Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
16.01.2018
Erstellt
03.01.18, 17:56
Aktualisiert
03.01.18, 17:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Satzung
zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder
und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg
vom 16.06.1998
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666, SGV. NW. 2023),
zuletzt geändert durch Artikel III des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des
Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im
Haushaltsjahr 1998 und zur Regelung des interkommunalen Ausgleichs der
finanziellen Beteiligung der Gemeinden am Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit im
Haushaltsjahr 1998 und zur Änderung anderer Vorschriften vom 17. Dezember 1997
(GV NW S. 458), und des § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen
im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz-KWahlG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 15. August 1993 (GV. NW. S. 521), zuletzt geändert durch
das Zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 12. Mai 1998
(GV NW S. 384), hat der Rat der Stadt Bedburg am 16.12.1997 folgende Satzung zur
Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg
beschlossen:
§1
Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke
Die in § 3 Abs. 2 Buchstabe a) des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande
Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG) vorgesehene Zahl von 38
Ratsmitgliedern wird ab der nächsten Kommunalwahl im Jahre 1999 auf 36, die Zahl
der Wahlbezirke von 19 auf 18 reduziert.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung zur Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der
Stadt Bedburg tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.