Daten
Kommune
Kerpen
Größe
86 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.01.18, 18:17
Aktualisiert
02.01.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 12.12.2017
Drucksachen-Nummer: 688.17
TOP 8.4
Erweiterte Nutzung der "Auslagerungsstellen" im Bereich der
Kindertageseinrichtungen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, zur Sicherstellung
einer dauerhaften Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen die sog.
„Auslagerungsstellen“ auch für die Nachbesetzung von Stellen zu nutzen, deren
Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber längerfristig erkrankt sind.
Diese Regelung gilt nur für die Stellen von Erzieherinnen und Erziehern, die von der
Personalbedarfsberechnung nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) erfasst werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss.