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Beschlußtext (Jahresabschluss 2016 des Kernhaushaltes gem. § 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
126 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
09.01.18, 20:07
Aktualisiert
09.01.18, 20:07
Beschlußtext (Jahresabschluss 2016 des Kernhaushaltes gem. § 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 16. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 14.12.2017: 17. Jahresabschlüsse 17.1 Beratung und Beschluss über den Jahresabschluss 2016 des Kernhaushaltes gem. § 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes bezieht sich RM Herr Siese auf die letzte Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses am 30. November 2017. Nachdem Herr Kampen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 berichtet habe, habe der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat ausgesprochen. Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: Beschluss: 1) Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht des Kernhaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 66.974.398,43 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 516.056,94 € fest. 2) Zugleich beschließt der Rat den Jahresfehlbetrag in Höhe von 516.056,94 € auf neue Rechnung vorzutragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen allgemeinen Rücklage in Höhe von 12.605.695,07 € zu verrechnen. 3) Der Rat erteilt dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung. Beratungsergebnis: - einstimmig – BM Herr Schemmel hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt und bedankt sich für das abgegebene Votum.