Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.01.18, 18:17
Aktualisiert
02.01.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 12.12.2017
Drucksachen-Nummer: 355.17
TOP 3.6
7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft
der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der
Kolpingstadt Kerpen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen die 7. Änderung
der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der
Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der
Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen hinsichtlich der nachfolgenden Punkte:
1. Erweiterung der bisherigen Beitragsstufen um zwei weitere Beitragsstufen zur Refinanzierung
zusätzlicher Personalkosten ab 01. Januar 2018 (Vertreterpool Anlage 1).
2. Redaktionelle Änderung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung „Kolpingstadt“ (Anlage 2)
3. Bezugnehmend auf die Vorlage Drs.-Nr.:569.17 „Veränderung der Rahmenbedingungen in
der
Kindertagespflege“ JHA 23. November 2017 wird die Verwaltung beauftragt, zur Refinanzierung der zusätzlichen Ausgaben (Anlage 3), die Elternbeiträge entsprechend zu erhöhen
und eine Satzungsänderung mit Wirkung zum 01. August 2018 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss.