Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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32 kB
Datum
24.02.2011
Erstellt
01.03.11, 11:51
Aktualisiert
01.03.11, 11:51
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Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011
Vortrag des Kämmerers anlässlich der Etateinbringung 2011
in den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe
(vgl. TOP 8 – öffentlicher Teil – der Ratssitzung am 24.02.2011)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine Damen und Herren,
meine letzte Etatrede am 18.02.2010 stand unter der Überschrift „Mit einem blauen Auge
davon gekommen“. Damit war vom Grundsatz her gemeint: 2010 noch ein ausgeglichener
Ergebnisplan, allerdings damals schon nur unter Inanspruchnahme des nahezu gesamten
Restbestandes der fiktiven Ausgleichsrücklage in Höhe von rd. 4,13 Mio. €; Folgejahre zwar
unausgeglichen,
jedoch
unter
Einhaltung
des
vom
Gesetzgeber
festgelegten
Schwellenwertes von 5 % im Vergleich zum gemeindlichen Eigenkapital (Grundlage: jeweils
die Schlussbilanz des Vorjahres), so dass ein genehmigungsfähiger Haushalt vorlag und die
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) entbehrlich war.
Dennoch war bereits der Haushalt 2010 von einer Gratwanderung der Gemeinde
Leopoldshöhe zwischen genehmigungsfähigen Haushalt und HSK gekennzeichnet. Deshalb
schloss folgerichtig der Vorbericht zum Haushalt 2010 mit einem Appell von Bürgermeister
und Kämmerer an die Politik, vor dem Hintergrund der zweifellos bedrohlichen Finanzlage
sich intensiv mit nachhaltig wirksamen Konsolidierungsmaßnahmen zu befassen, damit der
Kommunalaufsicht auch künftig und auf Dauer genehmigungsfähige Haushalte vorgelegt
werden können und der Gemeinde der Gang in die Haushaltssicherung erspart bleibt. Nur so
kann ein „finanzieller Absturz“ vermieden werden.
Dieser Appell wurde sodann zeitnah in die Praxis umgesetzt; Details mit den Folgewirkungen
für 2011 und nicht zuletzt in Bezug auf die mittelfristige Finanzplanung bis 2014 können Sie,
meine Damen und Herren, weitgehend im Vorbericht nachlesen. Gestatten Sie mir heute
Abend die wesentlichen Eckpunkte der Haushaltsplanung und das meines Erachtens zu
ziehende Resümee vorzutragen.
Beginnen möchte ich mit den Abschlusszahlen gemäß Haushaltssatzung 2011:
Danach schließt der Ergebnisplan, also praktisch der lfd. Haushalt, wie folgt ab:
S. Folie!
1. Gesamtbetrag der Erträge
=
rd. 24,07 Mio. €
2. Gesamtbetrag der Aufwendungen
=
rd. 26,75 Mio. €
Fehlbetrag
=
rd. 2,68 Mio. €
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Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011
Unter Einbeziehung der restlichen Ausgleichsrücklage aus 2010 von ca. 0,62 Mio. €
verbleiben rd. 2,06 Mio. €, die aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden müssen.
Der Anteil zu dem Rücklage-Bestand am 31.12.2010 von vorläufig 23,78 Mio. €
(= Eigenkapital) beläuft sich auf 8,65 % und übersteigt somit den vom Gesetzgeber in § 76
Abs. 1 Ziffer 2 GO NW festgelegten Schwellenwert von jährlich 5 % (= zulässiger
Werteverzehr ohne HSK) deutlich.
Nachrichtlich: Veränderung der allgemeinen Rücklage in den Folgejahren
(Finanzplanungszeitraum) in Prozenten:
2012 = - 4,37 v.H.
2013 = - 3,98 v.H.
2014 = - 2,55 v.H.
Von dieser Entwicklung ausgehend liegen die Voraussetzungen für ein verpflichtendes
Haushaltssicherungskonzept (HSK) nicht vor (§ 75 Abs. 4 i.V. mit § 76 Abs. 1 GO.NRW).
Allerdings ist der Haushalt 2011 in jedem Fall genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht kann auch mit Auflagen verbunden werden, vgl.
Vorbericht S. XIV.
Hinweis:
Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des „Konsolidierungspakets“ am 16.12.2010, als die
gravierenden Haushalts-Verschlechterungen bei den Schlüsselzuweisungen und der
Kreisumlage noch nicht bekannt waren, lag der Schwellenwert 2011 – wie angestrebt –
unterhalb der 5 %-Grenze (ca. 4,6 %, ausgehend von einem Fehlbetrag von ca. 1,1 Mio. €)
Die beschlossene Konsolidierungsmasse von annähernd 700.000 € hätte seinerzeit
ausgereicht, um 2011 genauso wie in den Folgejahren die 5 % einzuhalten. Hieran wird
deutlich, in welch hohem Maße der Haushalt 2011 durch Land und Kreis beeinflusst wird.
Der Vollständigkeit halber an dieser Stelle noch ein Hinweis auf den investiven Teil des
Finanzplans (s. letzter Absatz des § 1 der Haushaltssatzung). Er schließt folgendermaßen
ab:
1. Gesamtbetrag der Einzahlungen
= rd. 2,81 Mio. €
2. Gesamtbetrag der Auszahlungen
= rd. 3,49 Mio. €
Fehlbetrag
= rd 0,68 Mio. €
Die Kreditaufnahme am Kapitalmarkt ist mit 685.000 € veranschlagt (vgl. § 2 der
Haushaltssatzung). Die Tilgung 2011 beträgt 680.000 T€, deshalb erfreulicherweise nur eine
geringfügige Brutto-Neuverschuldung (5.000 €); dieser positive Trend setzt sich in den
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Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011
Folgejahren fort. Anders sieht es bei der Liquidität aus, auf die ich zum Schluss meines
Vortrages kurz eingehen werde.
Seit dem 4. September 2010 befassen sich Verwaltung und Politik sehr eingehend mit
einschlägigen Fragen der Haushaltskonsolidierung. In einer Reihe von Sitzungen des
Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses wurden die maßgebenden Haushaltspositionen
unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung auf den Prüfstand gestellt mit dem
Ziel, auf lange Sicht zu einem ausgeglichenen Ergebnisplan zu gelangen. Parallel hierzu
muss
die
haushaltsrechtliche
Zielsetzung
darin
bestehen,
die
jährliche
Brutto-
Neuverschuldung im Rahmen des Finanzplanes zumindest bis in die Nähe der NettoNeuverschuldung (= Tilgung) zurückzufahren, ein Vorhaben, das, wenn man sich die
Ansätze der Jahre 2011 – 2014 einmal ansieht, schon fast als gelungen bezeichnet werden
kann; ich erwähnte diese erfreuliche Entwicklung bereits.
Unabhängig davon ist die Gemeinde m. E. von ihrer Haushaltsstruktur so aufgestellt, dass
für sie die Haushaltssicherung dauerhaft kein Thema sein sollte, vorausgesetzt, die
Ertragsseite wird bei allen Sparbemühungen auf der Aufwandsseite hinreichend und
nachhaltig in die Konsolidierungsmaßnahmen einbezogen. Weitere Steuer- und ggf.
Gebührenerhöhungen neben den für 2011 bereits beschlossenen wird man daher genauso
wenig ausschließen können wie zum Teil schmerzhafte Eingriffe insbesondere in den
Bereich der freiwilligen (disponiblen) Leistungen. Wenngleich Steuererhöhungen in der
Rangfolge der gem. GO zulässigen Möglichkeiten der Finanzmittelbeschaffung nach Absatz
2 des § 77 an dritter und letzter Stelle platziert sind, so bleiben sie dennoch ein legitimes
Finanzierungsmittel, sofern andere einsetzbare Erträge zur Erfüllung der anstehenden
Aufgaben
nicht
ausreichen.
Trotz
Anrechnung
des
überwiegenden
Teils
der
Steuererhöhungen auf Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage in den Folgejahren
verbleiben außer den Ertragsverbesserungen im laufenden Haushaltsjahr zu 100 % in den
Folgejahren immerhin noch ca. 25 %, welche die Ertragsseite auf lange Sicht und damit
nachhaltig
verbessern
werden.
