Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.01.18, 18:17
Aktualisiert
02.01.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 12.12.2017
Drucksachen-Nummer: 392.17
TOP 3.7
Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen
hier: 1.
Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad
2.
Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die
Grünen)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die der Einladung als Anlage
beigefügte Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen mit Wirkung zum
01.01.2018 mit folgenden Maßgaben zu beschließen:
1.
Bei den Nutzungsentgelten für die Nutzung durch gemeinnützige Vereine oder sonst.
Institutionen (Ziffer 4 der Entgeltordnung) werden für Kinder und Jugendliche keine Entgelte
erhoben,
2.
Bei Ziffer 4.1 wird die Gebühr für die Nutzung pro Bahn von 4,- € auf 4,50 € angehoben,
3.
Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) wird für die Durchführung von
Maßnahmen zur Sicherstellung des Gesellschaftszweckes (z.B. Schulungen und Training)
von der Zahlung von Nutzungsentgelten befreit,‘
4.
Bei den Familienkarten für die Nutzung des Freibades Türnich (Ziffern 2.4 u. 2.9 der
Entgeltordnung) wird die Kinderzahl nicht begrenzt.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, inwieweit bei der Belegung von Bahnen durch
Vereine für die Durchführung von Kursen mit Sondergebühren eine Beteiligung der
Kolpingstadt Kerpen an den Einnahmen aus diesen Sondergebühren in Höhe von 25 %
realisiert werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss.