Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
82 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
28.12.17, 09:01
Aktualisiert
15.02.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
UWV-Fraktionsbüro Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
Datum:
A 148/2017
20.12.2017
Az.: II/T
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
27.02.2018
Kreisausschuss
14.03.2018
Kreistag
18.04.2018
Verkehrserziehung an Schulen
hier: Antrag der UWV-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die UWV-Fraktion beantragt, unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung des Kreistages
und seiner Ausschüsse:
1. Das Thema Verkehrserziehung an Schulen auf die Tagesordnung der
Fachausschüsse und des Kreistages zu setzen
2. In den Haushalt des kommenden und darauffolgenden Jahres Mittel für die
Einrichtung einer befristeten Stelle einzustellen, zum Fortbestand und Sicherung der
Verkehrserziehung an Schulen
Begründung:
Wie bekannt, wurde die Verkehrserziehung an Schulen bislang in Kooperation zwischen der
Kreispolizeibehörde und dem Kreis Euskirchen durchgeführt.
Im Rahmen der Aufgabenkritik vor einigen Jahren wurde eine zum Ende diesen Jahres aus
Altersgründen auslaufende Stelle nicht wieder besetzt.
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Bei der Kreispolizeibehörde sind von ursprünglich 4 Beamten Anfang 2017 durch Weggang
oder Pensionierung Anfang 2018 nur noch 2 Beamte mit der Verkehrserziehung an Schulen
befasst.
Soweit auch der Mitarbeiter der Kreisverwaltung zu dem Team von 5 Personalien gezählt
wird, sind ab Januar 2018 nur noch 2 Polizeibeamte für die Verkehrserziehung an Schulen
einsetzbar.
Seitens der Eltern wird zunehmend darüber Klage geführt, dass immer mehr
Verkehrsunterricht ausfällt. Diese Ausfälle werden sich in 2018 spürbar verstärken, da die
o.a. Personalreduzierung nicht ohne Auswirkung bleibt.
Es dürfte aber in unser aller Interesse liegen, nicht zuletzt im Hinblick auf die Zuwanderung
der letzten 2 Jahre, verstärkt darauf zu achten, dass Verkehrserziehung an Schulen nicht
wegbricht, da die bislang sehr erfolgreiche Maßnahme gerade im Kreisgebiet zu in der
Vergangenheit relativ geringen Unfallzahlen mit Kindern führte.
Ggf. können ausscheidende Beamte auch mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissensstand für
Teilzeitbeschäftigung gewonnen werden, beispielsweise im Rahmen einer geringfügig
entgoltenen Nebenbeschäftigung, damit diese wichtige Aufgabe weiter erfüllt werden kann.
Als Gegenfinanzierungsvorschlag wird angeregt, die weitere Mitgliedschaft in der IRR
und/oder ggf. AGIT zu überdenken.
Für die UWV-Kreistagsfraktion
Franz Troschke, Fraktionsvorsitzender
f. d. R.:
gez. N. Troschke
Nicole Troschke
Fraktionsgeschäftsführerin
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