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Beschlusstext (Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.01.18, 18:17
Aktualisiert
02.01.18, 18:17
Beschlusstext (Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen
V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des
Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2017 Drucksachen-Nummer: 621.17 TOP 6. Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen Vor Eintritt in die Beratungen und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erklärt Herr Ripp, an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilzunehmen und nimmt im Zuschauerbereich Platz. Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die V. Vertragsperiode nach dem Freizeitstättenplan der Kolpingstadt Kerpen mit einer Laufzeit vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 im Rahmen einer 2 %igen Budgeterhöhung unter Beibehaltung des 10 %igen Trägeranteils, der Dynamisierung der Teilbudgets „Personalkosten“ durch Anpassung an die prozentualen Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst (TVöD) sowie unter Berücksichtigung der Fördermittel des Landes NRW. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss.