Daten
Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.01.18, 18:17
Aktualisiert
02.01.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 12.12.2017
Drucksachen-Nummer: 579.17
TOP 5.
Betriebskostenzuschuss Evangelische Kindertageseinrichtung KerpenBrüggen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen, zur Sicherstellung
des Rechtsanspruchs, der Evangelischen Kindertageseinrichtung in Kerpen-Brüggen einen
Zuschuss der Betriebskosten in Höhe des Trägeranteils von 12%, zunächst für die Dauer von
zwei Jahren, zu gewähren und die erforderlichen Haushaltsmittel von zurzeit rund 16.800 €
jährlich ab dem 01.Januar 2018 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: Bei 3 Enthaltungen (2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Linke) beschlossen.