Daten
Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.01.18, 18:17
Aktualisiert
02.01.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 12.12.2017
Drucksachen-Nummer: 621.17
TOP 6.
Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen
V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des
Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen
Vor Eintritt in die Beratungen und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erklärt
Herr Ripp, an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilzunehmen und nimmt im
Zuschauerbereich Platz.
Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die V. Vertragsperiode nach dem
Freizeitstättenplan der Kolpingstadt Kerpen mit einer Laufzeit vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 im
Rahmen einer
2 %igen Budgeterhöhung unter Beibehaltung des 10 %igen Trägeranteils, der Dynamisierung
der Teilbudgets „Personalkosten“ durch Anpassung an die prozentualen Tariferhöhungen im
Öffentlichen Dienst (TVöD) sowie unter Berücksichtigung der Fördermittel des Landes NRW.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss.