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Beschlussvorlage (Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
50 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 22.1 / Kindertagesbetreuung Az.: TOP Drs.-Nr.: 201.08 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss X Termin 05.06.2008 29.04.2008 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Im Stadtgebiet Kerpen gibt es ein breit gefächertes Angebot für Kinder unter 3 Jahren im Bereich der privaten Initiativen. Hierzu zählen die Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen, die grundsätzlich eher der Kontaktpflege und der Vermittlung von Entwicklungsanreizen dienen. Betreuungsangebote im Rahmen von Vereinbarkeit Familie und Beruf für Kinder unter 3 Jahren sind vorrangig die Tagespflege im Weiteren die gewerbliche Kinderbetreuung und im Aufbau Plätze in Kindertageseinrichtungen. Am 18.10.2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ unterzeichnet. Die Bekanntmachung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren vom 09.05.2008 erfolgte am 13.05.2008. Die Richtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zum 31.12.2013. Anträge für 2008 und 2009 sind dem Landesjugendamt bis spätestens 29.08.2008 vorzulegen. 1. Darstellung der Angebote für Kinder unter 3 Jahren im Stadtgebiet Kerpen (Anlage1) mit Differenzierung nach privaten Initiativen und Angeboten nach KiBiz 1.1 Private Intiativen 1.1.1 Eltern-Kind Gruppen Als Eltern-Kind-oder Krabbelgruppen werden Gruppen bezeichnet, die von Kleinkindern und Eltern gemeinsam besucht werden. Das angeleitete Gruppenangebot richtet sich an Eltern mit ihren Kindern im Alter von 0-2 Jahren, seltener bis zu 3 Jahren. Meist sind Familienorientierte Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Bürgerhäuser, Kirchengemeinden, medizinische Einrichtungen oder Vereine Träger der Eltern-Kind Gruppen. Zum Teil haben die Gruppen besondere konzeptionelle Schwerpunkte (z. B. Bewegung, Singen, Kreativität, PEKIP etc.). Eltern-Kind Gruppen sind Angebote der Familienbildung. Die Eltern zahlen in der Regel eine Kursgebühr. Im Stadtgebiet Kerpen gibt es 16 Eltern-Kind Gruppen. Weil diese nicht betriebserlaubnispflichtig sind, müssen diese Gruppen nicht dem Fachamt bekannt gegeben werden, so dass in der Anlage nur die der Stadt Kerpen bekannten Gruppen abgebildet sind. 1.1.2 Spielgruppen Eine Spielgruppe bietet Kindern ab 2 Jahren bis zum Eintritt in den Kindergarten die Möglichkeit zum Spielen und Lernen in einer Gruppe von bis zu maximal 12 Kindern. Der Stundenumfang liegt unter 15 Betreuungsstunden in der Woche. Spielgruppen sind sozialpädagogische Angebote, die eine Angebotslücke zwischen den Eltern-Kind Gruppen und den Kindergärten schließt. Die Begegnungsintervalle in der Spielgruppe sind im Gegensatz zum Kindergarten deutlich kürzer: Meist treffen sich die Gruppen an zwei oder drei Tagen in der Woche für drei bis maximal vier Stunden. Die Spielgruppe ist grundsätzlich eine feste Gruppe, in der die Kinder immer wieder auf dieselben Spielpartner treffen. Neben der Möglichkeit des Freispiels findet in der Spielgruppe ein ritualisierter Ablauf ähnlich wie im Kindergarten statt. Neben dem gemeinsamen Frühstück und angeleiteten Angeboten im Bereich Bewegung, Kreativität oder musikalischer Erziehung wird in einem gemeinsamen Stuhlkreis gespielt und gesungen. Die Beiträge für die Spielgruppen werden von den Eltern bestritten. Die Spielgruppen unterliegen der Betriebsaufsicht des Landesjugendamtes, weil dort eine Fremdbetreuung von mehr als 5 Kindern ohne die Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Betriebserlaubnis bezieht sich auf die Überprüfung der Räumlichkeiten, die Gruppen und Angebotsstruktur wie auch die fachliche Eignung der Gruppenleiterin. Die Gruppenleiterin wird unterstützt durch eine Helferin, die keine besondere pädagogische Kenntnis nachweisen muss. Geregelt ist die Beschlussvorlage 201.08 Seite 2 Betriebserlaubnispflicht in § 45 SGB VIII. Im Stadtgebiet Kerpen gibt es 6 Spielgruppen, die von ca. 64 Kindern besucht werden. Für zwei dieser Spielgruppen laufen aktuell die Beantragungsverfahren zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. Außerdem werden an jeweils einem Vormittag in der Woche in 2 Waldspielgruppen 30 Kinder im Kindergartenalter betreut. 1.2 Angebote nach KiBiz 1.2.1 Kindertageseinrichtungen Das Angebot wird als bekannt vorausgesetzt. 1.2.2 Privatgewerbliche Kindertagesbetreuung Die privat gewerbliche Kindertagesbetreuung ist ebenfalls betriebserlaubnispflichtig. Die Vorgaben zur Altersstruktur der Kinder in der Gruppe und zur Anzahl der Betreuungsplätze macht das Landesjugendamt. Grundsätzlich ist die Anzahl der Betreuungsplätze geringer, je jünger die zu betreuenden Kinder sind. Die Betreuungszeit umfasst mindestens 15 bis maximal 45 Betreuungsstunden in der Woche. Geleitet wird jede Gruppe von einer sozialpädagogischen Fachkraft gemeinsam mit einer Zweitkraft, welche künftig ebenfalls über eine sozialpädagogische Ausbildung verfügen muss. Die Anforderungen an die Spiel- und Schlafräume, das Außengelände, die Sanitärräume und die Küche sind ähnlich der einer Kindertageseinrichtung. Die Bildungsziele entsprechen den Bildungsansprüchen, welche im Kinderbildungsgesetz verankert sind und sollen altersentsprechend umgesetzt werden. Im Stadtgebiet Kerpen gibt es mit „Judit´s Schneckenhäuschen“ im Stadtteil Türnich eine privat gewerbliche Kindertageseinrichtung, die bis zu 20 Betreuungsplätze in zwei Gruppen für Kinder im Alter von 0,5 – 4 Jahren in Vollzeitform anbietet. Die Förderung der Kinder in der privat gewerblichen Kindertageseinrichtung erfolgt analog der Förderung von Kindern in Kindertagespflege. Die Eltern zahlen zusätzlich an das Schneckenhäuschen ein Essensgeld und einen Aufschlag zum Betreuungsentgelt. 1.2.3 Kindertagespflege Kindertagespflege wird von qualifizierten Tagespflegepersonen mit gültiger Pflegeerlaubnis im Stadtgebiet Kerpen bisher nur in überprüften Privathaushalten angeboten. Kindertagespflege könnte jedoch auch in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Das Bildungs- und Betreuungsangebot der Kindertagespflege ist auf einen Zeitraum ausgelegt, der länger als drei Monate andauert und in welchen der Betreuungsumfang in der Regel über 15 Wochen stunden liegt. Eine Unterschreitung kann sich Rahmen der ergänzenden Tagespflege zu einem anderen Betreuungsangebot ergeben. Die Kindertagespflege hat einen eigenen Bildungsauftrag analog der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen. Für Kinder, deren Eltern eine Berufstätigkeit ausüben, eine Schulausbildung oder Berufsausbildung sowie ein Studium oder einen Integrationskurs absolvieren, ist eine Förderung und Vermittlung der Kindertagespflege durch die Stadt Kerpen möglich. Dasselbe gilt für Kinder, die zur Sicherstellung des Kindeswohls durch die Kindertagespflege betreut werden. Von den Eltern der Kinder wird ein Elternbeitrag entsprechend des Familienjahreseinkommens und des benötigten Betreuungsumfangs erhoben. Aus dem Stadtgebiet Kerpen werden 68 Kinder in Kindertagespflege (bei Tagesmüttern) durch die Stadt Kerpen gefördert. Hinzu kommen 10 durch die Stadt Kerpen geförderte Kinder, welche die privat gewerbliche Kindertageseinrichtung besuchen. 58 der Kinder sind unter drei Jahren alt. 17 Kinder werden ergänzend zu anderen Bertreuungsformen wie Kindertagesstätte und offene Ganztagsschule in Kindertagespflege betreut. Aktuell bieten 39 Tagespflegepersonen ca. 141 Betreuungsplätze an. 2. Fördermöglichkeiten gemäß der Richtliche über die Gewährung von Zuwendungen für Beschlussvorlage 201.08 Seite 3 Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren vom 09.05.2008. 2.1. Private Initiativen 2.1.1 Eltern-Kind-Gruppen und 2.1.2 Spielgruppen Bei Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen handelt es sich um private Initiativen. Diese Gruppenformen erfüllen nicht die Voraussetzung einer privat-gewerblichen Kindertageseinrichtung und können somit keine Zuschüsse des Landes gemäß der vorgenannten Richtlinie zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren erhalten. Sofern eine Finanzierung dieser Initiativen gewünscht ist, kann diese nur durch freiwillige Leistungen der örtlichen Jugendhilfe erfolgen. 2.2. Angebote nach KiBiz 2.2.1 Kindertageseinrichtungen und 2.2.2 privatgewerbliche Einrichtungen Im Gegensatz zu Kindertageseinrichtungen erhalten privatgewerbliche Einrichtungen keine Förderung durch das KiBiz, können aber gemäß der vorgenannten Richtlinie wie Kindertageseinrichtungen investive Maßnahmen für Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen incl. Einrichtung , ohne Grundstücks- und Erschließungsausgaben , von geeigneten Räumen aller Arten die der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren dienen, beantragen. Gefördert werden können auch Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks ( z.B. Umbau und/oder Umgestaltung des Außengeländes für Lehr-, Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke sowie Spielzeug ) Förderumfang Die Förderung von Kindertageseinrichtungen und privatgewerblicher Betreuung erfolgt bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf folgende Höchstbeträge pro Platz begrenzt: - bei Neubaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks: 20.000,- € - bei Aus- und Umbaumaßnahmen sowie die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks: 8.500,- € - bei Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks: 3.500,- € 2.2.3 Kindertagespflege Nach dem KiBiz wird die Tagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 725,-€ gefördert, soweit dieses Kind nicht eine Tageseinrichtung besucht. Investiv wird die Kindertagespflege im Rahmen der vorgenannten Richtlinie mit einer Festbetragsfinanzierung gefördert. Förderumfang: Die Pauschale beträgt einmalig pro Tagespflegestelle 500,-€ pro Kind (Höchstbetrag 2.500,-€) 3. Sonderprogramm zur Förderung der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung U3 Beschlussvorlage 201.08 Seite 4 Für betrieblich unterstützte Kinderbetreuung u3 können Mittel des europäischen Sozialfonds (ESF) beantragt werden. Die Förderrichtlinie gilt vom 25.02.2008 - 31.12.2011. Der Antrag ist spätestens zum 01.01.2010 stellen. Ansprechpartner ist die Servicestelle des Bundesministeriums für betriebliche Kinderbetreuung Berlin . Gegenstand der Förderung ist die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder unter drei Jahren (Ausnahme für ältere Geschwisterkinder möglich) in Form von neuen Betreuungseinrichtungen und/oder neu einzurichtenden Gruppen in bestehenden Tageseinrichtungen .Die Gruppe muss aus mindestens 6 Kindern bestehen. Es wird ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt, der die zuwendungsfähigen Betriebskosten für den jeweiligen Platz zu 50 % ersetzt, pro Platz bis zu 6000 € jährlich. Die Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung für maximal zwei Jahre, jedoch nicht für bereits begonnene Projekte. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Anschlussfinanzierung. Die Gesamtfinanzierung muss während der Förderdauer sichergestellt sein. Dies setzt voraus, dass die restlichen Betriebskosten von den beteiligten Unternehmen und ggf. von den dort beschäftigten Eltern oder durch sonstige private Mittel getragen werden (Kofinanzierung) Anspruchberechtigt sind kleinere Unternehmen bis 1000 Beschäftigte, ebenfalls Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (keine Bundes- oder Landesbehörden sowie Kommunen). Dies kann in Eigenverantwortung oder Kooperation mit einem Träger erfolgen. Der Träger kann öffentlich rechtlich, gemeinnützig oder privatgewerblicher freier Träger sein. Ebenfalls ist ein Zusammenschluss von mehreren Betrieben denkbar, wenn die Mindestgruppenstärke nicht erreicht wird. Die Betriebskosten der neu zu schaffenden Betreuungsplätze dürfen während der Förderungsdauer nicht durch andere öffentliche Mittel gefördert werden. Die Gesamtfinanzierung muss während der Förderung sichergestellt sein. (Kofinanzierung) Das Unternehmen darf nicht von Insolvenz bedroht sein. Für die neuen Betreuungsplätze muss eine Betriebserlaubnis vorliegen. Die Förderung erfolgt nur für laufende Betriebskosten, Investitionskosten sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Investive Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflge zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren sind ebenfalls ausgeschlossen. 4. Ausweitung der u 3 Betreuung in Kindertageseinrichtungen Im Kindergartenjahr 2008/2009 werden in den Planungsbereichen Sindorf, Kerpen und Buir 24 Plätze in 4 Gruppen der Gruppenform I „Betreuung von Kindern im Alter von 2 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht“ eingerichtet. Die Sicherstellung des Rechtsanspruches lässt einen weiteren Ausbau innerhalb der vorhandenen Plätze derzeit leider nicht zu. (Anlage 2) Ausschließlich im Planungsbereich Buir ist der Rechtsanspruch für das kommende Kindergartenjahr sichergestellt und es stehen Ressourcen für den Ausbau u3 und die Einrichtung einer weiteren integrativen Gruppe zur Verfügung. In Sindorf und Kerpen werden in den bereits weiterqualifizierten Einrichtungen Privater Kindergarten Pänz und städt. Kindertageseinrichtung Flohzirkus u3 Plätze erhalten, obwohl dort der Rechtsanspruch noch nicht gesichert ist. Eine weitere Gruppe wurde im Hinblick auf die Weiterführung des Standortes in der Uhlandstr. in Kerpen beantragt. Beschlussvorlage 201.08 Seite 5 Der Ausbau der Betreuung u3 wird sich mit den vorhandenen Ressourcen kurzfristig nicht realisieren lassen. Das Nachfrageverhalten der Eltern hat sich wie bereits dargelegt nachhaltig verändert. Die demographische Entwicklung wird durch Neubaugebiete aufgefangen. Die Umstellung auf das KiBiz führt im gesamten Stadtgebiet zu einer Veringerung um 40 Plätze und die Herabsetzung der Überbelegungen von 5 auf 2 Kinder pro Gruppe zu einer Reduzierung um 249 Plätze, die bisher insbesondere für Geschwisterkinder und Zuzugskinder genutzt wurden. Bei einer Ausweitung der Ganztagsbetreuung, sowie einem Ausbau der integrativen Gruppen ist mit weiteren Reduzierungen zu rechnen. Für das Kindergartenjahr 2009/2010 ergeben sich nach der aktualisierten Bedarfsplanung für den Ausbau u3 nur Ressourcen im Planungsbereich Buir in der städt. Kindertageseinrichtung Klein Föß und im Planungsbereich Manheim in der städt. Kindertageseinrichtung Esperantostr.. Fördermöglichkeiten können noch nicht dargestellt werden, da die Richtlinie erst zum 13.05.2008 bekannt gegeben wurde. Auf folgende Problematik wird hingewiesen: Das Objekt in Kerpen-Buir ist gemietet. Mit dem Landschaftsverband wird zur Zeit geklärt, ob der Vermieter den Zuschuss beantragen kann. Sollte dies möglich sein, fallen zusätzliche Mietkosten für die Objekterweiterung an. Für diese zusätzlichen Kosten können keine Pauschalen beim Land geltend gemacht werden, da dann eine Doppelbezuschussung vorliegen würde. Diese Kosten würden somit in voller Höhe zu Lasten des städtischen Haushaltes gehen. Bei dem Objekt in Manheim können Probleme hinsichtlich der Zweckbindung der Mittel auftreten. Sofern die Umsiedlung vor Ablauf der Zweckbindung erfolgt, ist damit zu rechnen, dass die Mittel zurückgefordert werden. Die Frage, ob die Kosten durch RWE erstattet werden, befindet sich zur Zeit in Klärung. Fazit: Mit dem KiBiz hat die Landesregierung die Voraussetzungen für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren geschaffen, die leider in Kerpen aufgrund der Sicherstellung des Rechtsanspruches mit dem bestehenden Platzangebot nicht genutzt werden können. In Kerpen gibt es weiterhin dringenden Bedarf zum Ausbau von Ganztagsplätzen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht. Eine Umsetzung führt jedoch zu weiteren Platzreduzierungen. Ein Ausbau der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren ist kurzfristig nur durch Ausbau der vorhanden Angebotsstruktur zu realisieren. Erfreulich entwickelt hat sich allerdings der Ausbau der integrativen Plätze in den letzten Jahren. Nach der aktuellen Planung besteht zum Kindergartenjahr 2008/2009 „nur“ noch eine Unterversorgung von 2 bis 3 Gruppen (10 bis 15 Plätze), die sich voraussichtlich durch Platzangebote in heilpädagogischen Einrichtungen noch verringern wird. Die meiste Nachfrage besteht im Planungsbereich Sindorf. Anlage 1 Beschlussvorlage 201.08 Seite 6 Tagespflege Betreuungsplätze für Kinder im Stadtgebiet Kerpen Plätze 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 r de An e r ui /B m ei zh e un m m Ko t la /B im he an M en rp Ke Platzangebot f or nd Si n he sc m re