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Beschlußtext (14. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe - Friedhofsgebührensatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,6 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlußtext (14. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe - Friedhofsgebührensatzung)

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14. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe Friedhofsgebührensatzung Seite 1 von 1 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17.12.2004 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2003 (GV.NRW. S. 254) und der §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV NW S. 728) und des § 33 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 13. November 2003 hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 16.12.2004 folgende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossen: §1 Der § 1 Abs. I und II der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe erhält folgende Fassung: I. Erwerb von Nutzungsrechten (1) Abgabe von Reihengräbern a. für Erwachsene b. für Kinder bis zu 5 Jahren c. für Urnen d. für anonyme Urnen e. Rasengrab 650,00 € 280,00 € 280,00 € 440,00 € 980,00 € (2) Abgabe von Wahlgräbern - pro Grabstelle - für Urnen (bis zu 4 Urnen) 940,00 € 600,00 € II. Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung der a. Trauerhalle b. Leichenhalle 130,00 € 55,00 € §2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.