Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
78 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
09.01.18, 20:07
Aktualisiert
09.01.18, 20:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 16. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 14.12.2017:
13.
Abfallentsorgung
13.2 Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde
Leopoldshöhe
Hier teilt BM Herr Schemmel mit, dass es in den vorberatenden Gremien hierzu ebenfalls einstimmige
Beschlussempfehlungen gegeben habe. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Satzung hat folgenden Wortlaut:
4. Satzung vom 14. Dezember 2017 zur Änderung der Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2013 in der Fassung
der Änderung vom 15. Dezember 2016
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung, des § 5 des
Landesabfallgesetzes vom 21. Juni 1988 (GV. NW. S. 250), in der zur Zeit geltenden Fassung, des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl.I, 2012, S. 212ff.), und der §§ 2 und
6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NW.
S. 712/SGV NW. 610), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in
seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 beschlossen, die Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung vom 19. Dezember 2013, in der zur Zeit geltenden Fassung, wie folgt zu
ändern:
I.
§2
Gebührenbemessung
Die Gebühren werden nach der Anzahl und der Größe der Abfallbehälter und nach der Häufigkeit der
Entleerung bemessen.
Die Gebühren betragen jährlich:
a)
für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 4-wöchentlicher Leerung
-
40 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
58,00 €
-
60 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
71,00 €
-
80 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
84,00 €
-
120 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
110,00 €
-
240 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
188,00 €
b)
c)
d)
für einen grauen Abfallbehälter für Restabfälle bei 2-wöchentlicher Leerung
-
80 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
147,00 €
-
120 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
199,00 €
-
240 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
354,00 €
für einen grünen Abfallbehälter für kompostierbare organische Abfälle bei 2-wöchentlicher
Leerung
-
40 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
22,00 €
-
60 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
29,00 €
-
80 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
36,00 €
-
80 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
26,00 €
-
120 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
50,00 €
-
120 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
36,00 €
-
240 l Nutzinhalt einschließlich Gefäßmiete
92,00 €
-
240 l Nutzinhalt (Saisonbiotonne)
63,00 €
für einen Abfallcontainer mit 1.100 l Nutzinhalt
-
bei 4-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete
864,00 €
-
bei 2-wöchentlicher Leerung mit Behältermiete
1.730,00 €
-
bei wöchentlicher Leerung mit Behältermiete
3.463,00 €
e)
für die Zustellung/Abholung eines Abfallgefäßes
jedes weitere Gefäß
f)
für einen Abfallsack mit 70 l Nutzinhalt
13,00 €
6,50 €
3,50 €/Stück
Die Erstausstattung der anschlusspflichtigen Grundstücke mit Abfallbehältern bei Inkrafttreten der
Satzung und beim erstmaligen Entstehen der Anschlusspflicht wird kostenlos vorgenommen.
In den Gebühren sind neben der Beseitigung von grauem Restabfall und organischen Reststoffen
folgende Dienstleistungen (jeweils in haushaltsüblichen Mengen) enthalten:
-
Sammlung und Verwertung von Altpapier (ohne den 25%igen DSD-Anteil)
Abholung / Verwertung / Entsorgung von Sperrgut bis max. 2 cbm pro Jahr
Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten
Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen
Leerung von Straßenpapierkörben
Abfallberatung
II.
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -