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Infotext (Rede Etateinbringung 2011)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
32 kB
Datum
24.02.2011
Erstellt
01.03.11, 11:51
Aktualisiert
01.03.11, 11:51

Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011 Vortrag des Kämmerers anlässlich der Etateinbringung 2011 in den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe (vgl. TOP 8 – öffentlicher Teil – der Ratssitzung am 24.02.2011) Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, meine letzte Etatrede am 18.02.2010 stand unter der Überschrift „Mit einem blauen Auge davon gekommen“. Damit war vom Grundsatz her gemeint: 2010 noch ein ausgeglichener Ergebnisplan, allerdings damals schon nur unter Inanspruchnahme des nahezu gesamten Restbestandes der fiktiven Ausgleichsrücklage in Höhe von rd. 4,13 Mio. €; Folgejahre zwar unausgeglichen, jedoch unter Einhaltung des vom Gesetzgeber festgelegten Schwellenwertes von 5 % im Vergleich zum gemeindlichen Eigenkapital (Grundlage: jeweils die Schlussbilanz des Vorjahres), so dass ein genehmigungsfähiger Haushalt vorlag und die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) entbehrlich war. Dennoch war bereits der Haushalt 2010 von einer Gratwanderung der Gemeinde Leopoldshöhe zwischen genehmigungsfähigen Haushalt und HSK gekennzeichnet. Deshalb schloss folgerichtig der Vorbericht zum Haushalt 2010 mit einem Appell von Bürgermeister und Kämmerer an die Politik, vor dem Hintergrund der zweifellos bedrohlichen Finanzlage sich intensiv mit nachhaltig wirksamen Konsolidierungsmaßnahmen zu befassen, damit der Kommunalaufsicht auch künftig und auf Dauer genehmigungsfähige Haushalte vorgelegt werden können und der Gemeinde der Gang in die Haushaltssicherung erspart bleibt. Nur so kann ein „finanzieller Absturz“ vermieden werden. Dieser Appell wurde sodann zeitnah in die Praxis umgesetzt; Details mit den Folgewirkungen für 2011 und nicht zuletzt in Bezug auf die mittelfristige Finanzplanung bis 2014 können Sie, meine Damen und Herren, weitgehend im Vorbericht nachlesen. Gestatten Sie mir heute Abend die wesentlichen Eckpunkte der Haushaltsplanung und das meines Erachtens zu ziehende Resümee vorzutragen. Beginnen möchte ich mit den Abschlusszahlen gemäß Haushaltssatzung 2011: Danach schließt der Ergebnisplan, also praktisch der lfd. Haushalt, wie folgt ab: S. Folie! 1. Gesamtbetrag der Erträge = rd. 24,07 Mio. € 2. Gesamtbetrag der Aufwendungen = rd. 26,75 Mio. € Fehlbetrag = rd. 2,68 Mio. € 1 Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011 Unter Einbeziehung der restlichen Ausgleichsrücklage aus 2010 von ca. 0,62 Mio. € verbleiben rd. 2,06 Mio. €, die aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden müssen. Der Anteil zu dem Rücklage-Bestand am 31.12.2010 von vorläufig 23,78 Mio. € (= Eigenkapital) beläuft sich auf 8,65 % und übersteigt somit den vom Gesetzgeber in § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NW festgelegten Schwellenwert von jährlich 5 % (= zulässiger Werteverzehr ohne HSK) deutlich. Nachrichtlich: Veränderung der allgemeinen Rücklage in den Folgejahren (Finanzplanungszeitraum) in Prozenten: 2012 = - 4,37 v.H. 2013 = - 3,98 v.H. 2014 = - 2,55 v.H. Von dieser Entwicklung ausgehend liegen die Voraussetzungen für ein verpflichtendes Haushaltssicherungskonzept (HSK) nicht vor (§ 75 Abs. 4 i.V. mit § 76 Abs. 1 GO.NRW). Allerdings ist der Haushalt 2011 in jedem Fall genehmigungspflichtig. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht kann auch mit Auflagen verbunden werden, vgl. Vorbericht S. XIV. Hinweis: Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des „Konsolidierungspakets“ am 16.12.2010, als die gravierenden Haushalts-Verschlechterungen bei den Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage noch nicht bekannt waren, lag der Schwellenwert 2011 – wie angestrebt – unterhalb der 5 %-Grenze (ca. 4,6 %, ausgehend von einem Fehlbetrag von ca. 1,1 Mio. €) Die beschlossene Konsolidierungsmasse von annähernd 700.000 € hätte seinerzeit ausgereicht, um 2011 genauso wie in den Folgejahren die 5 % einzuhalten. Hieran wird deutlich, in welch hohem Maße der Haushalt 2011 durch Land und Kreis beeinflusst wird. Der Vollständigkeit halber an dieser Stelle noch ein Hinweis auf den investiven Teil des Finanzplans (s. letzter Absatz des § 1 der Haushaltssatzung). Er schließt folgendermaßen ab: 1. Gesamtbetrag der Einzahlungen = rd. 2,81 Mio. € 2. Gesamtbetrag der Auszahlungen = rd. 3,49 Mio. € Fehlbetrag = rd 0,68 Mio. € Die Kreditaufnahme am Kapitalmarkt ist mit 685.000 € veranschlagt (vgl. § 2 der Haushaltssatzung). Die Tilgung 2011 beträgt 680.000 T€, deshalb erfreulicherweise nur eine geringfügige Brutto-Neuverschuldung (5.000 €); dieser positive Trend setzt sich in den 2 Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011 Folgejahren fort. Anders sieht es bei der Liquidität aus, auf die ich zum Schluss meines Vortrages kurz eingehen werde. Seit dem 4. September 2010 befassen sich Verwaltung und Politik sehr eingehend mit einschlägigen Fragen der Haushaltskonsolidierung. In einer Reihe von Sitzungen des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses wurden die maßgebenden Haushaltspositionen unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung auf den Prüfstand gestellt mit dem Ziel, auf lange Sicht zu einem ausgeglichenen Ergebnisplan zu gelangen. Parallel hierzu muss die haushaltsrechtliche Zielsetzung darin bestehen, die jährliche Brutto- Neuverschuldung im Rahmen des Finanzplanes zumindest bis in die Nähe der NettoNeuverschuldung (= Tilgung) zurückzufahren, ein Vorhaben, das, wenn man sich die Ansätze der Jahre 2011 – 2014 einmal ansieht, schon fast als gelungen bezeichnet werden kann; ich erwähnte diese erfreuliche Entwicklung bereits. Unabhängig davon ist die Gemeinde m. E. von ihrer Haushaltsstruktur so aufgestellt, dass für sie die Haushaltssicherung dauerhaft kein Thema sein sollte, vorausgesetzt, die Ertragsseite wird bei allen Sparbemühungen auf der Aufwandsseite hinreichend und nachhaltig in die Konsolidierungsmaßnahmen einbezogen. Weitere Steuer- und ggf. Gebührenerhöhungen neben den für 2011 bereits beschlossenen wird man daher genauso wenig ausschließen können wie zum Teil schmerzhafte Eingriffe insbesondere in den Bereich der freiwilligen (disponiblen) Leistungen. Wenngleich Steuererhöhungen in der Rangfolge der gem. GO zulässigen Möglichkeiten der Finanzmittelbeschaffung nach Absatz 2 des § 77 an dritter und letzter Stelle platziert sind, so bleiben sie dennoch ein legitimes Finanzierungsmittel, sofern andere einsetzbare Erträge zur Erfüllung der anstehenden Aufgaben nicht ausreichen. Trotz Anrechnung des überwiegenden Teils der Steuererhöhungen auf Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage in den Folgejahren verbleiben außer den Ertragsverbesserungen im laufenden Haushaltsjahr zu 100 % in den Folgejahren immerhin noch ca. 25 %, welche die Ertragsseite auf lange Sicht und damit nachhaltig verbessern werden. Ein erster wichtiger Schritt in eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung ist sicherlich das vom Rat am 16.12.2010 beschlossene Maßnahmenpaket mit einem Volumen von annähernd 700.000 € incl. rd. 210.000 €, die auf