äu or nh H ke ec n hn se Sc au ich kh rn al Tü /B en gg rü /B ich rn Tü Tagespflegeperson Belegung der Plätze Freie Plätze Betreuungsplätze Gesamtstadtgebiet Kerpen 180 160 140 120 100 80 60 161 79 65 41 40 20 0 e ei Fr gu le Be e tz lä rP de ze ät Pl ng ot eb ng za at Pl en on rs pe ge fle sp ge Ta Beschlussvorlage 201.08 Seite 7 Altersstruktur der Kinder in Kindertagespflege 17 unter 3 Jahren älter als 3 61 Wohnorte der geförderten Kinder Manheim Buir Blatzheim Kerpen Kinder Sindorf Horrem Balkhausen Brüggen Türnich 0 Beschlussvorlage 201.08 5 10 15 20 25 30 Seite 8 Spielgruppen in Kerpen Kinder in den Wald e.V. /Kerpen Adresse Ansprechpartnerinnen Zeiten Zielgruppe Peter-Schumacherstraße 45 50171 Kerpen Frau Cornelia Wolsiffer-Wirtz (02237/591929) Frau Wilhelm (02237/4040) Mo + Fr von 09:00 - 12:00 Uhr Kinder ab 2. Kindergartenjahr bis 6 Jahren Plätze 2 Gruppen mit 15 Plätze pro Gruppe Kosten Mitglieder: 99€ Nichtmitglieder: 105€ im Halbjahr Wolkenhaus Adresse Ansprechpartnerinnen Zeiten Zielgruppe Burgstraße 39-41 50171 Kerpen Frau Simone Faxel (02237/55360) Frau Wilhelm (02237/4040) Wolkenhaus (02237/54176) Di, Mi, Do von 08:30-12:15 Uhr Kinder ab 2 Jahren Plätze 12 Plätze Kosten 80€/Monat Spielgruppen in Brüggen / Türnich • Zwergenclub Adresse Raphaelstraße 20 50171 Kerpen-Brüggen Ansprech partnerinnen Frau Julia Kubitza (02237/7455) Frau Andrea Zörb (02237/61523) Zeiten Mo, Mi, Do von 09:00 - 12:00 Uhr Zielgruppe Kinder ab 2½ Jahren Plätze 2 Gruppen á 10 Plätze Kosten 80€/Monat Beschlussvorlage 201.08 Seite 9 Spielgruppen in Buir / Manheim • Wichtelclub / Träger: AWO Ortsverein Buir Adresse Ansprechpartnerin/nen Zeiten Zielgruppe Broichstraße 10 50171 Kerpen-Buir Frau Birgit Dissemond (02275/912854) Frau Carla Grüning (02275/4370) Di + Mi von 09:00-11:30 Uhr Kinder von 2½ bis Kindergartenalter (max. 4 Kinder unter 3 Jahren) Plätze 2 Gruppen à 10 Plätze Kosten 7€ + 0,25€ Materialkosten/pro Woche Die Wibbelmäuse Adresse Ansprechpartnerin Zeiten Zielgruppe Gemeindehaus Esperantostraße 4 50171 Kerpen Manheim Frau Gaby Fußel (02275/1680) Homepage: http://www.wibbelmaeuse.de Mo, Mi, Fr von 07:30 - 12:30 Uhr Kinder ab 2 Jahren bis zum Kindergarten Plätze 10 - max. 12 Plätze Kosten Ab 8,75€ siehe Homepage Privat gewerbliche Kindertagesbetreuung • Judits Schneckenhäuschen Adresse Ansprechpartnerin/nen Zeiten Zielgruppe Heerstraße 159 50171 Kerpen-Türnich Frau Judit Grasse (02237/9199283) (0178/7498287) E-Mail: schneckenhaeuschen1@gmx.de Homepage: www.schneckenhaeuschen.com Mo - Fr von 06:30 - 17:00 Uhr Kinder von 6 Monaten bis 4 Jahren Plätze 2 Gruppen mit jeweils 10 Plätze Kosten 4,50€/Std. (+Verpflegung) Beschlussvorlage 201.08 Seite 10 Eltern-Kind-Gruppen Eltern-Kind-Gruppen in Kerpen • • • • Krabbeltreff der Ev. Kirchengemeinde Kerpen o Ev. Gemeindehaus, Eingang Vinzenzstraße o Di 09.30 – 11.30 Uhr o für Kinder von 0 bis 3 Jahren o 10 Plätze o Gebühr: keine o Ansprechpartnerin: Frau Stahl (02237/971710) Kath. Pfarrgemeinde St. Martinus Kerpen o Kapitelsaal neben der Kirche, Stiftsstr.6 o Mo + Di von 09:30 - 11:00 Uhr o für Kinder von 1 bis 3 Jahren o 10 Plätze o Gebühr: keine o Ansprechpartnerin: Frau Elmer (02237/560095, Pfarrbüro: 02237/2316) Mini-Club Wolkenhaus o Burgstr. 