Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
104 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
02.01.18, 18:16
Aktualisiert
02.01.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 29.12.2017
Vorlagen-Nr.: 2/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
16.01.2018
06.02.2018
20.02.2018
Verwendung der Sportpauschale 2018
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß der vom Rat der Gemeinde Kreuzau beschlossenen Richtlinien über die Verwendung der
vom Land NRW bereitgestellten Sportpauschale konnten Sportvereine aus dem Gemeindegebiet
bis zum 30.11.2017 Anträge auf Bezuschussung vereinseigener Maßnahmen für das Jahr 2018
stellen. Folgende Anträge sind eingegangen:
Kreuzauer Sport-Club 05 e.V.
Der Kreuzauer Sport-Club beabsichtigt, einen zusätzlichen Rasenmäher anzuschaffen, um das
Umfeld der Sportanlage und den Bolzplatz (Pfarrer-Emunds-Straße) pflegen zu können. Eine
ausführliche Begründung ist dem Antragsschreiben (Anlage 1) zu entnehmen.
Die Kosten für den anzuschaffenden Rasenmäher belaufen sich nach dem günstigeren Angebot
auf 19.370,99 Euro. Hiervon wird seitens des Vereins die manuelle Eigenleistung im Rahmen der
Zeit- und Entsorgungsersparnis in Höhe von 4.000 Euro abgezogen, sodass sich ein Restbetrag
von 15.370,99 Euro ergibt. Es werden 50% = 7.685,40 Euro als Zuschuss beantragt.
JVC Columbia Drove
Der JVC Columbia Drove plant, am vereinseigenen Beachvolleyballplatz in Drove eine neue
Netzanlage errichten zu lassen, die ordnungsgemäß verankert werden kann. Eine fest verbaute
Anlage ist bisher nicht vorhanden. Die Kosten belaufen sich nach dem günstigeren Angebot (s.
Anlage 2) auf 5.074,16 Euro. Hiervon wird ein Zuschuss in Höhe von 50% = 2.537,08 Euro
beantragt.
Der letzte Zuschuss aus der Sportpauschale wurde durch den Verein im Jahr 2015 für 2016
beantragt. Grundsätzlich könnte nach den vom Rat beschlossenen Richtlinien erst in 2019 ein
neuer Antrag gestellt werden. In Punkt 3.7 ist zwar ausdrücklich aufgeführt, dass auch
Unterabteilungen eines Vereins an diese Fristen gebunden sind, jedoch entscheidet über
Ausnahmen von dieser Regelung der Rat. Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Antrag des
Vereins zugestimmt werden, damit die vorhandene Anlage sinnvoll genutzt werden kann und vor
allem sicher für die Sportlerinnen und Sportler wird. Bei der vorhandenen mobilen Netzanlage ist
dies nur bedingt der Fall.
gemeindliche Maßnahmen
Rückschnitt von überhängenden Ästen am Sportplatz Drove
Aus dem Waldbereich ragen zwischenzeitlich Äste über den Zaun auf das Sportplatzgelände,
die zurückgeschnitten werden müssen. Aufgrund des Umfanges der erforderlichen Arbeiten
und der einzusetzenden Gerätschäften ist es nicht möglich, den Bauhof zu beauftragen. Die
Kosten werden sich auf ca. 3.000 Euro belaufen.
Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Winden
Die Beleuchtung in der Turnhalle Winden ist dringend erneuerungsbedürftig. Die aktuell
vorhandenen Leuchtstoffröhren fallen häufig aus und müssen ausgetauscht werden. Zum Teil
gibt es für die alten Leuchten keine Ersatzteile mehr. Zudem muss bei einem Austausch immer
die Halle gesperrt werden, da ein Gerüst aufgebaut werden muss. Aufgrund der gültigen
Sicherheitsbestimmungen kann das gemeindeeigene Gerüst nicht mehr verwendet werden, so
dass eine Fremdfirma beauftragt werden muss. Dies verursacht zusätzliche Kosten. Derzeit
werden noch die Kosten für die neue Beleuchtung ermittelt. Ziel ist es, für den Austausch auch
Fördermittel zu beantragen.
Anders als in den vergangen Jahren erhält die Gemeinde Kreuzau aufgrund der Änderung der
landesgesetzlichen Regelungen nunmehr den Sockelbetrag von 60.000 Euro. Dieser lag bisher
bei 40.000 Euro. Die Mittel der Sportpauschale können ab 2017 auch zur Deckung anderer
Maßnahmen, die aus Mitteln der weiteren Landespauschalen finanziert werden sollen, verwendet
werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Ab 2018 erhält die Gemeinde Kreuzau jährlich Mittel aus der Sportpauschale in Höhe von 60.000
Euro. Hinzu kommt die Rücklage aus 2017, die aber erst nach Abschluss des Rechnungsjahres
beziffert werden kann. Für die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen sind 13.222,48 Euro
aufzuwenden.
III. Beschlussvorschlag:
Der Verwendung der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale für
das Jahr 2018 in Höhe von 13.222,48 Euro wird in folgendem Umfang zugestimmt:
Antragsteller
Maßnahme
Kreuzauer Sport-Club 05
Anschaffung eines
Rasenmähers
Errichtung einer Netzanlage auf
dem vereinseigenen
Beachvolleyballplatz
Rückschnitt von überhängenden
Ästen am Sportplatz Drove
Erneuerung der Beleuchtung in
der Turnhalle Winden
JVC Columbia Drove
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gesamtbetrag
Zuschuss aus
Sportpauschale
19.370,99 €
7.685,40 €
5.074,16
2.537,08 €
3.000,00 €
3.000,00 €
Kosten werden
ermittelt
noch nicht
bekannt
Die Restmittel der Sportpauschale werden der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.
Der Bürgermeister
I.V.
Gez.
- Schmühl -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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