nicht eine Tageseinrichtung
besucht.
Investiv wird die Kindertagespflege im Rahmen der vorgenannten Richtlinie mit einer
Festbetragsfinanzierung gefördert.
Förderumfang: Die Pauschale beträgt einmalig pro Tagespflegestelle 500,-€ pro Kind
(Höchstbetrag 2.500,-€)
3. Sonderprogramm zur Förderung der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung U3
Beschlussvorlage 201.08
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Für betrieblich unterstützte Kinderbetreuung u3 können Mittel des europäischen Sozialfonds (ESF)
beantragt werden. Die Förderrichtlinie gilt vom 25.02.2008 - 31.12.2011. Der Antrag ist spätestens
zum 01.01.2010 stellen.
Ansprechpartner ist die Servicestelle des Bundesministeriums für betriebliche Kinderbetreuung
Berlin .
Gegenstand der Förderung ist die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder
unter drei Jahren (Ausnahme für ältere Geschwisterkinder möglich) in Form von neuen
Betreuungseinrichtungen und/oder neu einzurichtenden Gruppen in bestehenden
Tageseinrichtungen .Die Gruppe muss aus mindestens 6 Kindern bestehen.
Es wird ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt, der die zuwendungsfähigen Betriebskosten
für den jeweiligen Platz zu 50 % ersetzt, pro Platz bis zu 6000 € jährlich.
Die Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung für maximal zwei Jahre, jedoch nicht für bereits
begonnene Projekte.
Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Anschlussfinanzierung. Die
Gesamtfinanzierung muss während der Förderdauer sichergestellt sein. Dies setzt voraus, dass
die restlichen Betriebskosten von den beteiligten Unternehmen und ggf. von den dort beschäftigten
Eltern oder durch sonstige private Mittel getragen werden (Kofinanzierung)
Anspruchberechtigt sind kleinere Unternehmen bis 1000 Beschäftigte, ebenfalls
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (keine Bundes- oder
Landesbehörden sowie Kommunen). Dies kann in Eigenverantwortung oder Kooperation mit
einem Träger erfolgen. Der Träger kann öffentlich rechtlich, gemeinnützig oder privatgewerblicher
freier Träger sein.
Ebenfalls ist ein Zusammenschluss von mehreren Betrieben denkbar, wenn die
Mindestgruppenstärke nicht erreicht wird.
Die Betriebskosten der neu zu schaffenden Betreuungsplätze dürfen während der
Förderungsdauer nicht durch andere öffentliche Mittel gefördert werden.
Die Gesamtfinanzierung muss während der Förderung sichergestellt sein. (Kofinanzierung)
Das Unternehmen darf nicht von Insolvenz bedroht sein.
Für die neuen Betreuungsplätze muss eine Betriebserlaubnis vorliegen.
Die Förderung erfolgt nur für laufende Betriebskosten, Investitionskosten sind von dieser
Förderung ausgeschlossen.
Investive Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflge zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren sind ebenfalls ausgeschlossen.
4. Ausweitung der u 3 Betreuung in Kindertageseinrichtungen
Im Kindergartenjahr 2008/2009 werden in den Planungsbereichen Sindorf, Kerpen und Buir 24
Plätze in 4 Gruppen der Gruppenform I „Betreuung von Kindern im Alter von 2 Jahren bis zum
Eintritt der Schulpflicht“ eingerichtet.
Die Sicherstellung des Rechtsanspruches lässt einen weiteren Ausbau innerhalb der vorhandenen
Plätze derzeit leider nicht zu. (Anlage 2)
Ausschließlich im Planungsbereich Buir ist der Rechtsanspruch für das kommende
Kindergartenjahr sichergestellt und es stehen Ressourcen für den Ausbau u3 und die Einrichtung
einer weiteren integrativen Gruppe zur Verfügung.
In Sindorf und Kerpen werden in den bereits weiterqualifizierten Einrichtungen Privater
Kindergarten Pänz und städt. Kindertageseinrichtung Flohzirkus u3 Plätze erhalten, obwohl
dort der Rechtsanspruch noch nicht gesichert ist.
Eine weitere Gruppe wurde im Hinblick auf die Weiterführung des Standortes in der Uhlandstr. in
Kerpen beantragt.
Beschlussvorlage 201.08
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Der Ausbau der Betreuung u3 wird sich mit den vorhandenen Ressourcen kurzfristig nicht
realisieren lassen. Das Nachfrageverhalten der Eltern hat sich wie bereits dargelegt nachhaltig
verändert. Die demographische Entwicklung wird durch Neubaugebiete aufgefangen.
Die Umstellung auf das KiBiz führt im gesamten Stadtgebiet zu einer Veringerung um 40 Plätze
und die Herabsetzung der Überbelegungen von 5 auf 2 Kinder pro Gruppe zu einer Reduzierung
um 249 Plätze, die bisher insbesondere für Geschwisterkinder und Zuzugskinder genutzt wurden.
Bei einer Ausweitung der Ganztagsbetreuung, sowie einem Ausbau der integrativen Gruppen ist
mit weiteren Reduzierungen zu rechnen.
Für das Kindergartenjahr 2009/2010 ergeben sich nach der aktualisierten Bedarfsplanung für den
Ausbau u3 nur Ressourcen im Planungsbereich Buir in der städt. Kindertageseinrichtung Klein
Föß und im Planungsbereich Manheim in der städt. Kindertageseinrichtung Esperantostr..
Fördermöglichkeiten können noch nicht dargestellt werden, da die Richtlinie erst zum 13.05.2008
bekannt gegeben wurde.
Auf folgende Problematik wird hingewiesen:
Das Objekt in Kerpen-Buir ist gemietet. Mit dem Landschaftsverband wird zur Zeit
geklärt, ob der Vermieter den Zuschuss beantragen kann. Sollte dies möglich sein, fallen
zusätzliche Mietkosten für die Objekterweiterung an. Für diese zusätzlichen Kosten können keine
Pauschalen beim Land geltend gemacht werden, da dann eine Doppelbezuschussung vorliegen
würde. Diese Kosten würden somit in voller Höhe zu Lasten des städtischen Haushaltes gehen.
Bei dem Objekt in Manheim können Probleme hinsichtlich der Zweckbindung der Mittel
auftreten. Sofern die Umsiedlung vor Ablauf der Zweckbindung erfolgt, ist damit zu
rechnen, dass die Mittel zurückgefordert werden. Die Frage, ob die Kosten durch RWE
erstattet werden, befindet sich zur Zeit in Klärung.
Fazit:
Mit dem KiBiz hat die Landesregierung die Voraussetzungen für den Ausbau von
Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren geschaffen, die leider in Kerpen aufgrund der
Sicherstellung des Rechtsanspruches mit dem bestehenden Platzangebot nicht genutzt werden
können.
In Kerpen gibt es weiterhin dringenden Bedarf zum Ausbau von Ganztagsplätzen für Kinder im
Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht. Eine Umsetzung führt jedoch zu weiteren
Platzreduzierungen.
Ein Ausbau der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren ist kurzfristig nur durch Ausbau der
vorhanden Angebotsstruktur zu realisieren.
Erfreulich entwickelt hat sich allerdings der Ausbau der integrativen Plätze in den letzten Jahren.
Nach der aktuellen Planung besteht zum Kindergartenjahr 2008/2009 „nur“ noch eine
Unterversorgung von 2 bis 3 Gruppen (10 bis 15 Plätze), die sich voraussichtlich durch
Platzangebote in heilpädagogischen Einrichtungen noch verringern wird. Die meiste Nachfrage
besteht im Planungsbereich Sindorf.
Anlage 1
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Tagespflege
Betreuungsplätze für Kinder im Stadtgebiet Kerpen
Plätze
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
r
de
An
e
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un
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Platzangebot
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kh
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al
Tü
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en
gg
rü
/B
ich
rn
Tü
Tagespflegeperson
Belegung der Plätze
Freie Plätze
Betreuungsplätze
Gesamtstadtgebiet Kerpen
180
160
140
120
100
80
60
161
79
65
41
40
20
0
e
ei
Fr
gu
le
Be
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tz
lä
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Pl
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en
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ge
fle
sp
ge
Ta
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Altersstruktur der Kinder in Kindertagespflege
17
unter 3 Jahren
älter als 3
61
Wohnorte der geförderten Kinder
Manheim
Buir
Blatzheim
Kerpen
Kinder
Sindorf
Horrem
Balkhausen
Brüggen
Türnich
0
Beschlussvorlage 201.08
5
10
15
20
25
30
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Spielgruppen in Kerpen
Kinder in den Wald e.V. /Kerpen
Adresse
Ansprechpartnerinnen
Zeiten
Zielgruppe
Peter-Schumacherstraße 45
50171 Kerpen
Frau Cornelia Wolsiffer-Wirtz (02237/591929)
Frau Wilhelm (02237/4040)
Mo + Fr von 09:00 - 12:00 Uhr
Kinder ab 2. Kindergartenjahr bis 6 Jahren
Plätze
2 Gruppen mit 15 Plätze pro Gruppe
Kosten
Mitglieder: 99€
Nichtmitglieder: 105€ im Halbjahr
Wolkenhaus
Adresse
Ansprechpartnerinnen
Zeiten
Zielgruppe
Burgstraße 39-41
50171 Kerpen
Frau Simone Faxel (02237/55360)
Frau Wilhelm (02237/4040)
Wolkenhaus (02237/54176)
Di, Mi, Do von 08:30-12:15 Uhr
Kinder ab 2 Jahren
Plätze
12 Plätze
Kosten
80€/Monat
Spielgruppen in Brüggen / Türnich
•
Zwergenclub
Adresse
Raphaelstraße 20
50171 Kerpen-Brüggen
Ansprech
partnerinnen
Frau Julia Kubitza (02237/7455)
Frau Andrea Zörb (02237/61523)
Zeiten
Mo, Mi, Do von 09:00 - 12:00 Uhr
Zielgruppe
Kinder ab 2½ Jahren
Plätze
2 Gruppen á 10 Plätze
Kosten
80€/Monat
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Spielgruppen in Buir / Manheim
•
Wichtelclub / Träger: AWO Ortsverein Buir
Adresse
Ansprechpartnerin/nen
Zeiten
Zielgruppe
Broichstraße 10
50171 Kerpen-Buir
Frau Birgit Dissemond (02275/912854)
Frau Carla Grüning (02275/4370)
Di + Mi von 09:00-11:30 Uhr
Kinder von 2½ bis Kindergartenalter (max. 4
Kinder unter 3 Jahren)
Plätze
2 Gruppen à 10 Plätze
Kosten
7€ + 0,25€ Materialkosten/pro Woche
Die Wibbelmäuse
Adresse
Ansprechpartnerin
Zeiten
Zielgruppe
Gemeindehaus Esperantostraße 4
50171 Kerpen Manheim
Frau Gaby Fußel (02275/1680) Homepage:
http://www.wibbelmaeuse.de
Mo, Mi, Fr von 07:30 - 12:30 Uhr
Kinder ab 2 Jahren bis zum Kindergarten
Plätze
10 - max. 12 Plätze
Kosten
Ab 8,75€ siehe Homepage
Privat gewerbliche Kindertagesbetreuung
•
Judits Schneckenhäuschen
Adresse
Ansprechpartnerin/nen
Zeiten
Zielgruppe
Heerstraße 159
50171 Kerpen-Türnich
Frau Judit Grasse (02237/9199283)
(0178/7498287)
E-Mail: schneckenhaeuschen1@gmx.de
Homepage: www.schneckenhaeuschen.com
Mo - Fr von 06:30 - 17:00 Uhr
Kinder von 6 Monaten bis 4 Jahren
Plätze
2 Gruppen mit jeweils 10 Plätze
Kosten
4,50€/Std. (+Verpflegung)
Beschlussvorlage 201.08
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Eltern-Kind-Gruppen
Eltern-Kind-Gruppen in Kerpen
•
•
•
•
Krabbeltreff der Ev. Kirchengemeinde Kerpen
o
Ev. Gemeindehaus, Eingang Vinzenzstraße
o
Di 09.30 – 11.30 Uhr
o
für Kinder von 0 bis 3 Jahren
o
10 Plätze
o
Gebühr: keine
o
Ansprechpartnerin: Frau Stahl (02237/971710)
Kath. Pfarrgemeinde St. Martinus Kerpen
o
Kapitelsaal neben der Kirche, Stiftsstr.6
o
Mo + Di von 09:30 - 11:00 Uhr
o
für Kinder von 1 bis 3 Jahren
o
10 Plätze
o
Gebühr: keine
o
Ansprechpartnerin: Frau Elmer (02237/560095, Pfarrbüro: 02237/2316)
Mini-Club Wolkenhaus
o
Burgstr. 39 – 41
o
Do 15:30 – 17:00 Uhr, Fr 9:30 – 11:00 Uhr
o
für Kinder ab 1 Jahr
o
12 Plätze
o
Gebühr: 18 Euro
o
Ansprechpartnerinnen: Frau Faxel / Frau Wilhelm (02237/54176)
Wolkenhaus (Pekipgruppe)
o
Burgstr. 39 – 41
o
Di von 14:30 – 16:00 + 16:00 – 17:30 Uhr
o
für Kinder von 6 Wochen bis 1 Jah
o
8 Plätze pro Gruppe
o
Gebühr: 8 Treffen + 1 Elternabend = 58,90 Euro
o
Ansprechpartnerin: Frau Großhennrich (02271/60333)
Beschlussvorlage 201.08
Seite 11
Eltern-Kind-Gruppen in Mödrath
•
Kath. Pfarrgemeinde St. Quirinus Mödrath
o
Pfarrheim St. Quirinus, Piusstraße
o
Mi 09:30 – 11:00 Uhr
o
für Kinder von 1 bis 3 Jahren
o
10 Plätze
o
Gebühr: keine
o
Ansprechpartnerin: Frau Elmer (02237/560095, Pfarrbüro: 02237/2316)
Eltern-Kind-Gruppen in Brüggen / Türnich
•
•
Förderverein des Kindergartens St.Josef Brüggen
o
Brüggen, Pavillon Raphaelstraße
o
Mo, Mi, Do von 9:00 - 12 Uhr
o
für Kinder von 2½ - Jahren
o
10 Plätze
o
Gebühr: 80 Euro
o
Ansprechpartnerinnen: Frau Zörb (02237/61523) und Frau Kubipza
Sozialdienst Kath. Frauen (SKF)
o
Türnich, Heerstraße 89
o
Mo + Di von 10:00 -12:00 Uhr
o
für Kinder von 0 bis 3 Jahren
o
10 Plätze
o
Gebühr: keine
o
Ansprechpartnerin: Frau Pilger (02237/658512)
Beschlussvorlage 201.08
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Eltern-Kind-Gruppen in Horrem / Götzenkirchen / Neu Bottenbroich
•
•
•
•
•
Eisenbahner Sortverein Horrem
o
Horrem, Mehrzweckhallle Mittelstraße
o
Ansprechpartnerin: Frau Esser (02273/8447)
Ev. Kirchengemeinde Horrem
o
Horrem, Ev. Gemeinderaum, Mühlengraben10-14
o
Di + Mi ab 09:30 Uhr
o
für Kinder von 1 bis 2 Jahren
o
10 Plätze
o
Gebühr: keine
o
Ansprechpartnerinnen: Frau Berg (02273/914519) und Frau Brings (02273/69732)
Kath. Bildungswerk
o
Götzenkirchen, Pfarrheim St.Cyriakus Hauptstraße 382
o
Mo + Fr von 09:30 – 11:00 Uhr
o
für Kinder von 1½ bis 3 Jahren
o
10 Plätze
o
Gebühr: 29,90 Euro + 2,60 für 10 Wochen
o
Ansprechpartnerin: Frau Heiderich (02273/4944)
Kath. Bildungswerk
o
Neu Bottenbroich, Kath. Kindergarten Christus König, Sistenichstraße 41-45
o
Mo von 15:30 – 17:00 Uhr
o
für Kinder von 1 bis 3 Jahren
o
10 Plätze
o
Gebühr: 29,90 Euro + 2,60 für 10 Wochen
o
Ansprechpartnerin: Frau Klein (02237/972503)
SC Buchenhöhe
o
Spielkreise für Kinder ab 18 Monate:
mittwochs, 09.00 Uhr - 10.30 Uhr im Vereinspavillon
donnerstags, 09.00 Uhr - 10.30 Uhr im Vereinspavillon
donnerstags, 10.30 Uhr - 12.00 Uhr im Vereinspavillon
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Eltern-Kind-Gruppen in Buir
•
Evangelische Kirchengemeinde Buir
o
Evangelisches Gemeindezentrum, Bahnstraße 42
o
02275/911586
Eltern-Kind-Gruppen in Sindorf
•
•
•
Ev. Kirchengemeinde Sindorf
o
Ev. Gemeindezentrum Sindorf, Augsburger Straße 23
o
Mo von 16:00 – 17:30 Uhr und Fr von 9:30 - 11:00 Uhr für Kinder, die im Jahr 2002 geboren
wurden
o
Mi + Do von 9:30 – 11:00 Uhr für Kinder, die im Jahr 2003 geboren wurden
o
Jeder 1. Fr im Monat von 15:30 – 17:00 Uhr für Kinder, die im Jahr 2001 geboren wurden
o
Gebühr: keine
o
Ansprechpartnerinnen: Frau Mohnert (02273/911411) und Frau Dröge (02273/565756)
Kath. Frauengemeinschaft Sindorf
o
Kath. Pfarrheim Sindorf, Kerpener Straße 36
o
Ansprechpartnerin: Frau Petra Börsch (02273/51750)
Sozialdienst Kath. Frauen (SKF)
o
Jugendzentrum Sindorf (Kükenclub), Hüttenstraße 86 – 88
o
Fr von 9:30 - 11:30 Uhr
o
für Kinder von 0 bis 3 Jahren
o
unbegrenzte Plätze
o
Gebühr: keine
o
Ansprechpartnerin: Frau Pilger (02237/658512)
Beschlussvorlage 201.08
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