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Beschlusstext (Erweiterte Nutzung der "Auslagerungsstellen" im Bereich der Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
86 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.01.18, 18:17
Aktualisiert
02.01.18, 18:17
Beschlusstext (Erweiterte Nutzung der "Auslagerungsstellen" im Bereich der Kindertageseinrichtungen)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.12.2017 Drucksachen-Nummer: 688.17 TOP 8.4 Erweiterte Nutzung der "Auslagerungsstellen" im Bereich der Kindertageseinrichtungen Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, zur Sicherstellung einer dauerhaften Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen die sog. „Auslagerungsstellen“ auch für die Nachbesetzung von Stellen zu nutzen, deren Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber längerfristig erkrankt sind. Diese Regelung gilt nur für die Stellen von Erzieherinnen und Erziehern, die von der Personalbedarfsberechnung nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) erfasst werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss.