Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.01.18, 18:17
Aktualisiert
02.01.18, 18:17
Beschlusstext (Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege) Beschlusstext (Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege)

öffnen download melden Dateigröße: 99 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2017 Drucksachen-Nummer: 569.17 TOP 3.5 Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat die nachfolgenden Anpassungen der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege zu beschließen und die erforderlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen: Teil A: 1. Für die Erhöhung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege auf 5,50 € pro Betreuungsstunde und pro Kind in Gesamthöhe von jährlich 164.256,00 €. 2. Für die Anmietung von geeigneten Räumen und die Besetzung mit selbständig Tätigen oder festangestellten Tagespflegepersonen in Gesamthöhe von jährlich 80.188,80 €, sowie einmalig 15.000,- € für die Ausstattung eines Tagespflegestützpunktes zur Vertretung in der Kindertagespflege. Teil B 1. Für die Erhöhung der laufenden Geldleistung für Kinder mit besonderem Förderbedarf auf 12,50 € ohne Platzreduzierung und auf 17,50 € mit Platzreduzierung pro Betreuungsstunde und pro Kind für maximal 5 Kinder in Gesamthöhe von 81.882,70 €. 2. Für die Einrichtung einer Freihaltepauschale zur Sicherung von geeigneten Plätzen für Kinder mit besonderem Förderbedarf bei zertifizierten Tagespflegepersonen für maximal 5 Kinder in Gesamthöhe von 16.380,00 €. 3. Bei nachgewiesener krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes über die in der Satzung festgelegten vier Wochen hinaus, erfolgt eine weitere Förderung mit einfacher Förderung für den belegten und den reduzierten Platz. 4. Förderung der Eingewöhnung für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf mit bis zu 40 Std. 5. Für Kinder mit Förderbedarf einen generellen Anspruch auf eine wöchentliche Betreuungszeit von 35 Stunden in Gesamthöhe von 12.999,60 €. 6. Förderung einer zusätzlich nachgewiesenen, ganztägigen Fortbildung im Themenbereich Inklusion für qualifizierte Tagespflegepersonen im laufenden Kalenderjahr durch Freistellung. Die Verwaltung wird beauftragt zur Refinanzierung der Kosten eine Erhöhung der Elternbeiträge zu prüfen und eine Satzungsänderung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen den von Herrn Scharping in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.11.2017 gestellten Anträgen zu folgen: zu Punkt 2 der Verwaltungsvorlage (Erhöhung der betreuungsfreien Zeit) den Wünschen der Kindertagespflegepersonen auf Erhöhung der Urlaubstage auf fünf Wochen und der Krankheitstage auf zwei Wochen zu entsprechen und zu Punkt 4 der Verwaltungsvorlage (Erhöhung des Anspruchs berufstätiger Eltern auf einen Betreuungsumfang von grundsätzlich 35 Stunden) den Wünschen der Kindertagespflegepersonen zu entsprechen und den wöchentlichen Betreuungsumfang pauschal auf 35 Stunden zu erhöhen. Abstimmungsergebnis: Bei 8 Nein-Stimmen (BM, 5 CDU, 1 FDP, 1 BBK/Piraten) und 7 JaStimmen (4 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Linke) mehrheitlich abgelehnt. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2017 Seite 2