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Beschlusstext (Sachstand Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer insbesondere an klassifierten Straßen; Hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
32 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
04.01.18, 18:17
Aktualisiert
04.01.18, 18:17
Beschlusstext (Sachstand Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer insbesondere an klassifierten Straßen;
Hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlusstext (Sachstand Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer insbesondere an klassifierten Straßen;
Hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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AUSZUG aus der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 05.12.2017 Drucksachen-Nummer: 586.17 TOP 9.1 Sachstand Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer insbesondere an klassifierten Straßen; Hier: Antrag der SPD-Fraktion Herr Ensemeier berichtet über ein Gespräch mit dem Straßenbaulastträger, der Polizei, dem Radverkehrsbeauftragten des Rhein-Erft-Kreises, mit der Verkehrsbehörde der Kolpingstadt Kerpen und mit der Verkehrsplanungsabteilung. Der Vermerk vom Besprechungstermin am 16.11.2017 im Rathaus Kerpen ist dieser Niederschrift beigefügt. Es wurde sich darauf geeinigt, die Musterquerungsanlage L162 Erftradweg weiter zu beobachten und zu modifizieren, da die erzielten Ergebnisse innerhalb der einzelnen Stufen, die dort umgesetzt wurden, eher zu unzufriedenen Ergebnissen geführt haben. Eine Befragung von Radfahrenden in diesem Bereich wurde durchgeführt, mit einem überraschenden Ergebnis. Die als gefährlich eingestufte Querung wird von den Radfahrern nicht so gesehen. Es ist zwar eine Stelle, an der man aufmerksam sein muss, die Sichtverhältnisse an der L162 aber sehr gut sind. Die Kolpingstadt Kerpen hat sich auf Druck des Straßenbaulastträgers dazu entschieden eine weitere Untersuchungsphase durchzuführen. Die Geschwindigkeit soll wieder von 50 km/h auf 70km/h heraufgesetzt werden. Hintergrund hierzu sind Forderungen des Straßenbaulastträgers und der Polizei. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass sich das Geschwindigkeitsniveau des motorisierten Verkehrs auch bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h nicht ändert. Die Geschwindigkeit des MIV auf der L 162 ist im Wesentlichen durch die Streckencharakteristik bestimmt, die Geschwindigkeitsmessungen lassen das erkennen. Sicherheitsrelevant, da waren sich alle einig, sind die Sichtverhältnisse und das Erkennen der Querungsstelle, nicht aber die zulässige Höchstgeschwindigkeit.Begleitende Messungen sollen das überprüfen. Die Öffentlichkeit wird durch einen Pressetermin davon unterrichtet. In den nächsten 6 Monaten wird die Stelle weiterhin von der Polizei beobachtet. Möglicherweise steht Ende 2018 fest, ob diese Maßnahmen eine sinnvolle Ausgestaltung einer Querungsanlage für den Radverkehr ist, da es darum geht, eine vorbildliche Musterquerung für Radfahrerende im Rhein-Erft-Kreis zu schaffen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 05.12.2017 Seite 2