Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
11.01.18, 13:01
Aktualisiert
11.01.18, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 11.01.2018
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Betriebsausschusses
vom Dienstag, den 05.12.2017 um 18:00 Uhr
Tagungsraum im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Wesseling GmbH
6.
Satzungsänderung der Satzung über die Allgemeinen Bedingungen für die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser)
Vorlagennummer: 274/2017
5. Änderungssatzung zur Satzung über die Allgemeinen Bedingungen für die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Wesseling (AB-Abwasser).
Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt
geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), in Kraft getreten am
29. November 2016, der §§ 6, 12 und 19 der Satzung der Stadt Wesseling über die Entwässerung
der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Abwassersatzung – vom
18. Dezember 2001, und gemäß §13 a der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Wesseling in der Fassung vom 18. Dezember
2001, hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am
folgende Änderungssatzung
beschlossen:
Artikel 1
§ 5 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
(2) Das Benutzungsentgelt beträgt
a) 14,88 € je Kubikmeter abgefahrener Abwassermenge,
b) 0,60 € je Meter für die 20 m überschreitende erforderliche Mehrlänge der Saugleitung.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)