Daten
Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.01.18, 18:17
Aktualisiert
02.01.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 12.12.2017
Drucksachen-Nummer: 569.17
TOP 3.5
Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem
Stadtrat die nachfolgenden Anpassungen der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege zu
beschließen und die erforderlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen:
Teil A:
1. Für die Erhöhung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege auf 5,50 € pro
Betreuungsstunde und pro Kind in Gesamthöhe von jährlich 164.256,00 €.
2. Für die Anmietung von geeigneten Räumen und die Besetzung mit selbständig Tätigen oder
festangestellten Tagespflegepersonen in Gesamthöhe von jährlich 80.188,80 €, sowie
einmalig
15.000,- € für die Ausstattung eines Tagespflegestützpunktes zur Vertretung in der
Kindertagespflege.
Teil B
1. Für die Erhöhung der laufenden Geldleistung für Kinder mit besonderem Förderbedarf auf
12,50 € ohne Platzreduzierung und auf 17,50 € mit Platzreduzierung pro Betreuungsstunde
und pro Kind für maximal 5 Kinder in Gesamthöhe von 81.882,70 €.
2. Für die Einrichtung einer Freihaltepauschale zur Sicherung von geeigneten Plätzen für Kinder
mit besonderem Förderbedarf bei zertifizierten Tagespflegepersonen für maximal 5 Kinder in
Gesamthöhe von 16.380,00 €.
3. Bei nachgewiesener krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes über die in der Satzung
festgelegten vier Wochen hinaus, erfolgt eine weitere Förderung mit einfacher Förderung für
den belegten und den reduzierten Platz.
4. Förderung der Eingewöhnung für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf mit bis zu 40 Std.
5. Für Kinder mit Förderbedarf einen generellen Anspruch auf eine wöchentliche Betreuungszeit
von 35 Stunden in Gesamthöhe von 12.999,60 €.
6. Förderung einer zusätzlich nachgewiesenen, ganztägigen Fortbildung im Themenbereich
Inklusion für qualifizierte Tagespflegepersonen im laufenden Kalenderjahr durch Freistellung.
Die Verwaltung wird beauftragt zur Refinanzierung der Kosten eine Erhöhung der Elternbeiträge
zu prüfen und eine Satzungsänderung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen den von Herrn
Scharping in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.11.2017 gestellten Anträgen zu
folgen:
zu Punkt 2 der Verwaltungsvorlage (Erhöhung der betreuungsfreien Zeit) den Wünschen der
Kindertagespflegepersonen auf Erhöhung der Urlaubstage auf fünf Wochen und der
Krankheitstage auf zwei Wochen zu entsprechen und
zu Punkt 4 der Verwaltungsvorlage (Erhöhung des Anspruchs berufstätiger Eltern auf einen
Betreuungsumfang von grundsätzlich 35 Stunden) den Wünschen der
Kindertagespflegepersonen zu entsprechen und den wöchentlichen Betreuungsumfang
pauschal auf 35 Stunden zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis: Bei 8 Nein-Stimmen (BM, 5 CDU, 1 FDP, 1 BBK/Piraten) und 7 JaStimmen (4 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Linke) mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2017
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