Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
22.12.17, 18:31
Aktualisiert
22.12.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 20.11.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 21. Sitzung
des Jugendhilfeausschusses der Stadt Pulheim
am 16.11.2017
TOP 3
Vorlage Nr.:
306/2017
Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020", Meldung von Maßnahmen
Empfehlung:
1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die in Anlage I
genannten Maßnahmen in der Reihenfolge der Auflistung (= Prioritäten) für eine Bezuschussung nach dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“ beim LVR Köln anzumelden, soweit eine Förderung nach den Förderkriterien möglich ist und die Anträge bis zum 10.01.2018 entscheidungsreif erstellt werden können.
2. Die Bauunterhaltungsmaßnahme „46404, Kita Anemonenweg, Pulheim: Sanierung Sanitärbereiche“ muss für den
Haushalt 2018 von Priorität 2 auf Priorität 1 gesetzt werden, damit die Deckung des Eigenanteils für die gleichlautende Maßnahme gesichert ist (siehe Anlage I, unter Ziffer 1). Voraussetzung hierfür ist, dass die aktualisierte Liste
der „Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018“ in der Sitzung des LHA´s, HFA´s und Rates im Frühjahr 2018 beschlossen
wird.
3. Die Bauunterhaltungsmaßnahme „Austausch der WC´s in Sanitärbereichen der städt. Kitas“ muss für den Haushalt
2018 neu in die Liste der Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018 unter Priorität 1 aufgenommen werden, damit die
Deckung des Eigenanteils gesichert ist (siehe Anlage I, unter Ziffer 1). Voraussetzung hierfür ist, dass die aktualisierte Liste der „Bauunterhaltungsmaßnahmen 2018“ in der Sitzung des LHA´s, HFA´s und Rates im Frühjahr 2018 beschlossen wird.
4. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, dass die Mittel
beim M-Auftrag 26150700 7831000 (Umbau Hauptschule Pulheim zur Kita, Auszahlung für Baumaßnahmen) auch für
den Umbau des Untergeschosses des Gebäudes für die Vermietung als Großtagespflegestelle verwendet werden
dürfen (siehe Anlage I, unter Ziffer 2).
5. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die notwendigen
Haushaltsmittel zur Finanzierung des Eigenanteils für die Errichtung einer 4gruppigen Kindertagesstätte im BP 114 im
Haushalt 2019 bereit zu stellen (siehe Anlage I, unter Ziffer 2).
Beratungsergebnis: