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Beschlußtext (Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
09.01.18, 20:07
Aktualisiert
09.01.18, 20:07
Beschlußtext (Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlußtext (Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 16. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 14.12.2017: 14. Friedhofsgebühren 14.2 Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe das Friedhofs- und Hier teilt BM Herr Schemmel mit, dass es in den vorberatenden Gremien hierzu ebenfalls einstimmige Beschlussempfehlungen gegeben habe. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Beschluss: Der Rat beschließt die 10. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Satzung hat folgenden Wortlaut: 10. Satzung vom 14. Dezember 2017 zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 10. Dezember 2015 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW 2016 S. 966), in Kraft getreten am 29. November 2016, der §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV.NRW. 2016 S. 1150), in Kraft getreten am 28. Dezember 2016 und des § 33 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 14. November 2003 in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung beschlossen: Die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 10. Dezember 2015 wird wie folgt geändert: §1 § 1 Abs. I bis III erhält folgende Fassung: I. Erwerb von Nutzungsrechten (1) Abgabe von Reihengräbern a) für Erwachsene b) für Kinder bis zu 5 Jahren c) für Urnen d) für anonyme Urnen e) Rasenreihengrab f) Urnenrasenreihengrab 990,00 695,00 660,00 105,00 790,00 520,00 (2) Abgabe von Wahlgräbern a) Erdwahlgrab pro Grabstelle b) Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen) c) Rasenwahlgrab (pro Grabstelle) d) Urnenrasenwahlgrab (bis zu 2 Urnen) e) Urnenkammer/Urnenstele (bis zu 2 Urnen) 1.135,00 935,00 875,00 705,00 1.010,00 (3) Verlängerung von Nutzungsrechten an bestehenden Wahlgräbern je Grabstelle und Jahr a) Wahlgrab b) Rasenwahlgrab c) Urnenwahlgrab 4er d) Urnenrasenwahlgrab 2er e) Urnenkammer / Urnenstele 45,00 35,00 40,00 30,00 75,00 II. Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung der a. Trauerhalle b. Leichenhalle (pro Tag) 340,00 100,00 III. Sonstige Gebühren (1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, das Ausschmücken des Grabes, Transport von Kränzen und Grabschmuck zum Grab a) Erdgrab (Rasengräber und Rasenreihengräber für Erwachsene) b) Reihengräber für Kinder bis 5 Jahre c) Urnenbeisetzungen d) Erdgrab (Wahlgräber und Rasenwahlgräber für Erwachsene) e) Umbettung Sarg f) Umbettung Urne g) Beisetzung Urne in Urnenkammer 550,00 270,00 110,00 550,00 885,00 360,00 70,00 (2) Abräumen des Grabes nach der Beisetzung, Entsorgen von Kränzen und Blumenschmuck, Abtragen des Grabhügels, einmaliges Auffüllen mit Pflanzerde a) Erdgrab (Reihengräber und Wahlgräber) b) Urnengräber 85,00 45,00 (3) Räumung von Gräbern nach Ablauf der Ruhezeit oder bei vorzeitiger Auflösung der Grabstätte (Abräumen und Entsorgung von Bepflanzungen Einsäen mit Rasen) a) Räumung Sarggrab (pro Grabstelle) b) Räumung Urnengrab c) Entsorgung Grabstein Sarggrab d) Entsorgung Grabstein Urnengrab e) Pflege zurückgegebener Gräber pro Jahr 200,00 65,00 75,00 30,00 20,00 (4) Verwaltungsgebühren a) Grabmalgenehmigung b) Genehmigung Urnenbeisetzung in Erdgrab c) Genehmigung vorzeitige Auflösung von Grabstellen d) Genehmigung Verlängerung Wahlgrabstätten § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Beratungsergebnis: - einstimmig - 35,00 45,00 45,00 63,00