Daten
Kommune
Bedburg
Größe
149 kB
Datum
16.01.2018
Erstellt
03.01.18, 17:56
Aktualisiert
26.07.18, 14:46
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9200/2017 1. Ergänzung
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
19.12.2017
Haupt- und Finanzausschuss
16.01.2018
Rat der Stadt Bedburg
16.01.2018
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Beratung über den Entwurf einer Hebesatzsatzung für das Haushaltjahr 2018
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die beigefügte
Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2018 zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2017 sowie im Entwurf des HSK 2018
sind Anhebungen der Hebesätze der Grundsteuer A und B vorgesehen. Da der Beschluss über
die Haushaltssatzung 2018 erst am 16.01.2018 vorgesehen ist und die Genehmigung derselben
durch die Aufsichtsbehörde abzuwarten ist, schlägt die Verwaltung vor, die Beschlussfassung der
Hebesatzerhöhungen im Rahmen einer Hebesatzsatzung vorzunehmen.
Dies ist notwendig, sofern die erhöhten Hebesätze in den Jahresheranziehungsbescheiden für
Grundbesitzabgaben berücksichtigt werden sollen.
Sofern der Beschluss über die Hebesatzsatzung nicht gefasst würde und die Festsetzung der
erhöhten Hebesätze über die Haushaltssatzung 2018 erfolgen sollte,
könnten die Grundsteuern in den Grundbesitzabgabenbescheiden 2018 nur in Höhe der
Hebesätze des Vorjahres erfolgen, sofern die Bescheide vor dem ersten Hebetermin
verschickt werden sollen (dies würde bedeuten, dass nach Inkrafttreten der
Haushaltssatzung Berichtigungsbescheide verschickt werden müssen, was zusätzlichen
Arbeits- und Sachaufwand auslösen würde)
könnte man die Jahresheranziehungsbescheide der Grundbesitzabgaben erst nach
Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2018 versenden (dies würde ggf. das ohnehin
bestehende Liquiditätsproblem verschärfen, da die Erfahrung zeigt, dass der Verpflichtung
zur Zahlung der Grundbesitzabgaben nach den Sätzen des Vorjahres von den
Abgabepflichtigen nicht ausreichend gefolgt wird).
Aufgrund der nach wie vor defizitären Haushaltslage (siehe Entwurf der Haushaltssatzung 2018)
sowie der damit einhergehenden Liquiditätsprobleme ist die Verwaltung der Ansicht, dass die
vorgesehene Hebesatzerhöhung um 30 Prozentpunkte bei der Grundsteuer A (auf 410 v.H.) und
um 40 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B (auf 630 v.H.) nach derzeitiger Einschätzung
alternativlos ist.
Auf die Seiten 20 und 21 des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 wird verwiesen.
Beschlussvorlage WP9-200/2017 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 02.01.2018
----------------------------------Spohr
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Beschlussvorlage WP9-200/2017 1. Ergänzung
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
Seite 3