Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
04.12.2017
Erstellt
11.01.18, 09:01
Aktualisiert
11.01.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
04.12.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6
Erweiterungsbau Kreishaus
hier: Anfrage der FDP-Fraktion
Zur Anfrage der FDP erläutert Herr Adams, dass die Aufstockung
des Traktes C in Erwägung gezogen wurde, weil sie baustatisch
tatsächlich möglich ist.
Da aber durch eine Aufstockung lediglich 10-15 % des bisher
grob kalkulierten Gesamtbedarfs abgedeckt werden kann und die
Fläche für keine der jeweiligen Nutzungseinheiten alleine
ausreichend ist, wäre es auf jeden Fall erforderlich, zusätzlich zur
Aufstockung ein weiteres Gebäude zu errichten.
Die Neubaukosten auf freier Fläche sind deutlich geringer als die
einer Gebäudeaufstockung. Dies ergibt sich durch zusätzliche
Kosten insbesondere für
die Beseitigung der Photovoltaikanlage, Beseitigung und
Entsorgung des gesamten Dachaufbaus mit Gründach, die
Demontage und Entsorgung der Attika-Dachrand-Bekleidung
einschließlich des Eingriffs in die Fassade und die Herstellung
der Regendichtigkeit während der Bauphase.
Dieser nachteilige Effekt der Aufstockung wiegt umso schwerer,
als dass eine Aufstockung alleine den Mehrflächenbedarf nicht
abdecken kann. Hinzuzurechnen sind im Vergleich zur
Anbaulösung zusätzliche Beeinträchtigungen von Dienstbetrieb
und Bürgerservice im Trakt C mit erheblichen Lärmbelästigungen
durch Arbeiten am vorhandenen Baukörper und zusätzliche
Kosten durch voraussichtlich erforderliche
Zwischenunterbringungen. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher
von der theoretisch möglichen Aufstockung des Traktes C
Abstand genommen werden.
Herr Esser stellt dar, dass seinerzeit, um die
Aufstockungsmöglichkeit zu erreichen, ca. 20% erhöhte
Gründungskosten für den Trakt C verausgabt wurden, die jetzt
nicht genutzt werden.
Zur Frage, wie sich die Einführung von Tele- oder
Heimarbeitsplätzen auf die Raumsituation auswirken würde,
berichtet Herr Adams, dass die Verwaltung die Einrichtung von
Telearbeitsplätzen offensiv fördert. In der Kreisverwaltung
Euskirchen nutzen knapp 40 MitarbeiterInnen dieses Angebot,
Tendenz (leicht) ansteigend. Aufgrund der faktischen
Raumengen hat die Verwaltung - wie auch bei Teilzeitkräften - in
jedem Einzelfall geprüft, ob ein tatsächliches Teilen des
Arbeitsplatzes möglich ist. Dies ist in Einzelfällen auch gelungen,
z. B. in der Abt. 51, Jugend und Familie.
Zur Frage aus dem Ausschuss, wie denn die Digitalisierung zur
Reduzierung des Raumbedarfs beiträgt, antwortet die
Verwaltung, dass die Arbeit in der Kreisverwaltung eben nicht mit
F 40/2017
der eines Industriebetriebes vergleichbar ist, weil die
Arbeitsabläufe äußerst heterogen sind. Es wird noch viele Jahre
dauern, bis die Prozesse in der Verwaltung voll digitalisiert sind
und dies vom Kunden akzeptiert wird. Zurzeit kann durch
Digitalisierung kein Raumbedarf gemindert werden.
Hierzu zeigt Herr Kolvenbach auf, dass z. B. in der Abt. 51,
Jugend und Familie, aus Datenschutzgründen eher an
Einzelbüros zu denken wäre und ein zusätzlicher Mehrbedarf
entstehen könnte.
Herr Schäfer sieht aber die Möglichkeit, zumindest in den
Bereichen mit Publikumsverkehr durch Digitalisierung
Raumbedarfsersparnisse zu realisieren.