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Beschlusstext (Einwohner/innen - Fragestunde)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
102 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.01.18, 18:17
Aktualisiert
02.01.18, 18:17
Beschlusstext (Einwohner/innen - Fragestunde) Beschlusstext (Einwohner/innen - Fragestunde)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2017 TOP 1. Einwohner/innen - Fragestunde Herr Zingraf erläutert, dass die Zufahrt zur Kita Mastenweg aus seiner Sicht problematisch ist. Er fragt an, ob die Verwaltung sich nicht vor Beginn weiterer Maßnahmen mit der dortigen Verkehrssituation befassen könne. Herr Spürck antwortet, dass die Prüfung erfolgt. Herr Schwister ergänzt, dass die Belange der dort angesiedelten Betriebe berücksichtigt wurden und die Prüfung ergeben habe, dass die bauliche und räumliche Situation für die geplante Verkehrsführung gut geeignet ist. Herr Zingraf erinnert an die ihm in der Sitzung am 17.10.17 zugesagte schriftliche Antwort zum Schreiben des Anwaltsbüros Lenz & Johlen. Herr Schwister erläutert, dass die Verwaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Antwortschreiben zur gleichen Thematik hat zukommen lassen. Inhaltlich geht es bei dem Schreiben des Anwaltsbüros Lenz & Johlen um eine, von einem in den Suchräumen lebenden Bürger in Auftrag gegebene, Stellungnahme zum Verfahren. Es handelt sich hierbei um eine von vielen Stellungnahmen innerhalb eines Verfahrens, das sich als laufendes Geschäft der Verwaltung darstellt. Die Verwaltung hat diese Stellungnahme, genau wie alle anderen Stellungnahmen innerhalb des Verfahrens, bewertet. Eine besondere rechtliche Relevanz des Schreibens von Lenz & Johlen ist nicht gegeben. Außerdem erinnert Herr Zingraf an die schriftliche Antwort zu seiner in der Sitzung am 17.10.17 gestellten Frage, welche Kosten für die am 02.06.2017 ausgefallene Sondersitzung des Stadtrates angefallen sind. Frau Neumann berichtet, dass in der Kindertageseinrichtung in Buir auf Grund von Erkrankungen sehr kurzfristig über verkürzte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung informiert wurde. Sie fragt an, wie die Verwaltung mit diesem Thema umgeht. Herr Canzler antwortet, dass zur Zeit u.a. auch in der Kindertageseinrichtung in Buir tatsächlich ein hoher Krankenstand zu verzeichnen ist. Bekannt ist, dass daher Veränderungen der Öffnungszeiten notwendig wurden. Die geschilderte kurzfristige Veränderung und Information ist nicht bekannt. Herr Canzler wird der Angelegenheit nachgehen. Herr Fell fragt an, 1. wieviel der vorhandenen 200 Fahrradstellplätze sind am ZOB in Sindorf während der dortigen Baumaßnahme gesichert und wie viele sind kostenpflichtig? 2. Wann erfolgen die Umzüge auf den Marga und Walter Boll Platz und den Neubau und gibt es dabei Phasen ohne Parkmöglichkeit für Fahrräder? 3. Handelt es sich bei der Radstation in Sindorf um eine Radstation im Sinne des Förderprogrammes des Landes NRW mit dem damit verbundenen Konzept, oder wird dieser Begriff nur als Beschreibung verwendet? Sollte es sich nur um eine Beschreibung handeln, möchte Herr Fell wissen, welche Leistungen dann angeboten werden. Herr Schwister antwortet: Zu Frage 1: Alle 200 Stellplätze sollen sowohl während der Bauphase auf dem Marga und Walter Boll Platz als auch anschließend im Neubau kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 2: Es ist beabsichtigt, die Umzüge so zu gestalten, dass es zu keinen oder nur kurzfristigen Einschränkungen der Parkmöglichkeiten kommt. Dies wird zur Zeit mit dem Investor verhandelt und ist abhängig von den technischen Gegebenheiten der Anlagen. Ziel ist, die Nutzungseinschränkung zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Zu Frage 3: Der Investor möchte dort „Fahrradinfrastruktur“ ansiedeln. Er überlegt derzeit dort Flächen an einen Fahrradhändler zu vermieten. So soll dann die Möglichkeit geschaffen werden z.B. Fahrradsafes zu mieten sowie einen Reparaturservice und Fahrradpflege in Anspruch nehmen zu können. Mindestens aber wird kostenloser Stellplatz zu Verfügung gestellt. Der Begriff „Radstation“ muss erst noch mit Leben gefüllt werden. Herr Selwi fragt, warum für Bürgerinnen und Bürger während der Sitzungen keine Getränke bereitgestellt werden. Sofern dies finanzielle Gründe habe, bietet er an, die Kosten zu übernehmen. Herr Selwi bemängelt die aus seiner Sicht fehlende Sympathie und Geduld für die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner während der Sitzungen. Herr Selwi möchte außerdem wissen, was die Kolpingstadt Kerpen unternimmt, um das miteinander der Kulturen zu ermöglichen und Menschen zu motivieren hier aktiv zu werden. Herr Spürck antwortet, dass es nach seinem Kenntnisstand auch bei anderen Kommunen nicht üblich sei Getränke für Bürgerinnen und Bürger bereit zu stellen. Die Verwaltung kann ermitteln, welche Kosten hierdurch durchschnittlich entstünden um sich dann mit ihm in Verbindung zu setzen und ins Gespräch zu kommen. Auch bei der Einwohnerinnen und Einwohner- Fragestunde muss der Bürgermeister darauf achten, dass die Geschäftsordnung eingehalten wird, weil sonst der Sitzungsverlauf und die Sitzungsführung schwierig werden. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann insgesamt 3 Fragen stellen für die ihr bzw. ihm insgesamt 5 Minuten zur Verfügung stehen. Wertungen sind dabei nicht erlaubt. Daher ist es sicherlich manchmal schwierig die Fragen in dieser Zeit zu komprimieren und dies auszuhalten. Der Hinweis auf diese Regelung und deren Einhaltung ist nicht durch mangelnde Empathie oder Geduld begründet, sondern ergibt sich zwingend aus der Sitzungsleitung. Die Kolpingstadt Kerpen kann sich bei dem Thema Integration ausschließlich mit den Notwendigkeiten der örtlichen Gemeinschaft beschäftigten, weltpolitische Themen können hier nicht gelöst werden. Aus seiner Sicht funktioniert das Zusammenleben der Kulturen in Kerpen sehr gut. Möglicherweise gibt es immer noch Ansätze zur Verbesserung, aber Kerpen ist insgesamt gut aufgestellt. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2017 Seite 2