Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
21.02.2013
Erstellt
26.02.13, 21:15
Aktualisiert
26.02.13, 21:15
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Vortrag des Kämmerers anl. der Etat-Einbringung 2013
in den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe
(vgl. TOP 5 – öffentlicher Teil – der Ratssitzung am 21.02.2013)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine Damen und Herren,
die Gratwanderung der Gemeinde Leopoldshöhe zwischen genehmigungsfähigem Haushalt
und Haushaltssicherungskonzept (HSK) setzt sich auch im Haushaltsjahr 2013 fort.
Unter dieser Überschrift könnte man den diesjährigen Etatentwurf stellen, den ich Ihnen
heute Abend vorlege. An der Gesamtsituation hat sich gegenüber dem Vorjahr somit
eigentlich nicht viel geändert; dennoch: wenn man die mittelfristige Haushaltsentwicklung bis
Ende 2016 etwas näher betrachtet, wird man einige positive Anzeichen erkennen, und diese
erfreulichen Aspekte möchte ich entgegen früherer Gepflogenheiten gleich an den Anfang
meines Vortrages stellen (im Vorbericht finden Sie die nachfolgenden Ausführungen unter
Abschnitt VI. „Schlussbemerkungen“):
1. Trotz eines relativ hohen Fehlbetrages von rd. 2 Mio. € im Ergebnisplan 2013, welcher
nach den Plandaten aus dem vergangenen Jahr nicht ganz unerwartet kommt (wegen
des s. Z. nicht vorhersehbaren Rückganges der Schlüsselzuweisungen in Höhe von
755.000
€
aber
noch
um
rd.
365.000
€
höher
ausfällt),
ist
ein
Haushaltssicherungskonzept im Sinne des § 76 Absatz 1 GO.NRW. nicht
erforderlich. Dies liegt vor allem daran, dass einerseits das voraussichtliche
Rechnungsergebnis 2012 mit einem leichten Plus gegenüber dem veranschlagten
Ansatz von minus 890.000 € abschließen wird und zum Anderen sich der
Eigenkapitalverzehr im Finanzplanungszeitraum deutlich verlangsamen dürfte und
insoweit der vom Gesetzgeber zugelassene Schwellenwert von 5 % in den
Finanzplanungsjahren 2014 – 2016 jeweils sicher unterschritten wird (2016 liegt die
Prognose, was die Minderung der allgemeinen Rücklage anbetrifft, lediglich bei 2 % des
Jahresbestandes).
Die Gemeinde hat somit auch künftig alle Chancen, ohne HSK
genehmigungsfähige Haushalte der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe vorlegen zu
können.
Das Ziel eines dauerhaft ausgeglichenen Haushaltes wird allerdings kurzfristig nicht zu
erreichen sein, dafür reichen die gegenwärtig vorhandenen Finanzierungspotentiale
insbesondere auf der Ertragsseite einfach nicht aus. Hinzu kommen die so gut wie nicht
steuerbaren Rahmendaten (wie insbesondere die Finanzzuweisungen im Rahmen des
GFG sowie die verschiedenen Umlagen, auf die ich noch zurückkommen werde), welche
verlässliche Haushaltskalkulationen zunehmend erschweren bzw. kaum ermöglichen.
Mit dieser Einschränkung komme ich nunmehr zu den beiden anderen positiven
Aspekten des Etatentwurfes 2013, und zwar
2. Keine Netto-Verschuldung im investiven Bereich, erstmals durchgängig für vier Haushaltsjahre.
3. Die zuvor angesprochene deutliche Verlangsamung des Eigenkapital-Verzehrs ab der 2.
Hälfte der Finanzplanungsperiode.
Nicht so erfreulich für die Bürgerinnen und Bürger sind die vom Rat bereits in der DezemberSitzung
2012
beschlossenen
Erhöhungen
der
Grundsteuern,
Abwasser-
und
Friedhofsgebühren, die aber unumgänglich und unter dem Strich sehr moderat ausgefallen
sind. Im Wesentlichen handelt es sich um Anpassungen an vorhandene Rechtsgrundlagen,
wie z.B. das Gemeindefinanzierungsgesetz bzgl. der fiktiven Steuerhebesätze oder das
Kommunalabgabengesetz bzgl. der Kostenkalkulation bei den Abwassergebühren.
Allerdings
setzt
die
Ausgabendisziplin
Einhaltung
und
die
der
vorgelegten
konsequente
Haushaltsdaten
Umsetzung
der
eine
strenge
veranschlagten
Ertragsverbesserungen voraus; dies gilt sowohl für 2013 als auch für die Folgejahre. In der
2. Hälfte der Finanzplanungsperiode werden weitere Anpassungen der Hebesätze bei den
Grund- und Gewerbesteuern nicht zu vermeiden sein. Ferner sind auch künftig sämtliche
sich bietende Möglichkeiten, die Eigenbetriebe in die Mitfinanzierung des Kernhaushaltes
einzubeziehen, auszuschöpfen.
An dieser Stelle möchte ich – wie eingangs meiner Ausführungen angekündigt – auf die
sogenannten fremdbestimmten Anteile am gemeindlichen Haushalt ein wenig näher
eingehen. Die wichtigsten Transferaufwendungen – Kreisumlage, Gewerbesteuerumlagen
incl. dem Gemeindeanteil am „Fonds deutscher Einheit“ sowie die Krankenhausfinanzierungsumlage machen 2013 = 42,6 % des gesamten laufenden Aufwandes aus, der in
diesem Jahr mit knapp 27,96 Mio. € veranschlagt ist. Zum Vergleich: 2012 hatten wir eine
ähnliche Situation; seinerzeit waren es 42,1 % gemessen an 28,03 Mio. €. Erfolgreiche
Haushaltskonsolidierungen mit den eigenen verfügbaren „Bordmitteln“ werden demzufolge
immer problematischer, eine Aussage, die für 2013 und die Folgejahre genauso zutreffend
ist wie für die Vorjahreszeiträume.
Zur Abrundung gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, einen kurzen Ausflug zur
Ertragsseite
2013,
auf
der
die
Haushaltsrisiken
wegen
der
Steuer-
und
Zuwendungsproblematiken regelmäßig besonders hoch sind. Dies gilt bekanntermaßen in
erster Linie für die Gewerbesteuer. Der Ansatz 2013 in Höhe von 7,4 Mio. € ist vorsichtig
geschätzt. Gegenüber dem Haushaltsansatz 2012 von 6,94 Mio. € bedeutet der Voranschlag
zwar
eine
durchaus
nennenswerte
Steigerung,
im
Vergleich
zum
erwarteten
Rechnungsergebnis 2012 jedoch einen Rückgang von mehr als 100.000 €. Die Verwaltung
hat der aktuellen Situation mit einer leichten Tendenz „nach unten“ Rechnung getragen. Mit
einem „Restrisiko“ sind die der Gemeinde zustehenden Anteile an der Einkommen- und
Umsatzsteuer behaftet. Die Ansätze entsprechen in etwa dem Orientierungsdatenerlass des
Landes NRW in der geänderten Fassung vom 23. Januar 2013. Sie sind durchaus als
optimistisch einzustufen, ihnen liegen die Ergebnisse der Steuerschätzungen vom November
2012 zugrunde.
Als besonders problematisch gestalten sich in aller Regel die Schlüsselzuweisungen des
Landes NRW im Rahmen des GFG. Bester Beweis ist diesbezüglich das Haushaltsjahr
2013, das sich gegenüber der bisherigen Planung nur deshalb noch einmal deutlich
verschlechtert, weil der Rückgang der Schlüsselzuweisungen ein Ausmaß erreicht, das in
der Höhe von minus 755.000 € einfach nicht kalkulierbar war. Dass trotz der gestiegenen
Finanzkraft die Schlüsselzuweisungen in den Folgejahren auf der Basis 2013 veranschlagt
sind, hängt mit den erhofften positiven Auswirkungen eines in der Bearbeitung befindlichen
Gutachtens zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs zusammen. Dieses
Gutachten, welches vor allem die Wiedereinführung gestaffelter fiktiver Hebesätze und die
Berechnung und Gewichtung des Soziallastenansatzes zum Gegenstand hat, soll frühestens
2014 auf das GFG Einfluss nehmen.
Die Schieflage der bisherigen Gemeindefinanzierung stellt der NRW Städte- und
Gemeindebund in seiner Stellungnahme zum GFG 2013 zutreffend wie folgt dar:
„Das Ziel der Verteilungsgerechtigkeit der über das GFG ausgereichten Mittel wird
zunehmend verfehlt. Das Land lenkt über den kommunalen Finanzausgleich im Ergebnis
deutlich geringere Zuweisungen pro Einwohner in den kreisangehörigen Raum als in den
kreisfreien Bereichen. Bereits bestehende Nachteile der kreisangehörigen Kommunen bei
der realen Steuerkraft werden auf diese Weise noch einmal verstärkt. Insgesamt müssen die
Kommunen des kreisangehörigen Raumes die Bereitstellung öffentlicher Leistungen mit
deutlich geringeren Ressourcen pro Kopf bewerkstelligen als die kreisfreien Städte. Wir
fordern deshalb strukturelle Veränderungen mit dem Ziel der Herstellung interkommunaler
Verteilungsgerechtigkeit im kommunalen Finanzausgleich. Die Bevorzugung der Großstädte
durch eine größenabhängige Staffelung des Hauptansatzes zur Ermittlung des Bedarfs
einerseits
und
auf
der
anderen
Seite
die
Anwendung
einheitlicher
Realsteuerhebesätze zur Ermittlung der Steuerkraft müssen beendet werden.“
fiktiver
Speziell für das GFG 2013 fordert der Städte- und Gemeindebund:
„Die Eckpunkte des GFG 2013 sehen keine Abmilderungshilfen vor, so wie das noch im
GFG
2012
für
die
von
den
Strukturveränderungen
nachteilig
betroffenen
Schlüsselzuweisungsempfänger vorgesehen ist. Wir fordern das Land auf, auch im GFG
2013 Abmilderungshilfen nach dem Vorbild des GFG 2012 zur Verfügung zu stellen. Nur so
sind die im GFG 2012 angelegten Strukturveränderungen bei der Berechnung der
Schlüsselzuweisungen bei etlichen negativ betroffenen Städten und Gemeinden auf ein
verkraftbares Maß zu beschränken.“
Ob sich der bislang bekannte Ansatz für Leopoldshöhe noch positiv verändert, bleibt daher
abzuwarten. Persönlich stufe ich allerdings die Erfolgsaussichten als „minimal“ ein.
„Finanziellen Sprengstoff“ verursachen, und das ist für Verwaltung und Politik sicherlich
nichts Neues, die Kredite zur Liquiditätssicherung des laufenden Verwaltungsaufwandes, die
insbesondere in Zeiten einer Hochzinsphase zwangsläufig eine ernstzunehmende
Bedrohung des Gemeindehaushaltes darstellen. Einen Abbau der früheren Kassenkredite
wird es bis auf Weiteres nicht geben, da dies in der Regel positive Rechnungsabschlüsse
voraussetzt, die aber momentan nicht zu erkennen sind, es sei denn, die Politik sieht
Chancen einer weitergehenden Verbesserung der Ertragsstrukturen als von der Verwaltung
vorgeschlagen;
diese
Verbesserungen
müssten
aber
gegenüber
den
bisherigen
Einnahmepotentialen überproportional hoch ausfallen, wenn man über einen ausgeglichenen
Haushalt hinaus Liquiditätskredite abbauen will (hier wäre eine langfristige Konzeption, die
auf einen Zeitraum von 10 – 15 Jahren ausgelegt ist, erforderlich). Den „Hebel“ vorrangig auf
der Aufwandsseite anzusetzen, wird wohl kaum den gewünschten Effekt bringen, da
angesichts einer Reihe von Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre und infolge neuer
Aufgabenbereiche, die für die Gemeinde mit zusätzlichen Belastungen verbunden sind (z.B.
U3-Betreuung in den Kitas, OGS etc.) bereits Grenzen erreicht wurden, die so gut wie keine
nennenswerten Spielräume mehr zulassen. Daran wird auch der häufig als Allheilmittel
diskutierte Standardabbau nicht viel ändern, da auf der anderen Seite für strukturerhaltene
Maßnahmen wieder zusätzliche Mittel benötigt werden. Hinzu kommt, dass das Land NRW
es mit dem „Konnexitätsprinzip“ nicht so genau nimmt und die Gemeinden immer wieder zu
finanziellen Leistungen heranzieht, welche vom Ursprung her diese gar nicht zu
verantworten haben.
Vor diesem Hintergrund ist es überhaupt keine Überraschung, wenn die Kredite zur
Liquiditätssicherung ständig steigen. In der Gemeinde Leopoldshöhe werden sie bis Ende
2016 einen Stand von ca. 18 – 19 Mio. € erreicht haben (im Entwurf der Haushaltssatzung
2013 hat die Verwaltung den Höchstbetrag mit 16,5 Mio. € festgesetzt). Mit diesem
Haushaltsrisiko müssen mittlerweile fast alle NRW-Kommunen „leben“, die Kredite zur
Liquiditätssicherung bewegen sich nach hier vorliegenden Informationen in NRW
zwischenzeitlich auf Rekordniveau (Mitte 2012 waren es bereits mehr als 24 Mrd. €;
Leopoldshöhe liegt mit ihren bis jetzt aufgelaufenen 13,5 Mio. € gem. Nachtragssatzung
2012 zu 50 % unter dem Landesdurchschnitt).
Sollten die Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Martin Junkernheinrich und Prof. Dr. Thomas
Lenk in ihrem Anfang letzten Jahres vorgelegten Gutachten „Haushaltsausgleich und
Schuldenabbau“ Recht bekommen, könnten diesbezüglich in 10 Jahren 50 – 70 Mrd. € für
alle NRW-Kommunen zu Buche stehen, wenn nicht entschlossen gegengesteuert wird. Ohne
spürbare Konsolidierungshilfen des Landes NRW werden aber keine Erfolge zu erzielen
sein; dies kann aber nicht nur für Kommunen mit negativem Eigenkapital gelten (vgl.
Stärkungspakt-Gesetz). Das unter dem Strich doch sehr düstere Bild zur Finanzsituation der
NRW-Kommunen wird abschließend mit einigen markanten Zahlen untermauert:
-
Von 359 Mitgliedskommunen des NRW Städte- und Gemeindebundes befinden sich
aktuell 141 in der Haushaltssicherung. Trotz guter Konjunkturlage bleibt die Zahl
damit gegenüber dem Vorjahr fast unverändert auf hohem Niveau (2011 = 143
Kommunen).
-
60 kreisangehörige Städte und Gemeinden befinden sich im Nothaushalt, d.h., sie
unterliegen ständig den Bestimmungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft; freiwillige
Ausgaben sind hier grundsätzlich untersagt, ein Haushaltsausgleich ist auf mittlere
Sicht nicht zu erreichen.
Die Zahl ist zwar von 116 deutlich zurückgegangen, aber nur, weil der HSK-Zeitraum
von 5 auf 10 Jahre verlängert wurde.
-
35 Mitgliedskommunen, also nicht einmal 10 %, werden 2012 einen echten
Haushaltsausgleich schaffen.
Die Gemeindeordnung zeichnet insofern ein realitätsfremdes Bild, wenn sie davon
ausgeht, dass der strukturelle Haushaltsausgleich der Normalfall ist.
-
Es verbleiben dann noch 123 Kommunen mit einem fiktiv ausgeglichenen Haushalt,
zu denen nach wie vor die Gemeinde Leopoldshöhe gehört.
Eigentlich hat sich an dieser Situation auch nach Einführung des NKF kaum etwas
geändert. Selbst zu Zeiten des kameralen Haushaltsrechtes hatte Leopoldshöhe in
den letzten 10 Jahren immer nur strukturell unausgeglichene Haushalte, d.h.,
Ausgleich des damaligen Verwaltungshaushaltes über die allgemeine Rücklage, die
nach dem früheren Haushaltsrecht allerdings eine andere funktionale Bedeutung
hatte.
Angesichts der zweifellos dramatischen Haushaltssituation auf Landesebene ist es sicherlich
für Leopoldshöhe ein erfreulicher Tatbestand, festzustellen, dass im langfristigen Bereich die
Verschuldungsquote kontinuierlich zurückgeht, weil ab 2013 auch im Kernhaushalt
entsprechend den Plandaten mehr getilgt wird als neue Schulden aufgenommen werden,
und zwar durchgängig bis zum Ende der Finanzplanungsperiode immerhin 445.000 €. Bisher
konnte regelmäßiger Schuldenabbau lediglich im Abwasserwerk realisiert werden.
Schuldenabbau setzt aber zwingend voraus, dass man sich im investiven Bereich auf das
Notwendigste beschränken muss; gleichzeitig darf bei den KAG-Straßenbaumaßnahmen
eine auf die höheren Beitragssätze abgestellte zeitnahe Abrechnung unter Einbeziehung von
Vorauszahlungen nicht in Frage gestellt werden.
Ich komme nunmehr zum Schluss meiner Ausführungen und beziehe mich dabei auf den
Vorbericht, der zum Haushalt 2013 folgendes Fazit zieht:
Nach einem Zeitraum von mittlerweile mehr als 2 Jahren stehen Verwaltung, Politik und
Wirtschaftsprüfer in einem ständigen Dialog, um auszuloten, welche Konsolidierungsmöglichkeiten die Gemeinde zur langfristigen Stabilisierung ihrer Finanzen hat. Erste
Teilerfolge sind zwar sichtbar, aber zwischenzeitlich besteht auch Klarheit darüber, dass
weitere ergebniswirksame Maßnahmen unbedingt vonnöten sind, nicht nur mit der
Zielsetzung eines dauerhaften Haushaltsausgleichs, sondern ebenso einhergehend mit dem
Abbau der Kredite zur Liquiditätssicherung, auf deren Problematik an mehreren Stellen des
Vorberichtes hingewiesen worden ist. Nicht nur in den regelmäßig stattgefundenen
Ausschusssitzungen, sondern auch in verschiedenen Klausurtagungen hat sich der
zuständige Fachausschuss (RPBA) mit näheren Einzelheiten befasst, zuletzt am 07.02.2013
gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer anhand einer aufwendigen Powerpoint-Präsentation,
so dass ich auf die sonst von mir im Zuge der Haushaltseinbringung gewohnten
unterstützenden graphischen Darstellungen dieses Mal verzichtet habe. Die üblichen
Übersichten zur Haushaltssituation 2013 mit den entsprechenden Diagrammen zu den
Erträgen und Aufwendungen finden Sie wie in den Vorjahren ebenfalls im Vorbericht.
Festzustellen bleibt letzten Endes, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der
Prozess des Dialoges noch weiter intensiviert werden muss, wobei die Ertragsseite mehr als
bisher zu durchforsten ist. Dieser zweifellos überaus schwierigen Aufgabe werden sich
Politik und Verwaltung verstärkt stellen müssen. Bleibt nur zu hoffen, dass die
weitreichenden Konsolidierungsbemühungen nicht allzu sehr durch negative äußere
Rahmenbedingungen (Schlagworte: GFG, Kreisumlage) erschwert werden.
Abschließend wünsche ich Ihnen wie immer konstruktive Etatberatungen. Die Erläuterungen
im Vorbericht und zu den Produkten werden Ihnen, so glaube ich, für Ihre Beratungen
hilfreich sein, damit der Haushalt planmäßig nach den Osterferien am 11. April 2013
verabschiedet werden kann.
Für heute bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Leopoldshöhe, den 21. Februar 2013