Ein
erster
wichtiger
Schritt
in
eine
nachhaltige
Haushaltskonsolidierung ist sicherlich das vom Rat am 16.12.2010 beschlossene
Maßnahmenpaket mit einem Volumen von annähernd 700.000 € incl. rd. 210.000 €, die auf
Steuererhöhungen entfallen; eine Ära von 8 Jahren stabiler Hebesätze bei den Realsteuern
geht demnach notgedrungen zu Ende. Unter dem Strich dominieren aber zweifellos die
Einsparungen auf der Aufwandsseite, wenngleich 200.000 € aus dem Bilanzgewinn 2009 der
LIL herrühren und insoweit die Eigenkapitalquote dieser Einrichtung mindern. Hier wird
deutlich, welch hohen Stellenwert die gemeindeeigenen Betriebe auch im Rahmen der
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Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011
Haushaltskonsolidierung besitzen. Nähere Erkenntnisse wird der erstmals zum Stichtag
31.12.2010 aufzustellende Gesamtabschluss geben.
Einem ersten Schritt müssen allerdings weitere Schritte zur Lösung der strukturellen
Haushaltsprobleme folgen. Leider waren am 16.12.2010 noch keine verlässlichen Zahlen in
punkto Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage bekannt; die Verwaltung hatte mehrfach auf
diesen Sachverhalt hingewiesen. Erst am Jahresende lagen in einer ersten Version
sogenannte Proberechnungen zum Finanzausgleich 2011 und die sich daraus ergebenen
Grundlagen für die Kreisumlage vor. Danach muss die Gemeinde Leopoldshöhe gegenüber
den
letztjährigen
Planungen
mit
erheblichen
Befrachtungen
sowohl
bei
den
Schlüsselzuweisungen als auch bei der Kreisumlage rechnen (insgesamt ca. 1,4 Mio. €). Bei
den Schlüsselzuweisungen wirkt sich die vom Land NRW ab 2011 beabsichtigte massive
Umschichtung
der
Mittel
zu
Gunsten
der
kreisfreien
Städte
in
Folge
einer
Grunddatenanpassung insbesondere wegen der im Laufe der Jahre enorm gestiegenen
Soziallasten aus; diese beispiellose ca. 133 Mio. € schwere Umschichtung geht dann, da die
Schlüsselmasse nur wenig verändert wurde, zwangsläufig zu Lasten des kreisangehörigen
Raumes. Allein in der hiesigen Gemeindekasse fehlen auf diese Weise im Vergleich zur
Planung 2010 schon beachtliche 400.000 €. Besonders negativ sind die Folgewirkungen bei
der Kreisumlage. Die aufgrund der beträchtlich gesunkenen Finanzkraft in aller Regel zu
erwartende Entlastung tritt durch erhöhte Hebesätze des Kreises sowohl bei der allgemeinen
Umlage als auch bei der Jugendamtsumlage nicht ein. Besonders bemerkenswert ist dabei
die geplante deutliche Anhebung des Hebesatzes der Jugendamtsumlage von 18,96 % auf
23,22 %, wodurch die Gemeinde Leopoldshöhe zusätzliche Belastungen von rd. 352.000 €
im Jahr 2011 verkraften muss. Insgesamt muss die Gemeinde ca. 1 Mio. € mehr als die
seinerzeit exakt vor einem Jahr für 2011 geplanten 9,4 Mio. € an den Kreis überweisen, und
dies unter dem Vorbehalt der erwarteten Senkung der Landschaftsverbandsumlage von z.Z.
16,4 %
auf 15,9 %, die der Kreis 1:1 an die Gemeinden weitergeben will und die für
Leopoldshöhe etwa 81.000 € ausmachen wird. *) Am 24.2.11 auf 15,7 % gesenkt. Der Anteil
der Kreisumlage an den gesamten Aufwendungen des Ergebnisplanes beträgt demzufolge
für 2011 bereinigt um die gerade genannten 81.000 € sage und schreibe fast 39 %; sollte die
Landschaftsverbandsumlage nicht gesenkt werden, wären es sogar etwas über 39 %. Zum
Vergleich: Die Personalkosten unter Berücksichtigung der den Kernhaushalt entlastenden
Erstattungen der Betriebe schlagen mit 21,7 % zu Buche.
*) Am 24.2.11 auf 15,7 % gesenkt. Ersparnis für Leo = ca. 110.000 € gegenüber den o.e.
81.000 €.
Angesichts von Befrachtungen in dieser nicht vorhersehbaren Größenordnung übersteigt der
Haushaltsentwurf 2011 den Schwellenwert von 5 % der allgemeinen Rücklage gemäß den
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Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011
Bestimmungen der Gemeindeordnung; voraussichtlich werden es 8,65 % sein. Neben der
eingeplanten Senkung der Landschaftsverbandsumlage, sind als haushaltsverbessernde
Maßnahmen bereits berücksichtigt:
1. der außerordentliche Ertrag von vorläufig 300.000 € in Verbindung mit der Auflösung
des Zweckverbandes „Fröbelschule Oerlinghausen“;
2. Umbuchungen
zwischen
Kernhaushalt
und
Wirtschaftsplan
KGL
über
eine
Gesamthöhe von ca. 145.000 € im Zusammenhang mit der Schulpauschale, die zu
einer
Entlastung
der
Aufwandsseite
des
Kernhaushaltes
führen;
gleichzeitig verändert sich der Wirtschaftsplan des KGL (= Erfolgsplan) ebenfalls
positiv, da die Schulpauschale nicht nur für Investitionen, sondern gleichermaßen für
Unterhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden kann.
3. die Streichung des sogenannten „Windelzuschusses“ von ca. 17.000 €.
Unter dem Strich verbleiben 2011 danach von den eingangs genannten 1,4 Mio. € netto rd.
950.000 €, die aber trotzdem einfach noch zu hoch sind, um unterhalb des 5 %-igen
Schwellenwertes zu bleiben.
Zur Vermeidung eines HSK müssen daher die Folgejahre ab 2012 verstärkt konsolidiert
werden, was nach Auffassung der Verwaltung ohne weitere Ertragsverbesserungen, das
heißt neue Hebesatzanpassungen, nicht möglich sein wird, zumal im Rahmen der
Grunddatenanpassung das Land NRW in einem ersten Schritt schon ab 2011 die fiktiven
Hebesätze bei den Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer spürbar erhöhen will
(allein die Grundsteuer B soll um 32 Punkte von 381 v.H. auf 413 v.H. = 8,4 % steigen).
Diesem Tatbestand kann sich der Gemeinderat nicht verschließen; wegen der für 2011
schon festgesetzten Hebesätze müssen ohnehin finanzielle Nachteile in Kauf genommen
werden, dennoch ist eine Änderung im laufenden Haushaltsjahr nicht empfehlenswert.
Für die Folgejahre sind folgende Hebesatzanpassungen vorgesehen:
Grundsteuer A + B: 2012 = 4 v.H.
2013 = 2 v.H.
Gewerbesteuer:
2012 =
2 v.H.
Ob die zwischenzeitlich bei der Landesregierung eingegangene Gegendarstellung des NRW
Städte- und Gemeindebundes auf Verschiebung der Grunddatenanpassung auf 2012 in
letzter Minute noch erfolgreich sein wird, hängt von dem Ergebnis der Beratungen des
Landeshaushaltes 2011 ab, der jedoch nicht vor Mitte Mai d. J. verabschiedet wird.. Für eine
Verschiebung
nach
2012
könnte
sprechen,
dass
unabhängig
von
der
jetzigen
Grunddatenanpassung eine Revision des kommunalen Finanzausgleiches geplant ist, somit
könnte die Reform aus einem Guss erfolgen und einseitige Belastungen des kreisfreien oder
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Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011
kreisangehörigen Raumes verhindern. Inwieweit wenigstens eine Tendenz im Zeitpunkt der
Verabschiedung des Leopoldshöher Haushaltes (geplant ist bekanntlich der 07.04.2011)
erkennbar ist, bleibt abzuwarten, erscheint aber eher unwahrscheinlich. Wie problematisch
die Haushaltslage der NRW-Kommunen überhaupt ist, zeigt, dass nur 8 Kommunen 2010
einen echten Haushaltsausgleich erreicht haben (Stand: September 2010).
Die besondere Konzentration für 2011 gilt danach schon jetzt den Folgejahren 2012 – 2014.
Die Finanzplanung bis 2014 sollte auf eine ständige Unterschreitung des Schwellenwertes
von
5
%
ausgerichtet
sein,
möglichst
mit
abnehmender
Tendenz
in
Richtung
Haushaltsausgleich. Der vorgelegte Finanzplanungsentwurf trägt dieser Zielsetzung
Rechnung, jedoch mit der Einschränkung, dass die Planung einige „Unbekannte“ beinhaltet,
die unter Umständen den ausgewiesenen Fehlbetrag wieder ansteigen lassen könnten.
Kämmerer und Bürgermeister glauben allerdings, dass die besagten 5 % in keinem der
Finanzplanungsjahre erreicht werden. Neben den bekannten Unsicherheitsfaktoren im
Steuerbereich auf der Ertragsseite sind es dieses Mal insbesondere die Revision des
kommunalen Finanzausgleichs sowie in hohem Maße auch die Kreisumlage, deren
Hebesatz von der Entwicklung des Finanzausgleichs ebenso abhängig ist. Speziell die
Jugendamtsumlage entwickelt sich immer mehr zu einer nahezu unkalkulierbaren
Haushaltsgröße, sie hat 2011 mit annähernd 3,5 Mio. € gegenüber 2010 von 3,1 Mio. € eine
Rekordhöhe erreicht. Die Verwaltung ist allerdings davon überzeugt, dass gerade die
Kreisumlage als die mit Abstand höchste Aufwandsart sich in den nächsten Jahren in
Leopoldshöhe auf unter 10 Mio. € stabilisieren wird. Dieser Optimismus begründet sich zum
Einen in den zu erwartenden finanziellen Mehrleistungen des Bundes im Sozialbereich,
welche die Kommunen über die Kreise in Form einer geringeren Umlage erreichen werden
und andererseits in einer spürbaren Umverteilung der Kreisumlage innerhalb der
kreisangehörigen Gemeinden (Stichwort: Blomberg-Effekt, der ab 2012 wegfallen dürfte).
Darüber hinaus werden die Steigerungsraten bei der Jugendamtsumlage in Zukunft deutlich
niedriger ausfallen als in den vergangenen Jahren, z.B. sind mittlerweile die benötigten KitaPlätze für die U 3-Betreuung weitgehend geschaffen worden.
Die landesseitig angekündigte Revision des Finanzausgleichs wird unter dem Strich mehr
oder weniger finanzielle Nachteile für den kreisangehörigen Raum bringen. Ebenso steht
aber auch fest, dass mit Blick auf die derzeitige Verschuldungssituation der kommunalen
Ebene von NRW mit einer Gesamtverschuldung von etwa 55 Mrd. € und einem Stand der
Kredite zur Liquiditätssicherung von ca. 20 Mrd. € - und damit in etwa die Hälfte der
kommunalen Verschuldung bundesweit – das Land seinen überwiegend notleidenden
Kommunen zusätzliche Finanzleistungen zukommen lassen muss, eine unverzichtbare
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Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011
Voraussetzung für die gemeindliche Haushaltskonsolidierung. Angesichts einer strukturellen
Finanzierungslücke der NRW-Kommunen über ca. 2 Mrd. € jährlich ist eine Lösung der
gegenwärtigen Haushaltsprobleme, und darin sind sich alle Spitzenverbände vom
Landkreistag, Städtetag bis hin zum NRW Städte- und Gemeindebund einig, nicht ohne
finanzielle Unterstützung des Landes möglich. Vor diesem Hintergrund sind die
Schlüsselzuweisungen trotz Steuererhöhungen und damit steigender Finanzkraft nicht
reduziert, sondern moderat erhöht worden. Wenn man bedenkt, welche Einnahmepotentiale
allein durch Gegenüberstellung eines GFG mit bzw. ohne Grunddatenanpassung in den
Schlüsselzuweisungen stecken (2011 sind es in Leopoldshöhe bis zu 940.000 € oder 42 %),
sind die im Vergleich zu 2011 prognostizierten Erträge ab 2012 und Folgejahre mit
durchschnittlich plus 400.000 € jährlich jeweils gegenüber dem Ansatz 2011 nicht
übertrieben optimistisch veranschlagt, zumal selbst der Orientierungsdatenerlass vom
03.11.2010 nennenswerte Steigerungen der Verteilungsmasse ab 2013 vorsieht. Sollte diese
Annahme nicht eintreten, so werden evtl. Mindererträge durch eine voraussichtlich
deutlichere Senkung der Kreisumlage als veranschlagt kompensiert werden.
Schließlich
bleibt
die
Hoffnung,
dass
die
nach
meiner
Auffassung
sorgfältigen
Veranschlagungen und Prognosen nicht zuletzt auch in Bezug auf die mittelfristige
Finanzplanung zu den ausgewiesenen Ergebnissen führen. Die Haushaltssicherung wird
nach Überzeugung von Bürgermeister und Kämmerer auf Dauer kein Thema sein, sofern,
und dies habe ich mit Beginn meines Vortrages bereits herausgestellt, die begonnene
Haushaltskonsolidierung strikt weitergeführt wird, wovon sicherlich auszugehen ist; die für
2011 erzielten Verbesserungen sind zweifellos ein bemerkenswerter Beginn, der gleichzeitig
Mut macht.
Die Veränderung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage gemäß
Haushaltsplan 2011 wird nochmals anhand der nachfolgenden Aufstellung verdeutlicht,
sie dient gleichzeitig der Kommunalaufsicht als Prüfungsgrundlage in der Frage der
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
S. Folie!
Was die 2010 dargerstellte Erhöhung der Eigenkapitalquote anbetrifft, so wird auf die
Erläuterungen am Ende der Tabelle verwiesen.
Nach übereinstimmenden vorab eingeholten Stellungnahmen der Gemeindeprüfungsanstalt
und der Kommunalaufsicht ist die in der Eröffnungsbilanz des Kernhaushaltes enthaltene
Rückstellung für das „Sanierungsgeld Zusatzversorgungskasse“ offensichtlich nicht zulässig;
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Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011
auf § 36 Absatz 4 GEMHVO und den Bericht der GPA zur überörtlichen Prüfung der
Eröffnungsbilanz, Seite 20/21, wird Bezug genommen. Aufgrund der klaren Rechtslage hat
daher die Verwaltung den Wert von rd. 3,3 Mio. € bereits jetzt in die Fortschreibung des
Bestandes der allgemeinen Rücklage einbezogen, wodurch sich der maßgebende
Schwellenwert von 5 % bezogen auf den 31.12.2010 um ca. 165.000 € erhöht, eine
Anpassung der Eröffnungsbilanz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Bevor ich zum Schluss meines Vortrages komme, möchte ich noch kurz auf die
Kassenliquidität eingehen, die mir als Kämmerer natürlich ganz besonders wichtig ist.
Während die Gemeinde im langfristigen Darlehensbereich auf einem guten Weg ist und die
bis 2014 veranschlagten Kreditaufnahmen nur unwesentlich über den vorgesehenen
Tilgungssummen (2013 sogar mit 20.000 € darunter) liegen, bereitet die Liquidität – genau
wie in vielen anderen Gemeinden – erhebliche Sorge. Durch die jährlichen Fehlbeträge
verschlechtert sich die Liquidität zunehmend, der Bedarf an Krediten zur Liquiditätssicherung
(gemeint sind die früheren Kassenkredite) erhöht sich ständig. Zum Ende des Jahres 2011
wird ein negativer Bestand an liquiden Mitteln von fast 7 Mio. € erwartet. Diese negative
Entwicklung wird sich zwar in den Jahren 2012 – 2014 deutlich verlangsamen, dennoch
muss man z.Z. davon ausgehen, dass zum 31.12.2014 die 10 Mio. € - Grenze erreicht wird.
Außerplanmäßige Rückzahlungsmöglichkeiten sind gegenwärtig nicht in Sicht, sie wären
auch nur dann realistisch, falls außerordentliche Einnahmen, die dann zu einem Überschuss
führen würden, zum Abbau der Liquiditätskredite eingesetzt werden können. Besonders
problematisch wird es dann, wenn das allgemeine Zinsniveau deutlich ansteigt und insoweit
der Ergebnisplan mit zusätzlichen Zinsen belastet wird. Nicht zuletzt angesichts der
zunehmenden Inflation ist ein spürbarer Zinsanstieg um die Jahreswende 2011/2012 nach
Meinung vieler Finanzexperten nicht mehr auszuschließen.
Ich möchte meinen Vortrag nunmehr abschließen und hoffe, meine Damen und Herren, dass
ich Ihnen genügend Informationen vermittelt habe, um den Haushalt 2011 konstruktiv
beraten zu können. Eine erhebliche Vorarbeit diesbezüglich haben Sie ja bereits in den
vergangenen Monaten geleistet. Im Übrigen werden die Erläuterungen im Vorbericht und zu
den Produkten Ihnen sicherlich helfen, den Haushalt 2011 trotz zum Teil nach wie vor sehr
schwer einschätzbaren finanziellen Rahmenbedingungen planmäßig am 07. April 2011
verabschieden zu können.
Für heute bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen gute Beratungen.
Leopoldshöhe, 24. Februar 2011
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Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011
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