Daten
Kommune
Kerpen
Größe
102 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.01.18, 18:17
Aktualisiert
02.01.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 12.12.2017
TOP 1. Einwohner/innen - Fragestunde
Herr Zingraf erläutert, dass die Zufahrt zur Kita Mastenweg aus seiner Sicht problematisch ist. Er
fragt an, ob die Verwaltung sich nicht vor Beginn weiterer Maßnahmen mit der dortigen
Verkehrssituation befassen könne.
Herr Spürck antwortet, dass die Prüfung erfolgt. Herr Schwister ergänzt, dass die Belange der
dort angesiedelten Betriebe berücksichtigt wurden und die Prüfung ergeben habe, dass die
bauliche und räumliche Situation für die geplante Verkehrsführung gut geeignet ist.
Herr Zingraf erinnert an die ihm in der Sitzung am 17.10.17 zugesagte schriftliche Antwort zum
Schreiben des Anwaltsbüros Lenz & Johlen.
Herr Schwister erläutert, dass die Verwaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein
Antwortschreiben zur gleichen Thematik hat zukommen lassen.
Inhaltlich geht es bei dem Schreiben des Anwaltsbüros Lenz & Johlen um eine, von einem in
den Suchräumen lebenden Bürger in Auftrag gegebene, Stellungnahme zum Verfahren. Es
handelt sich hierbei um eine von vielen Stellungnahmen innerhalb eines Verfahrens, das sich als
laufendes Geschäft der Verwaltung darstellt. Die Verwaltung hat diese Stellungnahme, genau
wie alle anderen Stellungnahmen innerhalb des Verfahrens, bewertet. Eine besondere rechtliche
Relevanz des Schreibens von Lenz & Johlen ist nicht gegeben.
Außerdem erinnert Herr Zingraf an die schriftliche Antwort zu seiner in der Sitzung am 17.10.17
gestellten Frage, welche Kosten für die am 02.06.2017 ausgefallene Sondersitzung des
Stadtrates angefallen sind.
Frau Neumann berichtet, dass in der Kindertageseinrichtung in Buir auf Grund von
Erkrankungen sehr kurzfristig über verkürzte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung
informiert wurde. Sie fragt an, wie die Verwaltung mit diesem Thema umgeht.
Herr Canzler antwortet, dass zur Zeit u.a. auch in der Kindertageseinrichtung in Buir tatsächlich
ein hoher Krankenstand zu verzeichnen ist. Bekannt ist, dass daher Veränderungen der
Öffnungszeiten notwendig wurden. Die geschilderte kurzfristige Veränderung und Information ist
nicht bekannt. Herr Canzler wird der Angelegenheit nachgehen.
Herr Fell fragt an,
1. wieviel der vorhandenen 200 Fahrradstellplätze sind am ZOB in Sindorf während der
dortigen Baumaßnahme gesichert und wie viele sind kostenpflichtig?
2. Wann erfolgen die Umzüge auf den Marga und Walter Boll Platz und den Neubau und gibt
es dabei Phasen ohne Parkmöglichkeit für Fahrräder?
3. Handelt es sich bei der Radstation in Sindorf um eine Radstation im Sinne des
Förderprogrammes des Landes NRW mit dem damit verbundenen Konzept, oder wird dieser
Begriff nur als Beschreibung verwendet? Sollte es sich nur um eine Beschreibung handeln,
möchte Herr Fell wissen, welche Leistungen dann angeboten werden.
Herr Schwister antwortet:
Zu Frage 1: Alle 200 Stellplätze sollen sowohl während der Bauphase auf dem Marga und
Walter Boll Platz als auch anschließend im Neubau kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Zu Frage 2: Es ist beabsichtigt, die Umzüge so zu gestalten, dass es zu keinen oder nur
kurzfristigen Einschränkungen der Parkmöglichkeiten kommt. Dies wird zur Zeit mit dem Investor
verhandelt und ist abhängig von den technischen Gegebenheiten der Anlagen. Ziel ist, die
Nutzungseinschränkung zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
Zu Frage 3: Der Investor möchte dort „Fahrradinfrastruktur“ ansiedeln. Er überlegt derzeit dort
Flächen an einen Fahrradhändler zu vermieten. So soll dann die Möglichkeit geschaffen werden
z.B. Fahrradsafes zu mieten sowie einen Reparaturservice und Fahrradpflege in Anspruch
nehmen zu können. Mindestens aber wird kostenloser Stellplatz zu Verfügung gestellt. Der
Begriff „Radstation“ muss erst noch mit Leben gefüllt werden.
Herr Selwi fragt, warum für Bürgerinnen und Bürger während der Sitzungen keine Getränke
bereitgestellt werden. Sofern dies finanzielle Gründe habe, bietet er an, die Kosten zu
übernehmen.
Herr Selwi bemängelt die aus seiner Sicht fehlende Sympathie und Geduld für die Fragen der
Einwohnerinnen und Einwohner während der Sitzungen.
Herr Selwi möchte außerdem wissen, was die Kolpingstadt Kerpen unternimmt, um das
miteinander der Kulturen zu ermöglichen und Menschen zu motivieren hier aktiv zu werden.
Herr Spürck antwortet, dass es nach seinem Kenntnisstand auch bei anderen Kommunen nicht
üblich sei Getränke für Bürgerinnen und Bürger bereit zu stellen. Die Verwaltung kann ermitteln,
welche Kosten hierdurch durchschnittlich entstünden um sich dann mit ihm in Verbindung zu
setzen und ins Gespräch zu kommen.
Auch bei der Einwohnerinnen und Einwohner- Fragestunde muss der Bürgermeister darauf
achten, dass die Geschäftsordnung eingehalten wird, weil sonst der Sitzungsverlauf und die
Sitzungsführung schwierig werden. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann insgesamt 3 Fragen
stellen für die ihr bzw. ihm insgesamt 5 Minuten zur Verfügung stehen. Wertungen sind dabei
nicht erlaubt. Daher ist es sicherlich manchmal schwierig die Fragen in dieser Zeit zu
komprimieren und dies auszuhalten. Der Hinweis auf diese Regelung und deren Einhaltung ist
nicht durch mangelnde Empathie oder Geduld begründet, sondern ergibt sich zwingend aus der
Sitzungsleitung.
Die Kolpingstadt Kerpen kann sich bei dem Thema Integration ausschließlich mit den
Notwendigkeiten der örtlichen Gemeinschaft beschäftigten, weltpolitische Themen können hier
nicht gelöst werden. Aus seiner Sicht funktioniert das Zusammenleben der Kulturen in Kerpen
sehr gut. Möglicherweise gibt es immer noch Ansätze zur Verbesserung, aber Kerpen ist
insgesamt gut aufgestellt.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2017
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