39 – 41 o Do 15:30 – 17:00 Uhr, Fr 9:30 – 11:00 Uhr o für Kinder ab 1 Jahr o 12 Plätze o Gebühr: 18 Euro o Ansprechpartnerinnen: Frau Faxel / Frau Wilhelm (02237/54176) Wolkenhaus (Pekipgruppe) o Burgstr. 39 – 41 o Di von 14:30 – 16:00 + 16:00 – 17:30 Uhr o für Kinder von 6 Wochen bis 1 Jah o 8 Plätze pro Gruppe o Gebühr: 8 Treffen + 1 Elternabend = 58,90 Euro o Ansprechpartnerin: Frau Großhennrich (02271/60333) Beschlussvorlage 201.08 Seite 11 Eltern-Kind-Gruppen in Mödrath • Kath. Pfarrgemeinde St. Quirinus Mödrath o Pfarrheim St. Quirinus, Piusstraße o Mi 09:30 – 11:00 Uhr o für Kinder von 1 bis 3 Jahren o 10 Plätze o Gebühr: keine o Ansprechpartnerin: Frau Elmer (02237/560095, Pfarrbüro: 02237/2316) Eltern-Kind-Gruppen in Brüggen / Türnich • • Förderverein des Kindergartens St.Josef Brüggen o Brüggen, Pavillon Raphaelstraße o Mo, Mi, Do von 9:00 - 12 Uhr o für Kinder von 2½ - Jahren o 10 Plätze o Gebühr: 80 Euro o Ansprechpartnerinnen: Frau Zörb (02237/61523) und Frau Kubipza Sozialdienst Kath. Frauen (SKF) o Türnich, Heerstraße 89 o Mo + Di von 10:00 -12:00 Uhr o für Kinder von 0 bis 3 Jahren o 10 Plätze o Gebühr: keine o Ansprechpartnerin: Frau Pilger (02237/658512) Beschlussvorlage 201.08 Seite 12 Eltern-Kind-Gruppen in Horrem / Götzenkirchen / Neu Bottenbroich • • • • • Eisenbahner Sortverein Horrem o Horrem, Mehrzweckhallle Mittelstraße o Ansprechpartnerin: Frau Esser (02273/8447) Ev. Kirchengemeinde Horrem o Horrem, Ev. Gemeinderaum, Mühlengraben10-14 o Di + Mi ab 09:30 Uhr o für Kinder von 1 bis 2 Jahren o 10 Plätze o Gebühr: keine o Ansprechpartnerinnen: Frau Berg (02273/914519) und Frau Brings (02273/69732) Kath. Bildungswerk o Götzenkirchen, Pfarrheim St.Cyriakus Hauptstraße 382 o Mo + Fr von 09:30 – 11:00 Uhr o für Kinder von 1½ bis 3 Jahren o 10 Plätze o Gebühr: 29,90 Euro + 2,60 für 10 Wochen o Ansprechpartnerin: Frau Heiderich (02273/4944) Kath. Bildungswerk o Neu Bottenbroich, Kath. Kindergarten Christus König, Sistenichstraße 41-45 o Mo von 15:30 – 17:00 Uhr o für Kinder von 1 bis 3 Jahren o 10 Plätze o Gebühr: 29,90 Euro + 2,60 für 10 Wochen o Ansprechpartnerin: Frau Klein (02237/972503) SC Buchenhöhe o Spielkreise für Kinder ab 18 Monate: ƒ mittwochs, 09.00 Uhr - 10.30 Uhr im Vereinspavillon ƒ donnerstags, 09.00 Uhr - 10.30 Uhr im Vereinspavillon ƒ donnerstags, 10.30 Uhr - 12.00 Uhr im Vereinspavillon Beschlussvorlage 201.08 Seite 13 Eltern-Kind-Gruppen in Buir • Evangelische Kirchengemeinde Buir o Evangelisches Gemeindezentrum, Bahnstraße 42 o 02275/911586 Eltern-Kind-Gruppen in Sindorf • • • Ev. Kirchengemeinde Sindorf o Ev. Gemeindezentrum Sindorf, Augsburger Straße 23 o Mo von 16:00 – 17:30 Uhr und Fr von 9:30 - 11:00 Uhr für Kinder, die im Jahr 2002 geboren wurden o Mi + Do von 9:30 – 11:00 Uhr für Kinder, die im Jahr 2003 geboren wurden o Jeder 1. Fr im Monat von 15:30 – 17:00 Uhr für Kinder, die im Jahr 2001 geboren wurden o Gebühr: keine o Ansprechpartnerinnen: Frau Mohnert (02273/911411) und Frau Dröge (02273/565756) Kath. Frauengemeinschaft Sindorf o Kath. Pfarrheim Sindorf, Kerpener Straße 36 o Ansprechpartnerin: Frau Petra Börsch (02273/51750) Sozialdienst Kath. Frauen (SKF) o Jugendzentrum Sindorf (Kükenclub), Hüttenstraße 86 – 88 o Fr von 9:30 - 11:30 Uhr o für Kinder von 0 bis 3 Jahren o unbegrenzte Plätze o Gebühr: keine o Ansprechpartnerin: Frau Pilger (02237/658512) Beschlussvorlage 201.08 Seite 14