Daten
Kommune
Kerpen
Größe
51 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: Stadtplanung
Az.: 16.1/MaFNP51.Ä
V 147.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
30.05.2006
Stadtrat
X
15.05.2006
Bemerkungen
20.06.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
49. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Maßnahme entstehen
x
keine Folgekosten.
jährlich Folgekosten von €
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Stadt Kerpen
Seite - 2
49. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil
Manheim
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen
beschließt
-
-
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß
den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4) auszuräumen,
die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus
Forst“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Der ca. 8,8 ha große Wirkungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich ca.
1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim, überwiegend auf dem Gelände der Mülldeponie Haus Forst.
-
im Norden schließen sich Deponieflächen an,
im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und von Wald umgeben.
Unmittelbar südlich liegt das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst,
westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftliche Flächen sowie das Kalksandsteinwerk
Manheim und die Siedlung Haus Forst.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen.
Veränderung des Geltungsbereiches
Der Wirkungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um ca. 2,3 ha vergrößert. Neu hinzugekommen sind die Flächen des bestehenden
Kleinanlieferplatzes und die private Verbindungsstraße zwischen Kleinanlieferplatz und Abfallbehandlungsanlage. Die neu hinzugekommenen Flächen befinden sich innerhalb des Betriebsgeländes der
Deponie Haus Forst. In diesem Bereich werden lediglich vorhandene Anlagen planungsrechtlich
gesichert.
Überleitung in das BauGB 2004
Gemäß § 244 Abs. 2 BauGB wird die Offenlegung nach den Vorschriften des BauGB 2004 durchgeführt,
da abzusehen ist, dass das Verfahren nicht vor dem 20.07.2006 abgeschlossen werden kann (Stichtag
der Überleitungsvorschrift). Für den Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht angefertigt.
Begründung:
Die Remondis GmbH Rheinland beabsichtigt, die vorhandene Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage
(WSAA) am Standort Haus Forst zu modernisieren und zu erweitern. Das Vorhaben widerspricht z. Zt.
den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.1 der Gemeinde Manheim (2. Änderung,
Blatt II Gemeindegebiet) aus dem Jahre 1973, der für diesen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw.
„Fläche für Abgrabungen“ festsetzt.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für das Projekt
geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet ermöglicht werden. Der
Flächennutzungsplan wird parallel geändert. Die wesentlichen Ziele und Zwecke der Planung im
Einzelnen:
-
planungsrechtliche Sicherung des Betriebes (Abfallbehandlungsanlage und Kleinanlieferplatz),
Stadt Kerpen
Seite - 3
49. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil
Manheim
-
Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen Werststoffsortier- und Aufbereitungsanlage
(Anpassung an den Stand der Technik, Verringerung der betrieblichen Emissionen),
Anpassung des Betriebkonzeptes an veränderte Umweltrahmenbedingungen (Deponierecht, TA
Siedlungsabfall),
langfristige Sicherung der öffentlichen Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis.
Zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplanes
Die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es
ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung)
dargestellten:
-
„Flächen für Versorgungsanlagen, für die Verwertung oder Beseitigung von festen Abfallstoffen
sowie für Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Müllkippe“ sowie die
-
„Flächen für die Landwirtschaft zu ändern in
-
„Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage“.
Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom Februar 2005 bestätigt, dass aus landesplanerischer
Sicht keine Bedenken gegen die Planung bestehen (Anpassungsbestätigung gemäß § 32
Landesplanungsgesetz NW).
Verfahrensstand
-
Aufstellungsbeschluss: 29.06.2004
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 15.11.2004 – 17.12.2004
frühzeitige Beteiligung der Behörden: 03.11.2004 – 03.12.2004
Anlagen
1
2
3
4
Lageplan, Zukünftige Darstellung des FNP
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Anregungen der Bürger
Zusammenfassung der Begründung
Für die folgenden Anlagen wird auf die Vorlage zum Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes MA
313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ verwiesen.
•
•
•
Entwurf des Bebauungsplanes, Planverkleinerung (Maßstab ca. 1 : 4000)
Textliche Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht