Daten
Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
04.01.18, 18:17
Aktualisiert
04.01.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 05.12.2017
Drucksachen-Nummer: 680.17
TOP 8.3.2 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes - Stadtteil Horrem, NeuBottenbroich, Bauvorhaben der Erftland
Frau Petz äußert die Bedenken der Anwohner des geplanten Bauvorhabens der Erfltand in
Neu-Bottenbroich. Sie teilt mit, dass die Anwohner die geplanten Änderungen nicht hinnehmen
wollen.
Diese Bedenken beziehen sich
auf die Entfernung zu ihrem Wohngebäude, die derzeit 21 Meter beträgt und sich auf
16m verringert.
die Höhe des Gebäudes. Derzeit handelte es sich um einen 2 geschossigen Bau,
zukünftig um einen optisch 3 geschossigen Baukörper und um
die Länge des Bauvorhabens, jetzt 25m zukünftig 27,5 m.
Herr Mackeprang teilt mit, dass die Verwaltung mit den Bedenken der Anwohner an die Erftland
herantritt.
Herr Ripp weist zusätzlich daraufhin, dass solche Einwände auch im Rahmen des formalen
Planverfahrens eingebracht werden können.
In der folgenden Diskussion beschließt der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr einstimmig
die Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen mit der Ergänzung zur Berücksichtigung
des sozialen Wohnungsbaus – wie folgt:
Den Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung zu beauftragen, eine Qualifizierung (fachliche Bewertung) des Projektes
durchzuführen.
Die Verwaltung zu beauftragen, die Qualifizierung in einer der nächsten Sitzungen dem
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zur Vorberatung und dem Rat der Kolpingstadt
Kerpen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Möglichkeit zur Realisierung von sozialem Wohnungsbau soll bei dem geplanten
Bauvorhaben berücksichtigt werden.
Zusätzlich wird einstimmig beschlossen, die Erftland zu einer der nächsten Sitzungen des
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr einzuladen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 05.12.2017
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