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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
04.01.18, 18:17
Aktualisiert
04.01.18, 18:17
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf 
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf 
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB)

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AUSZUG aus der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 05.12.2017 Drucksachen-Nummer: 637.17 TOP 8.4 Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB In der Diskussion teilt Herr Meyer mit, dass die SPD nicht im Sinne der Empfehlungen stimmen wird, weil sie – wir vor Eintritt in die Tagesordnung bereits mitgeteilt – weiteren Beratungsbedarf hat. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 7 Nein-Stimmen (4 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Linksfraktion), 9 JaStimmen (7 CDU, 1 FDP, 1 BBK/Piraten) und keiner Enthaltung folgendes unter Berücksichtigung der Nr. 5 entsprechend dem CDU Antrag zu beschließen: 1. 2. 3. 4. 5. die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ gem. § 2 (1) BauGB zu beschließen. das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortüblich bekannt zu machen die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt, die freien Grundstücke im nördlichen Bereich des sog. Seniorendorfes nach denselben Vergabekriterien für die individuellen Bauvorhaben für Mehrgenerationen-Wohnen 55+ Wohnen wie im südlichen Bereich zu vergeben. Lage des Plangebietes Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 liegt am nordwestlichen Ortsrand des Stadtteiles Sindorf im Bereich des Veilchenweges und wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch den Zentralen Grünzug im Westen durch eine Grün- und Ausgleichsfläche im Norden durch die Lärmschutzwall der K 39n im Osten durch die vorhandene Bebauung am Kornblumenweg und das noch nicht bebaute Baufenster B1 entlang des Veilchenweges. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit der Wohnformen so einzuschränken, dass zukünftig nur noch die barrierefreie Wohnform des Bautyps 3 (Bungalow) zur Ausführung kommen kann. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die Zielsetzung ein „Seniorendorf“ zu schaffen, planungsrechtlich gesichert. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 05.12.2017 Seite 2