Steuererhöhungen entfallen; eine Ära von 8 Jahren stabiler Hebesätze bei den Realsteuern geht demnach notgedrungen zu Ende. Unter dem Strich dominieren aber zweifellos die Einsparungen auf der Aufwandsseite, wenngleich 200.000 € aus dem Bilanzgewinn 2009 der LIL herrühren und insoweit die Eigenkapitalquote dieser Einrichtung mindern. Hier wird deutlich, welch hohen Stellenwert die gemeindeeigenen Betriebe auch im Rahmen der 3 Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011 Haushaltskonsolidierung besitzen. Nähere Erkenntnisse wird der erstmals zum Stichtag 31.12.2010 aufzustellende Gesamtabschluss geben. Einem ersten Schritt müssen allerdings weitere Schritte zur Lösung der strukturellen Haushaltsprobleme folgen. Leider waren am 16.12.2010 noch keine verlässlichen Zahlen in punkto Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage bekannt; die Verwaltung hatte mehrfach auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Erst am Jahresende lagen in einer ersten Version sogenannte Proberechnungen zum Finanzausgleich 2011 und die sich daraus ergebenen Grundlagen für die Kreisumlage vor. Danach muss die Gemeinde Leopoldshöhe gegenüber den letztjährigen Planungen mit erheblichen Befrachtungen sowohl bei den Schlüsselzuweisungen als auch bei der Kreisumlage rechnen (insgesamt ca. 1,4 Mio. €). Bei den Schlüsselzuweisungen wirkt sich die vom Land NRW ab 2011 beabsichtigte massive Umschichtung der Mittel zu Gunsten der kreisfreien Städte in Folge einer Grunddatenanpassung insbesondere wegen der im Laufe der Jahre enorm gestiegenen Soziallasten aus; diese beispiellose ca. 133 Mio. € schwere Umschichtung geht dann, da die Schlüsselmasse nur wenig verändert wurde, zwangsläufig zu Lasten des kreisangehörigen Raumes. Allein in der hiesigen Gemeindekasse fehlen auf diese Weise im Vergleich zur Planung 2010 schon beachtliche 400.000 €. Besonders negativ sind die Folgewirkungen bei der Kreisumlage. Die aufgrund der beträchtlich gesunkenen Finanzkraft in aller Regel zu erwartende Entlastung tritt durch erhöhte Hebesätze des Kreises sowohl bei der allgemeinen Umlage als auch bei der Jugendamtsumlage nicht ein. Besonders bemerkenswert ist dabei die geplante deutliche Anhebung des Hebesatzes der Jugendamtsumlage von 18,96 % auf 23,22 %, wodurch die Gemeinde Leopoldshöhe zusätzliche Belastungen von rd. 352.000 € im Jahr 2011 verkraften muss. Insgesamt muss die Gemeinde ca. 1 Mio. € mehr als die seinerzeit exakt vor einem Jahr für 2011 geplanten 9,4 Mio. € an den Kreis überweisen, und dies unter dem Vorbehalt der erwarteten Senkung der Landschaftsverbandsumlage von z.Z. 16,4 % auf 15,9 %, die der Kreis 1:1 an die Gemeinden weitergeben will und die für Leopoldshöhe etwa 81.000 € ausmachen wird. *) Am 24.2.11 auf 15,7 % gesenkt. Der Anteil der Kreisumlage an den gesamten Aufwendungen des Ergebnisplanes beträgt demzufolge für 2011 bereinigt um die gerade genannten 81.000 € sage und schreibe fast 39 %; sollte die Landschaftsverbandsumlage nicht gesenkt werden, wären es sogar etwas über 39 %. Zum Vergleich: Die Personalkosten unter Berücksichtigung der den Kernhaushalt entlastenden Erstattungen der Betriebe schlagen mit 21,7 % zu Buche. *) Am 24.2.11 auf 15,7 % gesenkt. Ersparnis für Leo = ca. 110.000 € gegenüber den o.e. 81.000 €. Angesichts von Befrachtungen in dieser nicht vorhersehbaren Größenordnung übersteigt der Haushaltsentwurf 2011 den Schwellenwert von 5 % der allgemeinen Rücklage gemäß den 4 Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011 Bestimmungen der Gemeindeordnung; voraussichtlich werden es 8,65 % sein. Neben der eingeplanten Senkung der Landschaftsverbandsumlage, sind als haushaltsverbessernde Maßnahmen bereits berücksichtigt: 1. der außerordentliche Ertrag von vorläufig 300.000 € in Verbindung mit der Auflösung des Zweckverbandes „Fröbelschule Oerlinghausen“; 2. Umbuchungen zwischen Kernhaushalt und Wirtschaftsplan KGL über eine Gesamthöhe von ca. 145.000 € im Zusammenhang mit der Schulpauschale, die zu einer Entlastung der Aufwandsseite des Kernhaushaltes führen; gleichzeitig verändert sich der Wirtschaftsplan des KGL (= Erfolgsplan) ebenfalls positiv, da die Schulpauschale nicht nur für Investitionen, sondern gleichermaßen für Unterhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden kann. 3. die Streichung des sogenannten „Windelzuschusses“ von ca. 17.000 €. Unter dem Strich verbleiben 2011 danach von den eingangs genannten 1,4 Mio. € netto rd. 950.000 €, die aber trotzdem einfach noch zu hoch sind, um unterhalb des 5 %-igen Schwellenwertes zu bleiben. Zur Vermeidung eines HSK müssen daher die Folgejahre ab 2012 verstärkt konsolidiert werden, was nach Auffassung der Verwaltung ohne weitere Ertragsverbesserungen, das heißt neue Hebesatzanpassungen, nicht möglich sein wird, zumal im Rahmen der Grunddatenanpassung das Land NRW in einem ersten Schritt schon ab 2011 die fiktiven Hebesätze bei den Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer spürbar erhöhen will (allein die Grundsteuer B soll um 32 Punkte von 381 v.H. auf 413 v.H. = 8,4 % steigen). Diesem Tatbestand kann sich der Gemeinderat nicht verschließen; wegen der für 2011 schon festgesetzten Hebesätze müssen ohnehin finanzielle Nachteile in Kauf genommen werden, dennoch ist eine Änderung im laufenden Haushaltsjahr nicht empfehlenswert. Für die Folgejahre sind folgende Hebesatzanpassungen vorgesehen: Grundsteuer A + B: 2012 = 4 v.H. 2013 = 2 v.H. Gewerbesteuer: 2012 = 2 v.H. Ob die zwischenzeitlich bei der Landesregierung eingegangene Gegendarstellung des NRW Städte- und Gemeindebundes auf Verschiebung der Grunddatenanpassung auf 2012 in letzter Minute noch erfolgreich sein wird, hängt von dem Ergebnis der Beratungen des Landeshaushaltes 2011 ab, der jedoch nicht vor Mitte Mai d. J. verabschiedet wird.. Für eine Verschiebung nach 2012 könnte sprechen, dass unabhängig von der jetzigen Grunddatenanpassung eine Revision des kommunalen Finanzausgleiches geplant ist, somit könnte die Reform aus einem Guss erfolgen und einseitige Belastungen des kreisfreien oder 5 Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011 kreisangehörigen Raumes verhindern. Inwieweit wenigstens eine Tendenz im Zeitpunkt der Verabschiedung des Leopoldshöher Haushaltes (geplant ist bekanntlich der 07.04.2011) erkennbar ist, bleibt abzuwarten, erscheint aber eher unwahrscheinlich. Wie problematisch die Haushaltslage der NRW-Kommunen überhaupt ist, zeigt, dass nur 8 Kommunen 2010 einen echten Haushaltsausgleich erreicht haben (Stand: September 2010). Die besondere Konzentration für 2011 gilt danach schon jetzt den Folgejahren 2012 – 2014. Die Finanzplanung bis 2014 sollte auf eine ständige Unterschreitung des Schwellenwertes von 5 % ausgerichtet sein, möglichst mit abnehmender Tendenz in Richtung Haushaltsausgleich. Der vorgelegte Finanzplanungsentwurf trägt dieser Zielsetzung Rechnung, jedoch mit der Einschränkung, dass die Planung einige „Unbekannte“ beinhaltet, die unter Umständen den ausgewiesenen Fehlbetrag wieder ansteigen lassen könnten. Kämmerer und Bürgermeister glauben allerdings, dass die besagten 5 % in keinem der Finanzplanungsjahre erreicht werden. Neben den bekannten Unsicherheitsfaktoren im Steuerbereich auf der Ertragsseite sind es dieses Mal insbesondere die Revision des kommunalen Finanzausgleichs sowie in hohem Maße auch die Kreisumlage, deren Hebesatz von der Entwicklung des Finanzausgleichs ebenso abhängig ist. Speziell die Jugendamtsumlage entwickelt sich immer mehr zu einer nahezu unkalkulierbaren Haushaltsgröße, sie hat 2011 mit annähernd 3,5 Mio. € gegenüber 2010 von 3,1 Mio. € eine Rekordhöhe erreicht. Die Verwaltung ist allerdings davon überzeugt, dass gerade die Kreisumlage als die mit Abstand höchste Aufwandsart sich in den nächsten Jahren in Leopoldshöhe auf unter 10 Mio. € stabilisieren wird. Dieser Optimismus begründet sich zum Einen in den zu erwartenden finanziellen Mehrleistungen des Bundes im Sozialbereich, welche die Kommunen über die Kreise in Form einer geringeren Umlage erreichen werden und andererseits in einer spürbaren Umverteilung der Kreisumlage innerhalb der kreisangehörigen Gemeinden (Stichwort: Blomberg-Effekt, der ab 2012 wegfallen dürfte). Darüber hinaus werden die Steigerungsraten bei der Jugendamtsumlage in Zukunft deutlich niedriger ausfallen als in den vergangenen Jahren, z.B. sind mittlerweile die benötigten KitaPlätze für die U 3-Betreuung weitgehend geschaffen worden. Die landesseitig angekündigte Revision des Finanzausgleichs wird unter dem Strich mehr oder weniger finanzielle Nachteile für den kreisangehörigen Raum bringen. Ebenso steht aber auch fest, dass mit Blick auf die derzeitige Verschuldungssituation der kommunalen Ebene von NRW mit einer Gesamtverschuldung von etwa 55 Mrd. € und einem Stand der Kredite zur Liquiditätssicherung von ca. 20 Mrd. € - und damit in etwa die Hälfte der kommunalen Verschuldung bundesweit – das Land seinen überwiegend notleidenden Kommunen zusätzliche Finanzleistungen zukommen lassen muss, eine unverzichtbare 6 Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011 Voraussetzung für die gemeindliche Haushaltskonsolidierung. Angesichts einer strukturellen Finanzierungslücke der NRW-Kommunen über ca. 2 Mrd. € jährlich ist eine Lösung der gegenwärtigen Haushaltsprobleme, und darin sind sich alle Spitzenverbände vom Landkreistag, Städtetag bis hin zum NRW Städte- und Gemeindebund einig, nicht ohne finanzielle Unterstützung des Landes möglich. Vor diesem Hintergrund sind die Schlüsselzuweisungen trotz Steuererhöhungen und damit steigender Finanzkraft nicht reduziert, sondern moderat erhöht worden. Wenn man bedenkt, welche Einnahmepotentiale allein durch Gegenüberstellung eines GFG mit bzw. ohne Grunddatenanpassung in den Schlüsselzuweisungen stecken (2011 sind es in Leopoldshöhe bis zu 940.000 € oder 42 %), sind die im Vergleich zu 2011 prognostizierten Erträge ab 2012 und Folgejahre mit durchschnittlich plus 400.000 € jährlich jeweils gegenüber dem Ansatz 2011 nicht übertrieben optimistisch veranschlagt, zumal selbst der Orientierungsdatenerlass vom 03.11.2010 nennenswerte Steigerungen der Verteilungsmasse ab 2013 vorsieht. Sollte diese Annahme nicht eintreten, so werden evtl. Mindererträge durch eine voraussichtlich deutlichere Senkung der Kreisumlage als veranschlagt kompensiert werden. Schließlich bleibt die Hoffnung, dass die nach meiner Auffassung sorgfältigen Veranschlagungen und Prognosen nicht zuletzt auch in Bezug auf die mittelfristige Finanzplanung zu den ausgewiesenen Ergebnissen führen. Die Haushaltssicherung wird nach Überzeugung von Bürgermeister und Kämmerer auf Dauer kein Thema sein, sofern, und dies habe ich mit Beginn meines Vortrages bereits herausgestellt, die begonnene Haushaltskonsolidierung strikt weitergeführt wird, wovon sicherlich auszugehen ist; die für 2011 erzielten Verbesserungen sind zweifellos ein bemerkenswerter Beginn, der gleichzeitig Mut macht. Die Veränderung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage gemäß Haushaltsplan 2011 wird nochmals anhand der nachfolgenden Aufstellung verdeutlicht, sie dient gleichzeitig der Kommunalaufsicht als Prüfungsgrundlage in der Frage der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. S. Folie! Was die 2010 dargerstellte Erhöhung der Eigenkapitalquote anbetrifft, so wird auf die Erläuterungen am Ende der Tabelle verwiesen. Nach übereinstimmenden vorab eingeholten Stellungnahmen der Gemeindeprüfungsanstalt und der Kommunalaufsicht ist die in der Eröffnungsbilanz des Kernhaushaltes enthaltene Rückstellung für das „Sanierungsgeld Zusatzversorgungskasse“ offensichtlich nicht zulässig; 7 Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011 auf § 36 Absatz 4 GEMHVO und den Bericht der GPA zur überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz, Seite 20/21, wird Bezug genommen. Aufgrund der klaren Rechtslage hat daher die Verwaltung den Wert von rd. 3,3 Mio. € bereits jetzt in die Fortschreibung des Bestandes der allgemeinen Rücklage einbezogen, wodurch sich der maßgebende Schwellenwert von 5 % bezogen auf den 31.12.2010 um ca. 165.000 € erhöht, eine Anpassung der Eröffnungsbilanz wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Bevor ich zum Schluss meines Vortrages komme, möchte ich noch kurz auf die Kassenliquidität eingehen, die mir als Kämmerer natürlich ganz besonders wichtig ist. Während die Gemeinde im langfristigen Darlehensbereich auf einem guten Weg ist und die bis 2014 veranschlagten Kreditaufnahmen nur unwesentlich über den vorgesehenen Tilgungssummen (2013 sogar mit 20.000 € darunter) liegen, bereitet die Liquidität – genau wie in vielen anderen Gemeinden – erhebliche Sorge. Durch die jährlichen Fehlbeträge verschlechtert sich die Liquidität zunehmend, der Bedarf an Krediten zur Liquiditätssicherung (gemeint sind die früheren Kassenkredite) erhöht sich ständig. Zum Ende des Jahres 2011 wird ein negativer Bestand an liquiden Mitteln von fast 7 Mio. € erwartet. Diese negative Entwicklung wird sich zwar in den Jahren 2012 – 2014 deutlich verlangsamen, dennoch muss man z.Z. davon ausgehen, dass zum 31.12.2014 die 10 Mio. € - Grenze erreicht wird. Außerplanmäßige Rückzahlungsmöglichkeiten sind gegenwärtig nicht in Sicht, sie wären auch nur dann realistisch, falls außerordentliche Einnahmen, die dann zu einem Überschuss führen würden, zum Abbau der Liquiditätskredite eingesetzt werden können. Besonders problematisch wird es dann, wenn das allgemeine Zinsniveau deutlich ansteigt und insoweit der Ergebnisplan mit zusätzlichen Zinsen belastet wird. Nicht zuletzt angesichts der zunehmenden Inflation ist ein spürbarer Zinsanstieg um die Jahreswende 2011/2012 nach Meinung vieler Finanzexperten nicht mehr auszuschließen. Ich möchte meinen Vortrag nunmehr abschließen und hoffe, meine Damen und Herren, dass ich Ihnen genügend Informationen vermittelt habe, um den Haushalt 2011 konstruktiv beraten zu können. Eine erhebliche Vorarbeit diesbezüglich haben Sie ja bereits in den vergangenen Monaten geleistet. Im Übrigen werden die Erläuterungen im Vorbericht und zu den Produkten Ihnen sicherlich helfen, den Haushalt 2011 trotz zum Teil nach wie vor sehr schwer einschätzbaren finanziellen Rahmenbedingungen planmäßig am 07. April 2011 verabschieden zu können. Für heute bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen gute Beratungen. Leopoldshöhe, 24. Februar 2011 8 Anlage 1 zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 24.02.2011 9