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Beschlusstext (Erweiterungsbau Kreishaus hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
04.12.2017
Erstellt
11.01.18, 09:01
Aktualisiert
11.01.18, 09:01
Beschlusstext (Erweiterungsbau Kreishaus
hier: Anfrage der FDP-Fraktion) Beschlusstext (Erweiterungsbau Kreishaus
hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 04.12.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Erweiterungsbau Kreishaus hier: Anfrage der FDP-Fraktion Zur Anfrage der FDP erläutert Herr Adams, dass die Aufstockung des Traktes C in Erwägung gezogen wurde, weil sie baustatisch tatsächlich möglich ist. Da aber durch eine Aufstockung lediglich 10-15 % des bisher grob kalkulierten Gesamtbedarfs abgedeckt werden kann und die Fläche für keine der jeweiligen Nutzungseinheiten alleine ausreichend ist, wäre es auf jeden Fall erforderlich, zusätzlich zur Aufstockung ein weiteres Gebäude zu errichten. Die Neubaukosten auf freier Fläche sind deutlich geringer als die einer Gebäudeaufstockung. Dies ergibt sich durch zusätzliche Kosten insbesondere für die Beseitigung der Photovoltaikanlage, Beseitigung und Entsorgung des gesamten Dachaufbaus mit Gründach, die Demontage und Entsorgung der Attika-Dachrand-Bekleidung einschließlich des Eingriffs in die Fassade und die Herstellung der Regendichtigkeit während der Bauphase. Dieser nachteilige Effekt der Aufstockung wiegt umso schwerer, als dass eine Aufstockung alleine den Mehrflächenbedarf nicht abdecken kann. Hinzuzurechnen sind im Vergleich zur Anbaulösung zusätzliche Beeinträchtigungen von Dienstbetrieb und Bürgerservice im Trakt C mit erheblichen Lärmbelästigungen durch Arbeiten am vorhandenen Baukörper und zusätzliche Kosten durch voraussichtlich erforderliche Zwischenunterbringungen. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher von der theoretisch möglichen Aufstockung des Traktes C Abstand genommen werden. Herr Esser stellt dar, dass seinerzeit, um die Aufstockungsmöglichkeit zu erreichen, ca. 20% erhöhte Gründungskosten für den Trakt C verausgabt wurden, die jetzt nicht genutzt werden. Zur Frage, wie sich die Einführung von Tele- oder Heimarbeitsplätzen auf die Raumsituation auswirken würde, berichtet Herr Adams, dass die Verwaltung die Einrichtung von Telearbeitsplätzen offensiv fördert. In der Kreisverwaltung Euskirchen nutzen knapp 40 MitarbeiterInnen dieses Angebot, Tendenz (leicht) ansteigend. Aufgrund der faktischen Raumengen hat die Verwaltung - wie auch bei Teilzeitkräften - in jedem Einzelfall geprüft, ob ein tatsächliches Teilen des Arbeitsplatzes möglich ist. Dies ist in Einzelfällen auch gelungen, z. B. in der Abt. 51, Jugend und Familie. Zur Frage aus dem Ausschuss, wie denn die Digitalisierung zur Reduzierung des Raumbedarfs beiträgt, antwortet die Verwaltung, dass die Arbeit in der Kreisverwaltung eben nicht mit F 40/2017 der eines Industriebetriebes vergleichbar ist, weil die Arbeitsabläufe äußerst heterogen sind. Es wird noch viele Jahre dauern, bis die Prozesse in der Verwaltung voll digitalisiert sind und dies vom Kunden akzeptiert wird. Zurzeit kann durch Digitalisierung kein Raumbedarf gemindert werden. Hierzu zeigt Herr Kolvenbach auf, dass z. B. in der Abt. 51, Jugend und Familie, aus Datenschutzgründen eher an Einzelbüros zu denken wäre und ein zusätzlicher Mehrbedarf entstehen könnte. Herr Schäfer sieht aber die Möglichkeit, zumindest in den Bereichen mit Publikumsverkehr durch Digitalisierung Raumbedarfsersparnisse zu realisieren.