Daten
Kommune
Kerpen
Größe
26 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.01.18, 18:17
Aktualisiert
02.01.18, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 12.12.2017
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14.
Mitteilungen
Herr Scharping teilt mit, dass die Zusammensetzung des Arbeitskreises Personal rechtswidrig
ist, weil hier ein sachkundiger Bürger Mitglied ist. Dies ist nach seiner Auffassung auf Grund des
§ 59 GO NW unzulässig.
Herr Stingl erläutert, dass es keine konkrete Regelung für die Zusammensetzung von
Arbeitskreisen gibt. Die von Herrn Scharping genannte Regelung des § 59 bezieht sich auf die
dort genannten Ausschüsse, kann aber nicht für die Zusammensetzung von Arbeitskreisen
herangezogen werden. Herr Scharping bittet um schriftliche Beantwortung.