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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
150 kB
Datum
16.01.2018
Erstellt
03.01.18, 17:56
Aktualisiert
25.05.18, 13:44
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9200/2017 2. Ergänzung Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 19.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss 16.01.2018 Rat der Stadt Bedburg 16.01.2018 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des HauptFinanzausschusses die beigefügte Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018. und STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2017 sowie im Entwurf des HSK 2018 sind Anhebungen der Hebesätze der Grundsteuer A und B vorgesehen. Da der Beschluss über die Haushaltssatzung 2018 erst am 16.01.2018 vorgesehen ist und die Genehmigung derselben durch die Aufsichtsbehörde abzuwarten ist, schlägt die Verwaltung vor, die Beschlussfassung der Hebesatzerhöhungen im Rahmen einer Hebesatzsatzung vorzunehmen. Dies ist notwendig, sofern die erhöhten Hebesätze in den Jahresheranziehungsbescheiden für Grundbesitzabgaben berücksichtigt werden sollen. Sofern der Beschluss über die Hebesatzsatzung nicht gefasst würde und die Festsetzung der erhöhten Hebesätze über die Haushaltssatzung 2018 erfolgen sollte,   könnten die Grundsteuern in den Grundbesitzabgabenbescheiden 2018 nur in Höhe der Hebesätze des Vorjahres erfolgen, sofern die Bescheide vor dem ersten Hebetermin verschickt werden sollen (dies würde bedeuten, dass nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung Berichtigungsbescheide verschickt werden müssen, was zusätzlichen Arbeits- und Sachaufwand auslösen würde) könnte man die Jahresheranziehungsbescheide der Grundbesitzabgaben erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2018 versenden (dies würde ggf. das ohnehin bestehende Liquiditätsproblem verschärfen, da die Erfahrung zeigt, dass der Verpflichtung zur Zahlung der Grundbesitzabgaben nach den Sätzen des Vorjahres von den Abgabepflichtigen nicht ausreichend gefolgt wird). Aufgrund der nach wie vor defizitären Haushaltslage (siehe Entwurf der Haushaltssatzung 2018) sowie der damit einhergehenden Liquiditätsprobleme ist die Verwaltung der Ansicht, dass die vorgesehene Hebesatzerhöhung um 30 Prozentpunkte bei der Grundsteuer A (auf 410 v.H.) und um 40 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B (auf 630 v.H.) nach derzeitiger Einschätzung alternativlos ist. Auf die Seiten 20 und 21 des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 wird verwiesen. Beschlussvorlage WP9-200/2017 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 02.01.2018 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Beschlussvorlage WP9-200/2017 2. Ergänzung ----------------------------------Baum Stadtkämmerer Seite 3