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Beschlußtext (Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
15 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
09.01.18, 20:07
Aktualisiert
09.01.18, 20:07
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 16. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 14.12.2017: 16. Gebührenkalkulation Wasser 16.2 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Hier bezieht sich RM Herr Büker ebenfalls auf die letzte Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser am 20. November 2017 und erläutert kurz den Sachstand. Ohne weitere Aussprache fasst der Rat sodann folgenden Beschluss: Beschluss: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 20. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Juli 1981. Die Satzung hat folgenden Wortlaut: 20. Satzung vom 14. Dezember 2017 zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Juli 1981 in der Fassung der Änderung vom 16. Dezember 2010 Aufgrund - der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung, - der §§ 18 und 35 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750, 1067) in der zurzeit geltenden Fassung und - der §§ 2, 4,.6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712 / SGV NRW 610) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit - der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung vom 17. Dezember 1981 Wasserversorgungssatzung - (KrBl. Lippe vom 28. Dezember 1981, S. 988 - 992) in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 folgende 20. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Juli 1981 beschlossen: I. § 8 Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm 1,552 Euro brutto (1,45 Euro zzgl. 7 % MwSt.) II. § 10 Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) Beim Ausleihen eines Standrohres zur Wasserentnahme aus den Hydranten der öffentlichen Wasserversorgung ist eine Hinterlegungsgebühr von 1.000,00 Euro zu entrichten. Die Benutzungsgebühr beträgt 1,92 Euro brutto (1,79 Euro zzgl. 7 % MwSt.) je angefangenen Kalendertag. III. Diese 20. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Juli 1981 tritt am 01.01.2018 in Kraft. Beratungsergebnis: - einstimmig -