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Infotext (Straßenzustand Grester Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
216 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
08.10.12, 21:15
Aktualisiert
08.10.12, 21:15
Infotext (Straßenzustand Grester Straße) Infotext (Straßenzustand Grester Straße) Infotext (Straßenzustand Grester Straße)

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Straßenzustand der Grester Straße zwischen Waldstraße und Detmolder Straße 1. Aufbrüche der Stadtwerke Bielefeld zwischen Eschenstraße und Detmolder Straße Die Stadtwerke Bielefeld stellte am 27.07. 2009 den Antrag an der Grester Straße zwischen der Einmündung Eschenstraße und dem letzten Gasanschluss in der Grester Straße Höhe Haus Nr. 13 eine Gasleitung DN 200 zu verlegen. Durch die vielen Versorgungsleitungen im Randbereich der Grester Straße entschlossen sich die Verantwortlichen der Stadtwerke Bielefeld im Jahr 2010 die Gasleitung in einem Rohrvortriebsverfahren durchzuführen. Dabei wurde die Grester Straße an vier Stellen aufgebrochen. Die Wiederherstellung der Asphaltfläche erfolgte im Gesamtaufbau von 0,65 m mit min. 20 cm bituminöser Tragschicht. Im Frühjahr 2011 wurde die Tragschicht auf 4 cm Stärke ausgefräst und mit Gussasphalt fachgerecht verschlossen. Am Asphaltrand wurde nach dem Fräsen nachgeschnitten und mit Fugenverband versehen. Eine Überlappung mit der alten Asphaltfläche erfolgte nicht. Fazit: 2. Die Gussasphaltarbeiten wurden aus Verwaltungssicht nach den anerkannten Regeln der Technik korrekt ausgeführt. Aufbrüche des Wasserwerkes zwischen Heinrich-Lübke-Weg und Winkelstraße Das Wasserwerk Leopoldshöhe musste im Zuge der Kanalbauarbeiten des Erschließungsgebietes Theodor-Heuss-Weg im Randbereich der Grester Straße die Hauptleitung DN 400 zwischen der Einmündung Eschenstraße und Theodor-HeussWeg erneuern. Die Verlegung erfolgte im Rohrvortriebsverfahren. Dabei wurde die Grester Straße an drei Stellen aufgebrochen. Die Wiederherstellung der Asphaltfläche erfolgte im Gesamtaufbau von 0,65 m mit min. 20 cm bituminöser Tragschicht. Das Wasserwerk plant, die Oberflächen zusammen mit anderen Aufbruchstellen im Gemeindegebiet im Zuge einer Ausschreibung mit Gussasphalt fachgerecht verschließen zu lassen. 3. Asphaltstreifen entlang der Entwässerungsrinne Höhe der Häuser 142 bis 146 Im Jahr 2007 erfolgte die Sanierung der Grester Straße zwischen Detmolder Straße und dem Heinrich-Lübke-Weg. Im Zuge dieser Sanierung kam die Straße ca. 15 cm höher. Nach der Sanierung kam es im Bereich der Häuser Nr. 142 bis 146 an einem der Straße nahe stehenden Haus zu erheblichen Feuchtigkeitsauftretungen im Keller. Der Besitzer dieses Hauses forderte die Gemeindeverwaltung daraufhin auf, das Oberflächenwasser der Straße im Bereich seines Grundstückes aufzufangen. Im nächsten Haushaltsjahr wurde eine dreireihige Entwässerungsrinne zum Abfangen des Oberflächenwassers entlang der Fahrbahn eingebaut. Dabei musste der Fahrbahnrand aufgebrochen und ausgefräst werden. Die Verschließung der Fläche erfolgt mit Asphaltbeton. Im Bereich der letzten 20 m in Fahrtrichtung sind jetzt Aufbrüche in der Deckschicht entstanden. Die Verwaltung plant im Zuge der Gussasphaltarbeiten des Wasserwerkes diesen Bereich in Gussasphalt herzustellen. 4. Absackungen im Bereich der Kanaltrasse entlang der Grester Straße zwischen Hudeweg und Heinrich-Lübke-Weg Das Abwasserwerk Leopoldshöhe musste im Zuge der Kanalbauarbeiten des Erschließungsgebietes Theodor-Heuss-Weg im Randbereich der Grester Straße eine Schmutz- und eine Regenwasserleitung verlegen lassen. Im Zuge dieser Arbeiten wurde direkt an der Grester Straße gearbeitet. Die Oberflächen im Randbereich wurden in Schotterfläche für den Bau eines späteren Gehweges hergestellt. Im Bereich der zwei Schächte entlang der Grester Straße sind jetzt Absackungen entstanden. Am Schacht kurz vor der Einmündung Hudeweg ist der Asphaltrand heftig abgesackt und am Schacht an der späteren Einmündung des Stichweges zum Theodor-Heuss-Weg ist die Straße auf einer Fläche von 8 qm abgesackt und im Bereich der Straßenmitte sind erhebliche Rissschäden auf einer Länge von 20 Metern entstanden. Die damalige Tiefbaufirma wurde schon mehrmals aufgefordert den entstandenen Schaden zu beheben. In der 39. Kalenderwoche ist eine letztmalige Aufforderung an die Tiefbaufirma mit kurzfristiger Fristsetzung erfolgt. Fazit: Es ist geplant, die Sanierung der entstandenen Schäden dieses Jahr auf Kosten des Verursachers herzustellen.