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Beschlussvorlage (Satzung zur ReduzierungRatsmitglieder16.06.1998Anlage 1)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
16.01.2018
Erstellt
03.01.18, 17:56
Aktualisiert
03.01.18, 17:56
Beschlussvorlage (Satzung zur ReduzierungRatsmitglieder16.06.1998Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg vom 16.06.1998 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666, SGV. NW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel III des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 1998 und zur Regelung des interkommunalen Ausgleichs der finanziellen Beteiligung der Gemeinden am Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit im Haushaltsjahr 1998 und zur Änderung anderer Vorschriften vom 17. Dezember 1997 (GV NW S. 458), und des § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz-KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. August 1993 (GV. NW. S. 521), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 12. Mai 1998 (GV NW S. 384), hat der Rat der Stadt Bedburg am 16.12.1997 folgende Satzung zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg beschlossen: §1 Anzahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke Die in § 3 Abs. 2 Buchstabe a) des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG) vorgesehene Zahl von 38 Ratsmitgliedern wird ab der nächsten Kommunalwahl im Jahre 1999 auf 36, die Zahl der Wahlbezirke von 19 auf 18 reduziert. §2 Inkrafttreten Diese Satzung zur Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder und der Wahlbezirke der Stadt Bedburg tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.