Daten
Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
04.01.18, 18:17
Aktualisiert
04.01.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 05.12.2017
Drucksachen-Nummer: 644.17
TOP 8.6
76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst", Stadtteil
Kerpen-Manheim
hier: Aufhebung des Wirksamkeitsbeschlusses und Beschluss der erneuten
öffentlichen Auslegung
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:
1.
die Aufhebung des durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen am 04.07.2017 gefassten
Wirksamkeitsbeschluss zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage
Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim.
2.
Die erneute öffentliche Auslegung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAAAnlage Haus Forst“ gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB
Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörden sind zu beteiligen.
Da durch die Änderung und Ergänzung des Entwurfs des Bauleitplans die Grundzüge der
Planung nicht berührt werden, beschränkt sich die Einholung der Stellungnahmen auf die
von der Änderung oder Ergänzung betroffenen Öffentlichkeit sowie die betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Nach § 4 a Absatz 3 können
Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden. Die
Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird entsprechend angemessen
verkürzt, hierauf wird in der erneuten Bekanntmachung hingewiesen.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich der
Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,5 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird begrenzt
durch
-
die Deponie Haus Forst im Norden
landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen,
das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich
Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als Sonderbaufläche
dargestellt ist sowie Flächen, die derzeit noch in der verbindlichen 1. Änderung des FNP als
„Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die
Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, sowie für Ablagerungen“ dargestellt sind.
Der Geltungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 10
ha.
Er umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 28, 30, 43, 57, 61, 62 und 78 der Flur 9, Gemarkung
Manheim der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet die Flurstücke 4, 62
und 67 der Flur 34, Gemarkung Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen.
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-anlage Haus Forst“
ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und
deren Aufbereitung zu sehen. Die Rostascheaufbereitung verfolgt das Ziel, einen möglichst
hohen Anteil der in den Aschen enthaltenen Wertstoffe einer Wiederverwertung zuzuführen und
somit die Menge der Abfälle zur Deponierung zu reduzieren.
Durch die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die temporäre Ausweisung einer
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „RAA-Anlage“ gem. § 5 Abs. 2 Nr.4 BauGB und die
damit verbundene Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer
Rostascheaufbereitungsanlage, als zeitlich bedingte/befristete Nutzung bis zum
31.12.2043.planungsrechtlich gesichert werden.
Durch die Befristung der Nutzung soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Nutzung der
Sonderbauflächen (SO 1.1, SO 1.2 und SO 2) und dem erforderlichen Rückbau aller im
Geltungsbereich der 76. Änderung befindlichen Aufbauten und befestigten Flächen, die
Umsetzung der Rekultivierung der Deponiefläche gesichert wird. Erreicht der Verfüllfortschritt
der Rekultivierung der im Norden anschließenden Deponie die Sonderbaufläche, wird die 76.
Änderung des Flächennutzungsplanes (31.12.2043) nichtig.
Nach Ablauf der Befristung treten die bisherigen Ziele der Raumordnung, hier: die 39. Änderung
des Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ für die Gesamtstadt der Kolpingstadt Kerpen, für
diesen Bereich wieder in den Vordergrund.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 05.12.2017
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