Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen hier: 1. Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad 2. Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen))

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.01.18, 18:17
Aktualisiert
02.01.18, 18:17
Beschlusstext (Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen
hier:	1.	Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad
2.	Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 			Grünen))

öffnen download melden Dateigröße: 95 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2017 Drucksachen-Nummer: 392.17 TOP 3.7 Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen hier: 1. Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad 2. Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die der Einladung als Anlage beigefügte Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen mit Wirkung zum 01.01.2018 mit folgenden Maßgaben zu beschließen: 1. Bei den Nutzungsentgelten für die Nutzung durch gemeinnützige Vereine oder sonst. Institutionen (Ziffer 4 der Entgeltordnung) werden für Kinder und Jugendliche keine Entgelte erhoben, 2. Bei Ziffer 4.1 wird die Gebühr für die Nutzung pro Bahn von 4,- € auf 4,50 € angehoben, 3. Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) wird für die Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Gesellschaftszweckes (z.B. Schulungen und Training) von der Zahlung von Nutzungsentgelten befreit,‘ 4. Bei den Familienkarten für die Nutzung des Freibades Türnich (Ziffern 2.4 u. 2.9 der Entgeltordnung) wird die Kinderzahl nicht begrenzt. 5. Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, inwieweit bei der Belegung von Bahnen durch Vereine für die Durchführung von Kursen mit Sondergebühren eine Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den Einnahmen aus diesen Sondergebühren in Höhe von 25 % realisiert werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss.