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Beschlusstext (Kinder- und Jugendförderplan der Kolpingstadt Kerpen, Teile III und IV hier: Gültigkeitsverlängerung bis zum 31.12.22)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.01.18, 18:17
Aktualisiert
02.01.18, 18:17
Beschlusstext (Kinder- und Jugendförderplan der Kolpingstadt Kerpen, Teile III und IV
hier: Gültigkeitsverlängerung bis zum 31.12.22)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2017 Drucksachen-Nummer: 622.17 TOP 7. Kinder- und Jugendförderplan der Kolpingstadt Kerpen, Teile III und IV hier: Gültigkeitsverlängerung bis zum 31.12.22 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Gültigkeit der Teilfachpläne III Jugendverbandsplan und IV - Präventionsplan des Kinder- und Jugendförderplanes der Kolpingstadt Kerpen auf Basis der zurzeit gültigen Haushaltsansätze über den 30.06.18 hinaus bis zum 31.12.22 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss.