Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
486 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
07.04.11, 21:15
Aktualisiert
07.04.11, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Tischvorlaoe zur öffentlichen Sitzuno des Hates an O7.O4.ZOTI
Sozialdemokratische
ParteiDeutschlands
SPD-Ratsfraktion Leopoldshöhe www.spdteopotdshoehe.de
GemeindeLeopoldshöhe
Bürgermeister
GerhardSchemmel
Kirchweg1
33818Leopoldshöhe
SehrgeehrterHerrSchemme,,
3'1.03.201
1
mitder Bitteum Weiterleitung
an denRat
beantragenwir unter Berücksichtigung
der besonderenDringlichkeit,
die nachfolgende
Resolution
in derRatssitzun
g am 07.04.2011
zu beschließen.
Resolutionzur Dichtheitsprüfung:
61.3 Landeswassergesetz
(LWG)werdendie Grundstücksbesitzer
in Nordrhein-Westfaten
verpflichtet,
die Dichtheitder
Pli:!. S
srunounoADwasserteitungen
bjs zumAnschlusspunkt
an denöffenflichen
Kanalnachzuweisen.
Die Uberprüfungen
der privatenAbwasserleitungen
werdenbei vielenHauseigentümern
aufg.undder darausentstehenden
Sanierungskosten
zu erheblichen
finanziellen
Belasturgen
führen.FüreinigeBürgerw;rdendieKosGnnichtzu finanzieren
sern,so dassmat
großerWahrscheinlichkeit
sozialeHärtefäe auftritenwerden.
Entsprechend
der verpflichtenden
landesgesetzlichen
VorgabehatdieGemeinde
Leopoldshöhe
die Vorgabendes LWG in kommunales SaEungsrecht
umgesetzt.DieerstenDichtheitsprüfunaen
wurdenbereitsdurchgeführt.
DieGrundstü;kein Wasserschutzgebieten
müssendemnachbis zum30.11.2O11
bzw.30.05.2012
verpflichtend
dieDichtheit
nächweisen.
Es hat sichherausgestellt,
dassden Bürgernnurschwerzu vermitteln
ist,dassin NRWdje Dichtheitsprüfungen
vorgeschrieben
sjnd,
im benachbarten
Niedersachsen
dazuaberkeinegeseElichen
vorgabenexjstieren.
zwischenden gundestalndern
Üe"t"nenohn"hin
gravierende
UnterschiedeNRWstelltdabeidie höchsten
Anforderu;gen.
Ein croßleilder Bundesländer
siehtdezeit keinErfordernis
f{lr landesspezifische
Regeiungen
zur Dichtheitsprofung,
sondernfuv;risiertim Ejnzelfall
einzwischenxommuneunoprivatemGrunoslückseigentüme-r
abgestimmtes
Vorgehe-n
zur Beseitigung
entwässerungstechnischer
Missstände.
Die RahmenbediÄgungen
werden
dabeidurchdie SaEungsbefugnisse
der Kommunen
voi Ortgeregelt.
Dersinn und die Notwendigkeit
der Üb€rprüfungen
ist unterBerücksichtigung
der vorstehenden
Ausführungen
den Bürgernnur sehr
schwerzu vermittelnundführt,wie der Presseundderöffentlichen
Diskus;io;zuentnehmen
ist,zu massive-m
Unmutundungteichem
kommunalen
Handeln.Insbesondere
auchdeshalb,weiloffensichtlich
diverseKommunen
sichweigern,die landesrechflichen
VorgabenebenfallsumzuseEen.
Unterder Bevölkerung
bestehtdahereine großeUnklarheit,warumin einigenFällenKommunendie Dichtheitsprüfungen
nichtin
kommunales
SaEungsrecht
umseEenbzw.die Prüfungen
aussetzen,
in andeänFällensichdemgegenüber
Kommrinen
oereitsan Ole
klarengesetzlichen
Vorgabenhaltenbzw.hajtenmüssen.
Die Gemeinde Leopoldshöhe fordert das Land NRW bzw. die Landesregierung auf,
schnell Klarheit darüber zu schaffen, inwieferndie gesetzlichenVorgaben tatsächlich umgesetzt werden müssen und
wie mit der Aussetzung der DichtheitsprtifungendiverserKommunenäus Landessichtumgjgangen wird.
Insbesonderedie Kommunen, die bereits mit der Umsetzungbegonnen haben, benötig;riauöh vor dem Hintergrund
einer Gleichbehandlungzwischen den Kommunen klare Auslagen, inwiefern eine Ausietzung der Durchführunj und
eine VeMeigerung der Umsetzungmöglich ist, und welcheAuswirkungendies hat.
P.eln wenn die Weigerung der Umsetzung der gesetzlichenVorgaben durch einige Kommunen ohne Auswirkungen
bleibt, bzw. dezeit offensichtlichmöglich ist, ist äuch die GemeindeLeopotdshöhtgehatten, die praxis der Durchführung der Dichtheitsprüfungenim Sinne und zum Wohl der eigenenBürgerzu überdenken.
L^__
DirkPuchert-Blöbaum,
Kastanienweg'19,
33818Leopoldshöhe
Tel.:05202-995969
i Faxi05202-996414
g, 33818Leopoldshöhe
Stellv.Vorsitzende: Ralf Grünert,Paulinenstraße
/ Tel:00208-951054
ThomasHoffmann,Krentruperstr.
5, 338'18Leopoldshöhe
/ Tel:OS20B-95OS9B
Bankverbindung: SparkasseLemgo;BLZ:48250110;Konto-Nr.:
5067756