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Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2018)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
104 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
02.01.18, 18:16
Aktualisiert
02.01.18, 18:16
Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2018) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2018)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 29.12.2017 Vorlagen-Nr.: 2/2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 16.01.2018 06.02.2018 20.02.2018 Verwendung der Sportpauschale 2018 I. Sach- und Rechtslage: Gemäß der vom Rat der Gemeinde Kreuzau beschlossenen Richtlinien über die Verwendung der vom Land NRW bereitgestellten Sportpauschale konnten Sportvereine aus dem Gemeindegebiet bis zum 30.11.2017 Anträge auf Bezuschussung vereinseigener Maßnahmen für das Jahr 2018 stellen. Folgende Anträge sind eingegangen: Kreuzauer Sport-Club 05 e.V. Der Kreuzauer Sport-Club beabsichtigt, einen zusätzlichen Rasenmäher anzuschaffen, um das Umfeld der Sportanlage und den Bolzplatz (Pfarrer-Emunds-Straße) pflegen zu können. Eine ausführliche Begründung ist dem Antragsschreiben (Anlage 1) zu entnehmen. Die Kosten für den anzuschaffenden Rasenmäher belaufen sich nach dem günstigeren Angebot auf 19.370,99 Euro. Hiervon wird seitens des Vereins die manuelle Eigenleistung im Rahmen der Zeit- und Entsorgungsersparnis in Höhe von 4.000 Euro abgezogen, sodass sich ein Restbetrag von 15.370,99 Euro ergibt. Es werden 50% = 7.685,40 Euro als Zuschuss beantragt. JVC Columbia Drove Der JVC Columbia Drove plant, am vereinseigenen Beachvolleyballplatz in Drove eine neue Netzanlage errichten zu lassen, die ordnungsgemäß verankert werden kann. Eine fest verbaute Anlage ist bisher nicht vorhanden. Die Kosten belaufen sich nach dem günstigeren Angebot (s. Anlage 2) auf 5.074,16 Euro. Hiervon wird ein Zuschuss in Höhe von 50% = 2.537,08 Euro beantragt. Der letzte Zuschuss aus der Sportpauschale wurde durch den Verein im Jahr 2015 für 2016 beantragt. Grundsätzlich könnte nach den vom Rat beschlossenen Richtlinien erst in 2019 ein neuer Antrag gestellt werden. In Punkt 3.7 ist zwar ausdrücklich aufgeführt, dass auch Unterabteilungen eines Vereins an diese Fristen gebunden sind, jedoch entscheidet über Ausnahmen von dieser Regelung der Rat. Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Antrag des Vereins zugestimmt werden, damit die vorhandene Anlage sinnvoll genutzt werden kann und vor allem sicher für die Sportlerinnen und Sportler wird. Bei der vorhandenen mobilen Netzanlage ist dies nur bedingt der Fall. gemeindliche Maßnahmen  Rückschnitt von überhängenden Ästen am Sportplatz Drove Aus dem Waldbereich ragen zwischenzeitlich Äste über den Zaun auf das Sportplatzgelände, die zurückgeschnitten werden müssen. Aufgrund des Umfanges der erforderlichen Arbeiten und der einzusetzenden Gerätschäften ist es nicht möglich, den Bauhof zu beauftragen. Die Kosten werden sich auf ca. 3.000 Euro belaufen.  Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Winden Die Beleuchtung in der Turnhalle Winden ist dringend erneuerungsbedürftig. Die aktuell vorhandenen Leuchtstoffröhren fallen häufig aus und müssen ausgetauscht werden. Zum Teil gibt es für die alten Leuchten keine Ersatzteile mehr. Zudem muss bei einem Austausch immer die Halle gesperrt werden, da ein Gerüst aufgebaut werden muss. Aufgrund der gültigen Sicherheitsbestimmungen kann das gemeindeeigene Gerüst nicht mehr verwendet werden, so dass eine Fremdfirma beauftragt werden muss. Dies verursacht zusätzliche Kosten. Derzeit werden noch die Kosten für die neue Beleuchtung ermittelt. Ziel ist es, für den Austausch auch Fördermittel zu beantragen. Anders als in den vergangen Jahren erhält die Gemeinde Kreuzau aufgrund der Änderung der landesgesetzlichen Regelungen nunmehr den Sockelbetrag von 60.000 Euro. Dieser lag bisher bei 40.000 Euro. Die Mittel der Sportpauschale können ab 2017 auch zur Deckung anderer Maßnahmen, die aus Mitteln der weiteren Landespauschalen finanziert werden sollen, verwendet werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ab 2018 erhält die Gemeinde Kreuzau jährlich Mittel aus der Sportpauschale in Höhe von 60.000 Euro. Hinzu kommt die Rücklage aus 2017, die aber erst nach Abschluss des Rechnungsjahres beziffert werden kann. Für die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen sind 13.222,48 Euro aufzuwenden. III. Beschlussvorschlag: Der Verwendung der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale für das Jahr 2018 in Höhe von 13.222,48 Euro wird in folgendem Umfang zugestimmt: Antragsteller Maßnahme Kreuzauer Sport-Club 05 Anschaffung eines Rasenmähers Errichtung einer Netzanlage auf dem vereinseigenen Beachvolleyballplatz Rückschnitt von überhängenden Ästen am Sportplatz Drove Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Winden JVC Columbia Drove Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gesamtbetrag Zuschuss aus Sportpauschale 19.370,99 € 7.685,40 € 5.074,16 2.537,08 € 3.000,00 € 3.000,00 € Kosten werden ermittelt noch nicht bekannt Die Restmittel der Sportpauschale werden der zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Der Bürgermeister I.V. Gez. - Schmühl - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-