Daten
Kommune
Kerpen
Größe
32 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
04.01.18, 18:17
Aktualisiert
04.01.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 05.12.2017
Drucksachen-Nummer: 586.17
TOP 9.1
Sachstand Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer insbesondere an
klassifierten Straßen;
Hier: Antrag der SPD-Fraktion
Herr Ensemeier berichtet über ein Gespräch mit dem Straßenbaulastträger, der Polizei, dem
Radverkehrsbeauftragten des Rhein-Erft-Kreises, mit der Verkehrsbehörde der Kolpingstadt
Kerpen und mit der Verkehrsplanungsabteilung.
Der Vermerk vom Besprechungstermin am 16.11.2017 im Rathaus Kerpen ist dieser
Niederschrift beigefügt.
Es wurde sich darauf geeinigt, die Musterquerungsanlage L162 Erftradweg weiter zu
beobachten und zu modifizieren, da die erzielten Ergebnisse innerhalb der einzelnen Stufen, die
dort umgesetzt wurden, eher zu unzufriedenen Ergebnissen geführt haben.
Eine Befragung von Radfahrenden in diesem Bereich wurde durchgeführt, mit einem
überraschenden Ergebnis. Die als gefährlich eingestufte Querung wird von den Radfahrern nicht
so gesehen. Es ist zwar eine Stelle, an der man aufmerksam sein muss, die Sichtverhältnisse an
der L162 aber sehr gut sind.
Die Kolpingstadt Kerpen hat sich auf Druck des Straßenbaulastträgers dazu entschieden eine
weitere Untersuchungsphase durchzuführen. Die Geschwindigkeit soll wieder von 50 km/h auf
70km/h heraufgesetzt werden. Hintergrund hierzu sind Forderungen des Straßenbaulastträgers
und der Polizei. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass sich das Geschwindigkeitsniveau des
motorisierten Verkehrs auch bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h nicht
ändert. Die Geschwindigkeit des MIV auf der L 162 ist im Wesentlichen durch die
Streckencharakteristik bestimmt, die Geschwindigkeitsmessungen lassen das erkennen.
Sicherheitsrelevant, da waren sich alle einig, sind die Sichtverhältnisse und das Erkennen der
Querungsstelle, nicht aber die zulässige Höchstgeschwindigkeit.Begleitende Messungen sollen
das überprüfen.
Die Öffentlichkeit wird durch einen Pressetermin davon unterrichtet.
In den nächsten 6 Monaten wird die Stelle weiterhin von der Polizei beobachtet.
Möglicherweise steht Ende 2018 fest, ob diese Maßnahmen eine sinnvolle Ausgestaltung einer
Querungsanlage für den Radverkehr ist, da es darum geht, eine vorbildliche Musterquerung für
Radfahrerende im Rhein-Erft-Kreis zu schaffen.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 05.12.2017
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