Daten
Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
04.01.18, 18:17
Aktualisiert
04.01.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 05.12.2017
Drucksachen-Nummer: 637.17
TOP 8.4
Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil
Sindorf
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
In der Diskussion teilt Herr Meyer mit, dass die SPD nicht im Sinne der Empfehlungen stimmen
wird, weil sie – wir vor Eintritt in die Tagesordnung bereits mitgeteilt – weiteren Beratungsbedarf
hat.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen
mehrheitlich mit 7 Nein-Stimmen (4 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Linksfraktion), 9 JaStimmen (7 CDU, 1 FDP, 1 BBK/Piraten) und keiner Enthaltung folgendes unter
Berücksichtigung der Nr. 5 entsprechend dem CDU Antrag zu beschließen:
1.
2.
3.
4.
5.
die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 „Nördlich Heppendorfer
Straße“ gem. § 2 (1) BauGB zu beschließen.
das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.
den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortüblich bekannt zu machen
die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt, die freien Grundstücke im nördlichen Bereich
des sog. Seniorendorfes nach denselben Vergabekriterien für die individuellen
Bauvorhaben für Mehrgenerationen-Wohnen 55+ Wohnen wie im südlichen Bereich zu
vergeben.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 liegt am nordwestlichen
Ortsrand des Stadtteiles Sindorf im Bereich des Veilchenweges und wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch den Zentralen Grünzug
im Westen durch eine Grün- und Ausgleichsfläche
im Norden durch die Lärmschutzwall der K 39n
im Osten durch die vorhandene Bebauung am Kornblumenweg und das noch nicht
bebaute Baufenster B1 entlang des Veilchenweges.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu
entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit der
Wohnformen so einzuschränken, dass zukünftig nur noch die barrierefreie Wohnform des
Bautyps
3 (Bungalow) zur Ausführung kommen kann. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird
die
Zielsetzung ein „Seniorendorf“ zu schaffen, planungsrechtlich gesichert.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 05.12.2017
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