Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15. Dezember 2016)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
73 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
09.01.18, 20:07
Aktualisiert
09.01.18, 20:07
Beschlußtext (Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15. Dezember 2016)

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 16. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 14.12.2017: 15. Gebührenkalkulation Abwasser 15.3 Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15. Dezember 2016 Nachdem RM Herr Büker kurz die Beschlusslage aus der letzten Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser am 20. November 2017 erläutert hat, fasst der Rat ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Beschluss: Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Satzung hat folgenden Wortlaut: 1. Satzung vom 14. Dezember 2017 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15. Dezember 2016 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. 2016 S. 966), in Kraft getreten am 29. November 2016 der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV NRW 2016 S. 1150) und der §§ 53c, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15. Dezember 2016 beschlossen: I. In § 4 Abs. 7 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt: ab Kalenderjahr 2018: 4,13 € II. In § 5 Abs. 6 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt: ab Kalenderjahr 2018: 1,07 € III. § 16 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Der Beitrag beträgt 13,90 € (im Falle § 4 Abs. 7, 2. Satz 11,12 €) je Quadratmeter (m²) Veranlagungsfläche. IV. Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Beratungsergebnis: - einstimmig -